Common use of Provision Clause in Contracts

Provision. 1. Die Agentur erhält für die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Agenturvertrag, Agenturvertrag

Provision. 1Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Die Agentur erhält Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine ProvisionAbschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Die Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision wird auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahltals Endpreis (Provision inklusive MwSt. 2). Die Höhe der Provision ergibt errechnet sich aus Anlage I dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu diesem Vertragsein. Änderungen Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung auch dann, wenn der Reise und vollständiger Zahlung des ReisepreisesGeschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht bzw. entfällt er nachträglichnotarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Die Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6ebenfalls sofort fällig. Der Veranstalter Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzenoder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Makleralleinauftrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Provision. 1. Die Agentur erhält für Falls im Einzelfall nicht anderes vereinbart wird, gelten die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis in der Landleistungen gezahltImmobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20 % USt als vereinbart. 2. Die Höhe Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der an den Makler, falls dieser dem Vertragspartner des Auftraggebers das betreffende Objekt namhaft gemacht hat; die Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglichgebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung des betreffenden Objektes (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist. 3. Der Anspruch auf Die Zahlung der Provision entsteht wird weiters für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber die vom Makler namhaft gemachten Interessenten einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt, oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde, oder wenn innerhalb von 3 Jahren nach ordnungsgemäßer Vermittlung Beendigung des Auftrages mit einem Interessenten, dem die Liegenschaft während der Reise und vollständiger Zahlung des ReisepreisesVertragszeit namhaft gemacht wurde, eine Miet- oder bzw. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters anPacht- oder Kaufeinigung zustande kommt. 4. In Darüber hinaus wird für die Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages vereinbart, dass der Provionsabrechnung wird Auftraggeber die Provision auch dann zu zahlen hat, wenn - er den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder - das Geschäft während der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesenDauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten ▇▇▇▇▇▇ oder auf andere Art zustande gekommen ist - oder das im Alleinvermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt. 5. Entsteht Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Provisionsansprüche des Maklers aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. 6. Mit Rechnungserhalt ist die Provision sofort zur Zahlung fällig und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Makler berechtigt, vom fälligen Bruttobetrag Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. 7. Gemäss § 7 MaklerG entsteht der Anspruch auf Provision mit der Rechtswirksamkeit (d.h. Die Willensübereinstimmung oder ein allfälliger Bedingungseintritt) hinsichtlich des vermittelten Geschäfts. Wenn der bedingte Vertrag zwar vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, die Bedingung ohne vorzeitige Auflösung aber eingetreten wäre, besteht auch im Weiteren nicht bzwFall einer aufschiebenden Bedingung der Provisionsanspruch. entfällt er nachträglichNach Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners/der vermittelten Geschäftspartnerin entsteht unabhängig davon, so ist ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention des Maklers/der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstattenMaklerin und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist, die Provisionspflicht. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Maklervertrag

Provision. 1Die von der investwarehouse zu zahlende Provision ist der beigefügten Liste der zu vertreibenden Objekte zu entnehmen. Die Agentur erhält für Diese Provision ist auf die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine ProvisionKaufpreissumme samt den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Käufer vorbehaltenen Nutzungen sowie dem Zubehör und veräußerten Inventar zu übertragen. Die Provision wird ist auf alle durch den Verkaufspreis Kooperationspartner vermittelten ▇▇▇▇▇▇ zu zahlen. Als Nachweis ist vom Kooperationspartner im Vorfeld eine Leadsliste vorzulegen, mit Name, Anschrift, Telefonnummer und email. Berechnung der Landleistungen gezahlt. 