Urhebervermerk Musterklauseln

Urhebervermerk. Unter Hinweis auf § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist bei jeder Verwendung ein Agentur- und Urhebervermerk anzubringen, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial bestehen kann. Sammelbildhinweise reichen in diesem Sinne nur aus, soweit sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial vornehmen lässt. Der Urhebervermerk kann nicht durch ein erhöhtes Honorar abgegolten werden. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche, schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
Urhebervermerk. 4.2.1 Bei jeder Bildnutzung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Die Urhebernennung lautet: Xxxxxxx Xxxxxx
Urhebervermerk. Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platz- gründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes mög- lich ist (Webseite, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.) erfolgen. Der Lizenzinhaber-/Urhebervermerk lautet: Foto: xxx.xxxxx.xx Zu keinem Zeitpunkt darf bei der Verwendung von Bildern der Eindruck erweckt werden, die Ver- wendung des Inhaltes sei frei von Rechten Anderer.
Urhebervermerk. 4.2.1 BeijederBildnutzungistderFotograf alsUrheberzubene nen.DieBene nungmus beim Bilderfolgen.DieUrheberne nung lautet:ABC­Fotograf . 4.2.2 BeiderNutzungaufSocialMedia­Plat­ formenundaufmedienweitergebendenPlat­ formenhatdieUrheberne nungalsWaserzei­ chenim Bildzuerfolgen.
Urhebervermerk. Bei der Verwendung von Abbildungen bzw. Bewegtbildmaterial ist der/die Urheber*in anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter oder seitlich der Abbildung möglich ist (Website, Flyer etc.), auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressumm, Abspann etc.) erfolgen. Als Urhebervermerk wünscht der/die Lizenzgeber*in die □ namentliche Nennung und zwar wie folgt: □ anonymisierte Nennung als „privat“. Im Fall der grundlegend werkverändernden Abänderung der Abbildung bzw. des Bewegtbildmaterials (hiermit ist beispielsweise nicht die mitunter für bestimmte Nutzungen erforderliche Änderung des Bildausschnitts gemeint oder auch nicht die Änderung einer farbigen Abbildung in eine schwarz-weiß Darstellung) durch den Lizenznehmer wird dieser den/die Lizenzgeber*in vor der Verwendung der grundlegend abgeänderten Abbildung bzw. des Bewegtbildmaterials fragen, ob und ggf. mit welchem Wortlaut der Urhebervermerk gewünscht ist.
Urhebervermerk. Bei der Verwendung von Bildern ist der Urheber anzuführen. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc. ) auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc) erfolgen. Der Urhebervermerk lautet:
Urhebervermerk. DIZ verlangt ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild/Text bestehen kann. Dabei ist bei Texten der Name des Autors zusammen mit „Süddeutsche Zeitung“ und Veröffentlichungsdatum zu nennen, bei Grafiken „Süddeutsche Zeitung Grafik“ bzw. „Süddeutsche Zeitung Infografik“ und Veröffentlichungsdatum.
Urhebervermerk piclease-Fotografen bestehen in ihrem Recht auf Nennung des Urhebers an jedem Bild gemäß §13 des UrhG. Dieser kann unmittelbar neben den Bildern, in einem ausgewiesenen Herausgeberverzeichnis oder Sammelverzeichnis mit unmissverständlicher Zuordnung zum Bild erscheinen und ist mit "Name; Vorname des Autors / piclease" zu erstellen. Der Urhebervermerk ist obligatorischer Bestandteil der Lizenzvergabe. Ohne Urhebernennung keine Lizenz. Bei bestimmten Produkten und Anwendungen kann die Anbringung problematisch sein. Hier ist piclease im Vorfeld zu kontaktieren um eine einvernehmliche Lösung für die Urhebernennung zu finden.
Urhebervermerk. 4.2.1 Bei jeder Bildnutzung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfol- gen. Die Urhebernennung lautet: ABC-Fotograf
Urhebervermerk. (1) Der Rechteinhaber hat Anspruch auf Nennung des Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf dem erstellten Werk. (2) Der Rechteinhaber darf den Copyright-Vermerk selbst anbringen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, den Urhebervermerk ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu entfernen. (3) Bei nachträglichen Veränderungen hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.