Herstellbarkeitsanalyse Musterklauseln

Herstellbarkeitsanalyse. Die Beurteilung der Herstellbarkeit des angefragten Produktes unter Serienbedingungen muss bei Auftragsvergabe positiv abgeschlossen sein. Sie ist die Grundlage für die Beschaffung von Fertigungs- und Betriebsmitteln. Vor Serieneinsatz ist die Qualitätsleistung durch Absicherungsserien zu ermitteln. Herstellbarkeitsanalysen und Absicherungsserien sind bei neuen Produkten, bei Produkt- und Prozessänderungen, Fertigungsverlagerungen und Stückzahlveränderungen durchzuführen. Erforderliche Korrekturen am Produkt oder Prozess werden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich realisiert. Der Lieferant verpflichtet sich zur Umsetzung und Einhaltung der für die fehlerfreie Fertigung (Herstellbarkeit) erforderlichen Abläufe.
Herstellbarkeitsanalyse. (IATF 16949: Kapitel 8.2.3) Die Herstellbarkeitsanalyse ist mit der Angebotsabgabe zu erstellen und Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Das Ergebnis der Herstellbarkeitsanalyse ist zu dokumentieren. Der LIEFERANT prüft anhand der ihm übergebenen technischen Unterlagen die Herstellbarkeit des Produktes. Hierzu sind alle Merkmale einer Zeichnung oder einer Spezifikation einzeln zu bewerten und zu bestätigen. Die Analyse beinhaltet zudem die Untersuchung der wirtschaftlichen und prozessfähigen Herstellbarkeit.
Herstellbarkeitsanalyse. (IATF 16949: Kapitel 8.2.3) Der LIEFERANT prüft die Herstellbarkeit des Produktes der anhand ihm überstellten technischen Unter- lagen. Hierzu sind alle Merkmale einer Zeichnung oder einer Spezifikation einzeln zu bewerten und zu bestätigen. Die Analyse beinhaltet zudem die Untersuchung der wirtschaftlichen und prozessfähigen Her- stellbarkeit. Die Herstellbarkeitsanalyse ist vor der Angebotsabgabe zu erstellen und Voraussetzung für die Auftrags- vergabe. Das Ergebnis der Herstellbarkeitsanalyse ist klar zu dokumentieren und von allen Beteiligten zu unterschreiben.
Herstellbarkeitsanalyse. 1.13 Änderungen am Produkt oder Prozess § 2 Planung
Herstellbarkeitsanalyse. Die Herstellbarkeitsanalyse dient zur Feststellung, ob unsere Bestellung zu den geforderten Qualitäts- und Kostenzielen sowie zu den geforderten Lieferterminen (inkl. Erstmustertermin) realisierbar ist.
Herstellbarkeitsanalyse. 1.13 Änderungen am Produkt oder Prozess
Herstellbarkeitsanalyse. (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 8.2.3) Technische Unterlagen, sowie auch alle weiteren projektspezifischen Anforderungen (z.B. BTL, Spezifikationen, Umweltforderungen, Recyclingvorschriften, Lastenheft, ...), welche von der BENTELER Entwicklungsabteilung erstellt werden, oder vom BENTELER Kunden weitergereicht werden (CR´s wie z.B. CQI-9 [19], CQI-11 [20], CQI-12 [21], CQI-15 [22]), müssen durch die Lieferanten im Rahmen der Vertragsprüfung analysiert werden. Diese Prüfung bietet dem Lieferanten die Möglichkeit, seine Erfahrung und Vorschläge zum beiderseitigen Vorteil einzubringen. Die Herstellbarkeitsanalyse ist spätestens mit Angebotsabgabe dem Einkauf vorzulegen und ist eine Voraussetzung für eine potenzielle Auftragsvergabe. Die Rückmeldung erfolgt mit dem Formular T.PU.028 „Supplier Feasibility Commitment“, was dem Lieferanten projektspezifisch zur Verfügung gestellt wird. Basierend hierauf wird der Lieferant ggf. zu einem „Feasibility Review“ von XXXXXXXX eingeladen, in dem er die für den Angebotsumfang geplanten relevanten Prozesse, Produkte, Leistungen, Fertigungsanlagen, Werkzeuge und Prüfeinrichtungen vorstellt. (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Kap. 8.3.6) Geplante Änderungen am Produkt oder Prozess sind BENTELER in einem ausreichenden Zeitraum (in Verbindung mit: RLV_RM/GSC_RM 12.11), generell aber 6 Monate vorher anzumelden und bedürfen einer Freigabe von XXXXXXXX. Im Falle von ungeplanten Änderungen (z.B. Stillstände, Notfälle, Ausfälle) sind diese durch den Lieferanten unverzüglich an den zuständigen
Herstellbarkeitsanalyse 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.