2Provision: Als Provisionsgrundlage gilt die mit dem Produktgeber durch die investwarehouse vereinbarte Provisionszusage aus dem Vertragsteil mit Vertriebsauftrag und Marketingvertrag. Die im Marketingvertrag vereinbarte Provision wird bis zu einer Höhe von 1% nicht verprovisioniert. Ist kein Marketingvertrag mit dem Produktgeber abgeschlossen worden, so gilt aus dem Mitvertriebsvertrag 1% abgeführt für die Erstellung der Marketingmaßnahmen. Dem Kooperationspartner ist es nicht gestattet, eine Außenprovision direkt mit dem Kunden für Objekte der investwarehouse zu vereinbaren. aussanhem diesbezüglich sind Objekte aus Madeira. Hier ist der Kooperationspartner angehalten für die Tuco com sentido einen aussenprovisionsvertrag abzuschliessen. Die Provision ergibt sich aus Anlage I ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Notartermin und nach Eingang der Zahlung durch den Produktgeber/Bauträger. Abweichungen die mit dem Bauträger zwischen der investwarehouse und dm Bauträger vereinbart wurden, werden bei Objekteinspielung bekannt gegeben. Die Provision ist auch zu diesem Vertragzahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Änderungen Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt. Der Kooperationspartner darf auch für den Käufer als Nachweis- und Vermittlungsmakler auf Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3tätig werden. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung entfällt sowie feststeht, dass der Reise und vollständiger Kunde keine Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5leistet. Die Provision wird Nichtzahlung des Kunden steht insbesondere fest, wenn der Kunde vom Geschäft zurücktritt – soweit der Unternehmer den Rücktritt nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte zu vertreten hat – oder wenn der investwarehouse nach billigem Ermessen und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Einleitung weiterer Schritte zur Herbeiführung der Zahlung durch den Kunden nicht zumutbar ist. Bereits gezahlte Provisionen und/oder Visagebühren). 6Leistungsvergütungen sind dann zurückzuerstatten. Der Veranstalter ist berechtigtHandelsvertreter verpflichtet sich, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision Vergütungsüberzahlungen ohne Rücksicht auf bis zu 6 % zu kürzen. 7eine noch vorhandene Bereicherung zurückzuzahlen. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprücheund/oder Leistungsvergütung wird die gesamte Tätigkeit des Kooperationspartners einschließlich aller ihm entstehenden Aufwendungen abgegolten. Ein darüber hinaus gehender Vergütungs- oder Ersatzanspruch (Fahrtkosten, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfülltVerpflegung etc. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages) besteht nicht.

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Sources: Kooperationsvertrag

Provision. 12.3.1 Das Lieferunternehmen zahlt Ing. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ für jede Produktbestellung von Gästen über die Plattformen eine Provision, die gemäß Abschnitt 2.3.2 berechnet wird. Die Agentur erhält Zahlung erfolgt gemäß Abschnitt 2.4. 2.3.2 Die Gesamtprovision pro Bestellung entspricht dem Mehrfachen aus a. der Anzahl der tatsächlichen Bestellungen der Gäste beim Lieferunternehmen b. dem bestellten Preis pro Produkt (inklusive MwSt., Umsatzsteuer und anderen geltenden nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen Steuern oder Abgaben (die „Steuern") sowie anderen Extras, Kosten und Gebühren, die zum Zeitpunkt der Bestellung der Kunden, Gasts / einer Gästin auf den Plattformen im angebotenen Preis enthalten sind (davon ausgenommen sind Kosten für die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird Zustellung) c. der Anzahl der von den Gästen bestellten Produkte und d. dem im Vertrag festgesetzten Provisionssatz netto zuzüglich MwSt/Steuern. 2.3.3 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, versteht sich der dem ▇▇▇▇/Gästin auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahltPlattformen angegebene Preis inklusive MwSt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise , Umsatzsteuer, Gebühren und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision allen anderen (nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen) Steuern, Kosten, Gebühren oder Abgaben (diese anderen Steuern, Kosten und Abgaben können im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder VisagebührenVoraus ohne weitere Anmerkungen in angemessener Weise eingerechnet sein). 62.3.4 Muss den Gästen gemäß einem gültigen Gesetz, einer Regel oder einer Gesetzgebung, die für das Lieferunternehmen gelten (oder einer Änderung oder eines Inkrafttretens einer solchen Regelung), der Preis inklusive MwSt., Umsatzsteuer und allen anderen (nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen) Steuern, Kosten oder Abgaben angezeigt werden, passt das Lieferunternehmen den Preis im ▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇▇▇, in Übereinstimmung mit den Abschnitten 2.1.2 und 2.1.4 so schnell wie möglich an, spätestens jedoch 5 Werktage nach der Änderung oder des Inkrafttretens des entsprechenden Gesetzes, der Regel oder der Gesetzgebung, die für einen Lieferunternehmen gelten, oder der Benachrichtigung hierüber durch Ing. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt2.3.5 Im ▇▇-▇▇▇▇▇. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen ▇▇▇▇ werden die Details für die über die Plattformen für den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur Lieferunternehmen gemachten Bestellungen und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies entsprechende Provision aufgeführt. In die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des VertragesOnline-Bestellübersicht kann das Lieferunternehmen jederzeit Einsicht nehmen.

