Pressekodex Musterklauseln

Pressekodex. 2.2. Entstellungen, Veränderungen, etc.
Pressekodex. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.
Pressekodex. Als Xxxxxx/Lizenznehmer sind Sie zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet und tragen die Verantwortung für eine eventuelle Betextung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Ver- wendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können oder einen pornografi- schen, diffamierenden, verleumderischen oder in sonstiger Form unrechtmäßigen oder sittenwidri- gen Zusammenhang herstellen (darunter fällt u.a. eine Verwendung in Zusammenhang mit Dro- genmissbrauch, körperlichen oder seelischen Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder an- deren schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen), sind unzulässig und machen Sie als Nut- zer/Lizenznehmer schadensersatzpflichtig; ferner haben Sie in einem solchen Fall mauritius images von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder sonstiger Dritter freizuhalten. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheber- rechts der Autoren des Lizenzmaterials durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwen- dung in Bild und/oder Text übernimmt mauritius images keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte sind allein Sie als Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig und auch verpflichtet, mauritius images von derartigen Ansprüchen freizustellen. Das digitale Wasserzeichen einer Datei sowie alle weiteren Kennzeichnungen, Eigenschaften oder Elemente der Datei oder ihrer Ansicht dürfen weder manipuliert noch unkenntlich gemacht oder entfernt werden. Für jedes per Nutzungslizenz überlassene Lizenzmaterial haben Sie als Nut- zer/Lizenznehmer dafür zu sorgen, dass es ausschließlich zusammen mit dem Copyright-Symbol, dem Namen "mauritius images" sowie der Bildnummer von mauritius images als Teil des elektroni- schen Dateinamens verwendet wird. Die Weitergabe des Lizenzmaterials oder die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke durch Sie sowie die Weitergabe derselben an Dritte grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen hier- zu sind nachfolgend unter B. 4. geregelt oder bedürfen der schriftlichen Genehmigung von mauritius images. Insbesondere ist Ihnen als Nutzer/Lizenznehmer vorbehaltlich einer ausdrücklichen und schriftli- chen Zustimmung von mauritius images nicht gestattet:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.