Produktspezifikation Musterklauseln

Produktspezifikation. 3.1 Caprari behält sich das Recht vor, jederzeit, auch nach der Unterzeichnung des Vertrages, Modifika- tionen an den Produktspezifikationen vorzunehmen, die erforderlich sind, um anwendbare Gesetze und Verord- nungen zu erfüllen, und/oder die die Qualität, Effektivität oder Marktgängigkeit der Produkte nicht wesentlich än- dern, vorausgesetzt, dass auch die Interessen des Käu- fers berücksichtigt werden.
Produktspezifikation. 2.6 Erprobungsplanung / Entwicklungs- freigabe (nur bei Lieferanten mit Entwicklungsverantwortung)
Produktspezifikation. (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 8.2) Lieferanten mit Entwicklungsverantwortung setzen die Kundenforderungen in allen erforderlichen Produktbeschreibungen (wie z.B. Pflichtenhefte, Spezifikationen, interne Normen, …) um.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.