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Sources: Partnership Agreement

Provision. 1. 3.1 Die Agentur erhält Vermittlungstätigkeit des TVB ist gegenüber dem ▇▇▇▇ unentgeltlich. 3.2 Der TVB und der Beherberger vereinbaren eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 5% für jede einlangende und realisierte Buchung auf der Seite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. 3.2.1 Berechnungsgrundlage für die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine ProvisionProvision ist der vom ▇▇▇▇ zu zahlende Endpreis inklusive aller Steuern und Gebühren. Die Verlängert oder verkürzt ein ▇▇▇▇ die Dauer seiner über ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ getätigten Buchung, so bemisst sich die Provision wird auf den Verkaufspreis in jedem Fall nach dem tatsächlichen Endpreis inkl. etwaiger Stornierungskosten. Der Provisions-Anspruch besteht auch für fakturierte No-Show- Rechnungen und unabhängig davon, ob und wann der Landleistungen gezahlt▇▇▇▇ die Übernachtung bezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der 3.2.2 Betreffend Zahlung der Provision gelten folgende Bedingungen: • Die Provision ist ausschließlich an den TVB zu zahlen und keinesfalls an Dritte. Die Provisionsabrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich. Der Provisionsbetrag versteht sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Provisionsanspruch sind ausgeschlossen, es sei denn, der geltend gemachte Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. • Provisionsrechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. • Bankgebühren und sonstige Kosten des Geldverkehrs, die im Zusammenhang mit der Begleichung der Provisionsrechnung entstehen, gehen zu Lasten des Anbieters. • Der TVB bietet die Zahlungsmöglichkeit über das elektronische Lastschriftverfahren an. Bei erfolgter Zustimmung ermächtigt der Beherberger den TVB, sämtliche anfallenden Rechnungen 5-10 Tage nach Rechnungsdatum automatisiert vom Konto des Beherbergers einzuziehen. Der Beherberger ist berechtigt dem Einzug innerhalb von 6 Wochen nach Belastung durch den TVB schriftlich zu widersprechen. 3.3 Für jene Beherberger, die im WebClient den Verkaufsmanager bzw. die hier erfassten möglichen weiteren Portale (hierzu zählen u.a. die Portale HRS Group - DS Vertriebswelten, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ sowie Mount Vacation) aktiviert haben und darüber Kontingente freigeben, gilt, dass die Provisionssätze den Portalbetreibern zustehen und meist bei 10% liegen; dies betrifft auch alle Ansprücheautomatischen Feratel Partner, Kosten d.s. die Tirol Werbung und Aufwendungen Österreich Werbung. Die Abrechnung der Agentur Provision erfolgt monatlich zu den unter Punkt 3.2.1 und 3.2.2 genannten Bedingungen. Eine abweichende Regelung gilt für die Nutzung des Verkaufskanals von ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ mit Aktivierung über den TVB: Der anfallende Portal-Provisionssatz in Höhe von 15% des Gesamtbetrages (inklusive Ortstaxe und Endreinigung) pro Buchung wird hier direkt von der Plattform einbehalten, welche auch den Gesamtbetrag des Gastes einhebt. Die verbleibende feratel Systemgebühr in Höhe von 2% wird – gemäß der Vorgehensweise für die sonstigen Portalpartner im WebClient – monatlich über den TVB abgerechnet. 3.4 Im Falle der Stornierungen von Buchungen – sei es durch den Beherberger oder durch den ▇▇▇▇ – ergibt sich die Berechnungsgrundlage für die gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu entrichtende Provision gemäß Punkt 3.2 und 3.3 aus der Vermittlung - seien sie bekannt folgenden – vom Zeitpunkt der Stornierung abhängigen – Staffelung, wobei die Stornierungserklärung jeweils innerhalb der betreffenden Frist beim TVB eingelangt sein muss. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass mangels abweichender Vereinbarung zwischen Beherberger und ▇▇▇▇ für Stornierungen die Bestimmungen des TVB gelten. Diese lauten wie folgt: • Kostenloses Storno bis 7 Tage vor Anreise, innerhalb der letzten Woche werden 90% des Gesamtaufenthaltes fällig Bei Stornierungen – sei es durch den Beherberger oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8den ▇▇▇▇ – ist der TVB umgehend schriftlich zu verständigen. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert Nur dann ist eine Berücksichtigung für die Provisionsabrechnung möglich, da Stornierungen ausschließlich vom TVB durchgeführt werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, Das Portal ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertragesim Falle von Stornierungen zusätzlich direkt zu kontaktieren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provision. 