Urhebervermerk Musterklauseln

Urhebervermerk. Unter Hinweis auf § 13 UrhG ist bei jeder Verwendung ein Agentur- und Urhebervermerk anzu- bringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Lizenz-ma- terial bestehen kann. Sammelbildhinweise reichen in diesem Sinne nur aus, soweit sich aus die- sen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial vornehmen lässt. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung ge- troffen wurde.
Urhebervermerk. 4.2.1 Bei jeder Bildnutzung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Die Urhebernennung lautet: „Xxxxxxx Xxxxx Fotografie“
Urhebervermerk. (1) Der Rechteinhaber hat Anspruch auf Nennung des Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf dem erstellten Werk.
Urhebervermerk. Bei der Verwendung von Abbildungen bzw. Bewegtbildmaterial ist der/die Urheber*in anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter oder seitlich der Abbildung möglich ist (Website, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressumm, Abspann etc.) erfolgen. Als Urhebervermerk wünscht der/die Lizenzgeber*in die □ namentliche Nennung und zwar wie folgt: □ anonymisierte Nennung als „privat“. Im Fall der grundlegend werkverändernden Abänderung der Abbildung bzw. des Bewegtbildmaterials (hiermit ist beispielsweise nicht die mitunter für bestimmte Nutzungen erforderliche Änderung des Bildausschnitts gemeint oder auch nicht die Änderung einer farbigen Abbildung in eine schwarz-weiß Darstellung) durch den Lizenznehmer wird dieser den/die Lizenzgeber*in vor der Verwendung der grundlegend abgeänderten Abbildung bzw. des Bewegtbildmaterials fragen, ob und ggf. mit welchem Wortlaut der Urhebervermerk gewünscht ist.
Urhebervermerk. 4.2.1 BeijederBildnutzungistderFotograf alsUrheberzubene nen.DieBene nungmus beim Bilderfolgen.DieUrheberne nung lautet:ABC­Fotograf .
Urhebervermerk piclease-Fotografen bestehen in ihrem Recht auf Nennung des Urhebers an jedem Bild gemäß §13 des UrhG. Dieser kann unmittelbar neben den Bildern, in einem ausgewiesenen Herausgeberverzeichnis oder Sammelverzeichnis mit unmissverständlicher Zuordnung zum Bild erscheinen und ist mit "Name; Vorname des Autors / piclease" zu erstellen. Der Urhebervermerk ist obligatorischer Bestandteil der Lizenzvergabe. Ohne Urhebernennung keine Lizenz. Bei bestimmten Produkten und Anwendungen kann die Anbringung problematisch sein. Hier ist piclease im Vorfeld zu kontaktieren um eine einvernehmliche Lösung für die Urhebernennung zu finden.
Urhebervermerk. Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc. ) auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc) erfolgen. Der Urhebervermerk lautet: Foto: JD Fotostudio xxx.xx-xxxxxxxxxx.xx Zu keinem Zeitpunkt darf bei der Verwendung von Bildern der Eindruck erweckt werden, die Verwendung des Inhaltes sei frei von Rechte Anderer: Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere für die Vertraulichkeit von Lizenznehmer – und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung - insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend – wird durch den Urheber nicht erbracht. Die Lizenznehmerdaten können für eigenen Marketingzwecke und für Auswertungen zu Händen der Bilderlieferanten verwendet werden. Über vorstehende Vereinbarungen hinaus sind dieser Vereinbarung die AGB der deutschen Berufsfotografen zu Grunde gelegt, diese jederzeit unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx unter „info“ eingesehen und ausgedruckt werden.
Urhebervermerk. Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platz- gründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes mög- lich ist (Webseite, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.) erfolgen. Der Lizenzinhaber-/Urhebervermerk lautet: Foto: xxx.xxxxx.xx Zu keinem Zeitpunkt darf bei der Verwendung von Bildern der Eindruck erweckt werden, die Ver- wendung des Inhaltes sei frei von Rechten Anderer.
Urhebervermerk. 1. DIZ verlangt ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild/Text bestehen kann. Dabei ist bei Texten der Name des Autors zusammen mit „Süddeutsche Zeitung“ und Veröffentlichungsdatum zu nennen, bei Grafiken „Süddeutsche Zeitung Grafik“ bzw. „Süddeutsche Zeitung Infografik“ und Veröffentlichungsdatum.
Urhebervermerk. 4.2.1 Bei jeder Bildnutzung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfol- gen. Die Urhebernennung lautet: ABC-Fotograf