Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. 3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen). 3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. 3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografen, Production and Licensing Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografen (Agb/Bff)
Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. 3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes verein- bartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbartverein- bart, so erhält der Bildautor Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten Aufnahmearbei- ten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. 3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten Ne- benkosten zu erstatten, die dem Bildautor Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung Auf- tragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
3.3. 3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags Auf- trags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. 3.4 Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografen
Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen). Der Fotograf hat dabei Anspruch auf eine angemessene Unterkunft von mindestens 4 Sternen, sowie Nutzung der 1. Klasse bei Reisen mit der Deutschen Bahn oder dem Flugzeug.
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. 3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotode- signer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar Pauschal- honorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor Fotodesig- ner auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. 3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor Fotodesigner im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen entste- hen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
3.3. 3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotodesigner Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand Arbeitsauf- wand verlangen.
3.4. 3.4 Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen voll- ständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Samples: General Terms and Conditions
Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. 3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor Fotograf auch für fürt die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. 3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
3.3. 3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. 3.4 Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. 3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. 3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten ge- schuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung Auftrags- durchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
3.3. 3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefertabge- liefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung Aus- führung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. 3.4 Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher NebenkostenNebenkos- ten.
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Samples: Production and Licensing Agreement
Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für FilmmaterialFilm- material, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt Er- streckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung Be- zahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. 3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend entspre- chend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. 3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstattener- statten, die dem Bildautor Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
3.3. 3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangenverlan- gen.
3.4. 3.4 Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen vollständi- gen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. 3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. 3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
3.3. 3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. 3.4 Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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Produktionshonorar und Nebenkosten. 3.1. 3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar verein- bartes Pauschal- honorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbartverein- bart, so erhält der Bildautor Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten Aufnahmearbei- ten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. 3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten Ne- benkosten zu erstatten, die dem Bildautor Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung Auf- tragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeitendigitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
3.3. 3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion Bildproduk- tion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags Auf- trags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. 3.4 Die zu übertragenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
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