19.1. Die Agentur Der Partner erhält eine Provision für die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters jeden vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Vertrag (im Folgenden „Aktivierungsprovision“) sowie eine ProvisionProvision ab Erreichen einer bestimmten Menge an vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Verträgen (im Folgenden „Mengenprovision“). Die Provision wird auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahltAktivierungsprovision und Mengenprovision werden im Folgenden gemeinsam „Provisionen“ genannt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 39.2. Der Anspruch auf Provision Aktivierungsprovision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung mit Aktivierung der Reise SIM-Karte des rechtswirksamen und vollständiger Zahlung des Reisepreisesendgültig zustande gekommenen Vertrages über ein Produkt oder eine Dienstleistung von Drillisch im Sinne von Ziffer 2 zwischen Drillisch und einem eindeutig identifizierbaren Dritten (im Folgenden „Kunde“) unter Inanspruchnahme der in Ziffer 3 beschriebenen technischen Lösung. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. Die Aktivierungsprovision wird vier (4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht ) Wochen nachdem der Anspruch auf Provision die Aktivierungsprovisionen entstanden ist fällig. 9.3. Der Anspruch auf Mengenprovision entsteht, sobald die Anzahl an Aktivierungen von SIM-Karten eines vermittelten rechtswirksam und endgültig zustande gekommenen Vertrages im Weiteren Sinne der Ziffer 9.2. einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ erstellt die Auswertung zur Ermittlung einer Mengenprovision am 13. Tag des Monats für den jeweiligen Vormonat. Drillisch behält sich vor, die Auswertung an einem abweichenden Datum durchzuführen, sofern die Auswertung am 13. eines Monats aus betrieblichen Gründen nicht bzwdurchgeführt werden kann. Bei der Auswertung der Mengenprovision werden nur die rechtswirksamen Verträge mit Leistungsdatum im betrachteten Vormonat berücksichtigt. Die Mengenprovision wird in der Regel innerhalb einer Woche nach Erstellung der Auswertung fällig, sofern nicht betriebliche Gründe eine Verschiebung bedingen. Die Tarife der Marke free:prepaid sind von der Mengenprovision ausgeschlossen. 9.4. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt auf die vom Partner angegebene Bankverbindung eines deutschen Bankinstituts. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ weist bei der Abrechnung über die Provisionen des Partners die gesetzliche Umsatzsteuer nur aus, wenn der Partner durch entsprechende schriftliche Angaben alle Voraussetzungen nachweist, dass er zum Umsatzsteuerausweis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet ist. Den Nachweis muss der Partner per Fax an 089/▇▇▇▇▇▇▇▇ oder per E-Mail an ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erbringen. 9.5. Der Anspruch auf die Aktivierungsprovision entfällt bei Nichtausführung des abgeschlossenen Vertrages, wenn und soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die von Drillisch nicht zu vertreten sind, insbesondere, jedoch nicht abschließend, bei fernabsatzrechtlichem Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung durch den Kunden oder negativer Bonitäts-Prüfung des Kunden, ferner wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet. Der Anspruch auf Aktivierungsprovision mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Partner an Drillisch zurückzuzahlen. 9.6. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ steht es frei, durch den Partner vermittelte Geschäfte anzunehmen oder abzulehnen. Entsprechend Ziffer 9.5. entfällt er nachträglichbei Nichtausführung des Vertrages die Aktivierungsprovision nur, so ist wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die von Drillisch nicht zu vertreten sind. Dies können auch in der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstattenPerson des Kunden liegende wichtige Gründe für die Nichtausführung, insbesondere eine negative Bonitäts-Prüfung des Kunden, sein. 59.7. Der Anspruch auf Mengenprovision entfällt oder mindert sich entsprechend, wenn die Anzahl der vermittelten rechtswirksamen Verträge aufgrund einer oder mehrerer Nichtausführungen des Geschäfts gemäß den Ziffern 9.5. und 9.6. unter den Schwellenwert im Sinne der Ziffer 9.3 fällt. Bereits empfangene Beträge hat der Partner an Drillisch zurückzuzahlen. 