Produkteinordnungsrisiko Musterklauseln

Produkteinordnungsrisiko. Es ist nicht gesichert, dass das Index-Produkt eine Veranlagung i.S.d. KMG 2019 darstellt. Der Veranlagungsbegriff ist viel mehr unklar und es besteht nur Judikatur zu ausgewählten Einordnungen. Insbesondere im Zusammenhang mit Krypto-Assets im Allgemeinen sowie mit dem Produkt Bitpanda Index im Speziellen fehlt es - soweit ersichtlich - gänzlich an einschlägiger Judikatur. Es besteht somit ein Risiko, dass Gerichte die Einschätzung als Veranlagung verneinen. Seitens der FMA wurde das konkrete Geschäftsmodell im Rahmen einer Fintech-Anfrage von Bitpanda als Veranlagung i.S.d. KMG 2019 gewertet. Trotz erfolgter Anfrage an die FMA kann somit keineswegs seitens Bitpanda garantiert werden, dass eine Veranlagung vorliegt. Bitpanda behält es sich somit auch ausdrücklich offen, in etwaigen späteren Verfahren die Einordnung als Veranlagung zu hinterfragen. Für Anleger besteht somit das Risiko, dass gewisse Schutznormen des KMG 2019 nicht zur Anwendung gelangen, etwa das Rücktrittsrecht, die Nachtragspflicht, Vorgaben zu Werbung. Der Anleger könnte somit unter Umständen über weniger gesetzliche Rechte verfügen als angenommen oder diese nicht ausreichend geltend machen können.