9.8. Die Provision jeweils aktuell geltenden Höhen der Provisionen sowie die Schwellenwerte der Mengenprovision sind im Partnerinterface einsehbar. Die Provisionen und Tarife können, insbesondere aufgrund von Bewegungen am schnelllebigen Telekommunikationsmarkt, von Marktforschungen oder von Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen, jederzeit einseitig von Drillisch angepasst werden. Insbesondere ist Drillisch nicht verpflichtet, die angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren beizubehalten oder neue Dienstleistungen und/oder Waren einzuführen. Ein Anspruch des Partners auf Weitervermarktung der eingestellten Dienstleistungen und/oder Waren oder auf finanzielle Kompensation besteht nicht. Über eine Änderung wird der Partner unter Mitteilung des Inhalts der Änderung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Partner nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebührenbinnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber Drillisch schriftlich widerspricht. Die von den Provisionen abweichenden (oftmals zeitlich befristeten) Aktionsprovisionen werden in der Provisionsübersicht im Partnerprogramm aufgelistet. Eine Auszahlung der Provisionen ist nur möglich, Entgelte wenn die PartnerID korrekt übermittelt wurde und Steuern die Werbung vom Partner technisch korrekt über das Partnerprogramm erfolgt ist (z. B. Luftsicherheitsgebührensiehe Ziffern 3.5. und 5.1.). Produkte und Angebote, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetzdie von Drillisch durch Werbeschaltungen angeboten werden (d.h. externe Angebote), Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebührensind nicht provisionsfähig. 9.9. Sämtliche Provisionssätze verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn der Partner nachweist, dass er umsatzsteuerpflichtig ist (siehe Ziffer 9.4). 69.10. Der Veranstalter ist berechtigtBei ausgewählten Prepaid-Tarifen wird über die Provisionen hinaus ein Bonus für die Aufladung der Prepaid-Karte gezahlt. Für dieselbe Prepaid-Karte werden maximal drei Aufladungen des Kunden mit einem Aufladebonus vergütet. Die genauen Konditionen können dem Partnerprogramm unter dem Punkt „Provisionen“ entnommen werden. Die Auszahlung des Aufladebonus erfolgt einmal pro Monat. Sollte das zur Gewährung des Aufladebonus führende Guthaben innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Aufladung nicht für steuerpflichtige Umsätze verbraucht werden (bspw. durch Nutzung von Drittanbieter-Diensten oder Auszahlung des Guthabens bei Kündigung), bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung behält sich Drillisch eine Rückbelastung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfülltvor. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Partnerprogramm Vertrag

Provision. 111.1. Die Agentur erhält für die Vermittlung eines Leistungsangebots Der Anspruch des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird Maklers gegenüber dem Auftraggeber auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe Zahlung der Provision ergibt entsteht gem. § 7 MaklerG mit Rechtswirksamkeit (d.i. die Willensübereinstimmung oder allfälliger Bedingungseintritt) des vermittelten Geschäfts (soferne sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3nicht nachstehend ausdrücklich anderes ergibt) und ist sofort fällig. Der Anspruch auf Provision Provisionszahlung entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Reise und vollständiger Rechnungslegung. Die Zahlung hat auf das Konto des ReisepreisesMaklers bei der Salzburger Landeshypothekenbank IBAN: AT 30 5500 0118 0002 1849 zu erfolgen, außer der Makler teilt eine andere Kontoverbindung schriftlich mit. 11.2. Es kommt hierbei auf Für den Zahlungseingang Fall des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung -entscheidend für die Einhaltung der 14 tägigen Frist ist das Valuta (=Wertstellungs)datum auf dem Konto des Veranstalters anMaklers- sind vom Auftraggeber an den Makler Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno zu leisten. Ist der Auftraggeber Verbraucher hat dieser im vorbeschriebenen Verzugsfalle 5% Verzugszinsen per anno an den Makler zu bezahlen. 411.3. In Für die Vermittlung von Immobilien bzw. Immobilienrechten an den Auftraggeber durch den Makler reicht die Namhaftmachung des vermittelten Vertragspartners aus, soferne sich nicht aus den AGB geringere Anforderungen für die Provision ergeben 11.4. Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nur dann, wenn der Provionsabrechnung Auftraggeber nachweist, dass das Rechtsgeschäft aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird und die Durchsetzung des Anspruchs auf Zuhaltung des Rechtsgeschäfts aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen scheitert oder objektiv nicht zumutbar ist. 11.5. Sollte nicht anderes, ausdrücklich Abweichendes, vereinbart werden, so hat der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesenAuftraggeber an den Makler, den sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ( zB der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBl. Entsteht der Anspruch auf Provision Nr. 297/1996, (abrufbar unter dem LINK ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇.▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ Dort im Weiteren nicht Bereich „Titel, Abkürzung“: Ausübungsregeln für Immobilienmakler eingeben) ergebenden Vermittlungshöchstsatz an Vermittlungsprovision, nach den jeweiligen Provisionshöchstsätzen der Immobilienmakler Verordnung i.d.j.g.F,(dort als „Höchstbeträge bzw. entfällt er nachträglichHöchstbetrag“ bezeichnet), so ist zu bezahlen. Diese lauten (mit Fassungsdatum der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.AGB) zB. wie folgt:

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Provision. 1▇▇▇▇▇▇ ▇. Die Agentur erhält für ▇▇▇▇▇ erbringt insbesondere ein auf Erfolg abgestellte Dienstleistung und stellt ein Erfolgshonorar in Rechnung, fa lls nichts Abweichendes vereinbart wird. Ist der vom Auftraggeber gewünschte wirtschaftliche Erfolg mindestens mitursächlich auf die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine ProvisionMaklertätigkeit zurückzuführen, hat ▇▇▇▇▇▇ ▇. ▇▇▇▇▇ Anspruch auf die Erfolgsprovision (Courtage). Die Provision wird mit rechtswirksamem Zustandekommen eines Vertrages fällig. Es gilt der im Maklervertrag vereinbarte Provisionssatz. Ist dort ein Provisionssatz nicht vereinbart, gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Hat der Maklervertrag den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Ka ufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrages zum Gegenstand und handelt es sich bei der Käuferseite um eine natürliche Person, so gilt weiter Folgendes: Ist ▇▇▇▇▇▇ ▇. ▇▇▇▇▇ aufgrund von zwei Verträgen für jeweils die Verkäufer- und Käuferseite bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus tätig geworden, so können sich beide Parteien zur Zahlung der Maklercourtage nur in gleicher Höhe verpflichten. Eine vereinbarte Unen tgeltlichkeit auf einer Seite wirkt sich zugunsten der anderen Partei des Kaufvertrages dahingehend aus, dass von der anderen Seite ebenfalls keine Courtage verlangt werden kann. Anders sieht es aus, wenn nur eine Partei des Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus mit ▇▇▇▇▇▇ ▇. ▇▇▇▇▇ einen Maklervertrag geschlossen hat. In diesem Fall kann die andere Partei des K aufvertrages zur Zahlung der Maklercourtage oder Erstattung von Maklerlohn nur verpflichtet werden, wenn die Partei, die den Verkaufspreis der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise und vollständiger Makle rvertrag geschlossen hat, zur Zahlung des ReisepreisesMaklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung Auch wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision Zahlungsanspruch gegen die am Maklervertrag nicht beteiligte Partei des Kaufvertrages erst fällig, wenn die den Maklervertrag geschlossene Kaufvertragspartei nachweist, dass sie ihrer Zahlungsverpflichtung im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstattenHinblick auf die Maklercourtage bereits nachgekommen ist. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provision. 1. Die Agentur erhält für Falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, gelten die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis in der Landleistungen gezahltImmobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20 % UST als vereinbart. 2. Die Höhe Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der an den Makler, falls dieser dem Vertragspartner des Auftraggebers das betreffende Objekt namhaft gemacht hat; die Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglichgebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung des betreffenden Objektes (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist. 3. Der Anspruch auf Die Zahlung der Provision entsteht wird weiters für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber die vom Makler namhaft gemachten Interessenten einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt, oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde, oder wenn innerhalb von drei Jahren nach ordnungsgemäßer Vermittlung Beendigung des Auftrages mit einem Interessenten, dem die Liegenschaft während der Reise und vollständiger Zahlung des ReisepreisesVertragszeit namhaft gemacht wurde, eine Miet- oder/bzw. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters anPacht- oder Kaufeinigung zustande kommt. 4. In Die Fälligkeit des Vermittlungshonorares entsteht bei Kauf-/Mietvertragsunterzeichnung. Die Überweisung des Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Kauf-/Mietvertragsunterzeichnung auf das in der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesenRechnung angegebene Bankkonto. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht bzwBei Zahlungsverzug werden 5% Verzugszinsen p.a. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstattenin Rechnung gestellt. 5. Die Darüber hinaus wird für die Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages vereinbart, dass der Auftraggeber die Provision wird auch dann zu zahlen hat, wenn – er den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder – das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten ▇▇▇▇▇▇ oder auf andere Art zustande gekommen ist – oder das im Alleinvermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht gezahlt auf außerhalb zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren)Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt. 6. Der Veranstalter Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Provisionsansprüche des Maklers aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. IV. Nebenkostenübersicht und Rücktrittsrechte Der Makler übergibt bzw. übermittelt dem Auftraggeber/-Interessent, persönlich, per E-Mail oder es erfolgte bereits die Zustimmung zu den AGB’s inklusive der Nebenkostenübersicht sowie der allenfalls zukommenden Rückstrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz (wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist) und nach dem Bauträgervertragsgesetz (wenn Bauträgervertrag nach § 5 BTVG), wobei der Makler trotz größter Sorgfalt und Umsicht bei nachweislichen Verstößen gegen der Erstellung der Nebenkostenübersicht keine wie immer geartete Haftung für die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzeninhaltliche Richtigkeit der darin erteilten Informationen übernimmt. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Provision. 1. a) Die Agentur erhält für die Vermittlung eines des Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertraggemäß gesondert beigefügter Provisionsvereinbarung. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer gesonderter schriftlicher Vereinbarung Vereinbarung, jedoch ohne Einhaltung einer Frist, möglich. 3. b) Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise, jedoch erst dann, sobald der Reisepreis vollständig gezahlt wurde, beim Veranstalter auf dessen Konto eingegangen ist und die Reise und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters anauch angetreten wird. 4. c) In der Provionsabrechnung jeweiligen Provisionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter durch die Agentur unverzüglich zurückzuerstatten. Dies gilt auch für Reiserücktrittskosten. 5. Die d) Provision wird hingegen nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. z.B. Visagebühren, Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem LuftverkehrsgesetzLuftverkehrsgesetz oder Tickethinterlegungskosten). Soweit der Veranstalter Provision dennoch auf diese Entgelte zahlt, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren)besteht ein Anspruch aus „betrieblicher Übung“ hierauf nicht. 6. e) Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen nachweislichen, Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften hier aufgeführten Regelungen die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7f) Die Agentur haftet gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des Reisepreises durch den Kunden nur in den Fällen, in denen die Agentur ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Veranstalters Kundenzahlungen unter Verstoß gegen das in § 3 a) verankerte Direktinkassogebot verstößt; in diesem Fall tritt neben die Haftung der Agentur auch die persönliche Haftung des Inhabers/Geschäftsführers der Agentur gesamtschuldnerisch. Dies gilt auch für einen evtl. Betriebsnachfolger und/oder bei Wechsel des Inhabers/Geschäftsführers. Der neue Inhaber/ Geschäftsführer haftet insofern neben dem bisherigen. g) Mit der Zahlung der Provision sind alle AnsprücheKosten, Kosten Aufwendungen und Aufwendungen Ansprüche der Agentur aus der Vermittlung - von Leistungen des Veranstalters, seien sie bekannt oder unbekannt - unbekannt, vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Agenturvertrag

Provision. 1Die TIROLER richtet für den Agenten folgende Provisionskonto-/Vermittlernummer ein: Der Agent erhält von der TIROLER für tatsächlich zu Stande gekommene Versicherungsverträge eine Provision laut beiliegender Provisionstabelle, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. Die Agentur erhält für Ein Versicherungsvertrag gilt dann als tatsächlich zu Stande gekommen, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht worden ist, dieser von der TIROLER durch die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis Ausstellung der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3Polizze angenommen wurde und die Prämie vollständig bezahlt worden ist. Der Anspruch auf Provision Provisionsanspruch entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung erst in dem Zeitpunkt und wird erst in dem Zeitpunkt fällig, in dem die volle Prämie samt Nebengebühren bei der Reise und vollständiger Zahlung des ReisepreisesTIROLER eingelangt ist. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht Bei Versicherungen mit unterjähriger Zahlungsweise entsteht der Anspruch auf Provision in gleichen Raten, wie die Prämie samt Nebengebühren bezahlt wird. Der Agent hat keinen Anspruch auf Erstattung der im Weiteren nicht bzwAuftrag der TIROLER aufgewendeten Auslagen und Kosten. entfällt er nachträglichAlle dem Agenten bei der Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten anfallenden Kosten, so ist Spesen, Diäten und dergleichen werden mit der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6abgedeckt. Der Veranstalter ist berechtigtAgent erhält keine anderen beziehungsweise sonstigen Vergütungen. Der Provisionsanspruch des Agenten teilt das Schicksal der Prämie. Der Provisionsanspruch erlischt oder vermindert sich rückwirkend, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7wenn eine bereits bezahlte Prämie – aus welchem Grund immer – ganz oder teilweise rückvergütet wird. Mit Dies gilt auch für den Fall, dass Provisionen bereits vor Eingang der Zahlung der Provision Prämie ausbezahlt oder dem Vermittlerkonto gutgebucht worden sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich Prämie ganz oder teilweise nicht einigenbezahlt oder nicht einbringlich gemacht werden kann. Bereits erhaltene Provisionen sind ganz oder anteilig zurückzuzahlen oder werden mit eingehenden Provisionen verrechnet. Als Rückvergütung der Prämie im Sinne der vorstehenden Bestimmung gelten auch Ausschüttungen unter dem Titel „Gewinnbeteiligung“ oder sonstige erfolgsabhängige Prämienrückerstattungen, hat dies mit welcher Bezeichnung immer. Ebenso mindert eine bei einem Mitbewerber aus einem Vorvertrag übernommene Prämienzahlungs- und/oder Dauerrabattverpflichtung eines Kunden die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des VertragesBemessungsgrundlage für die Provision.

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Sources: Versicherungsagenturvertrag

Provision. 1Am Tag des notariellen Vertragsabschlusses entsteht der Anspruch auf eine Maklergebühr in Höhe von 5,95% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Agentur erhält Der Makler ist berechtigt, für die Vermittlung seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Aukraggebers Provision zu verlangen. Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Leistungsangebots Einfamilienhauses Verbraucher und hat der Makler sich auch einen Maklerlohn vom Verkäufer der Wohnung oder des Veranstalters Einfamilienhauses versprechen lassen, kann der Makler den Marklerlohn von dem Käufer nur verlangen, wenn sich der Verkäufer zur Zahlung eines Maklerlohns in gleicher Höhe gegenüber dem Makler verpflichtet hat. Wird einer Partei der Maklerlohn erlassen, so gilt dies auch zu Gunsten der anderen Partei. Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Verbraucher, so ist eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis Vereinbarung, nach der Landleistungen gezahlt. 2. Die der Makler für seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Aukraggebers einen Maklerlohn verlangen kann, nur wirksam, wenn der Aukraggeber zur Zahlung eines Maklerlohns in gleicher Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3verpflichtet ist. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung Maklerlohn gegenüber dem Vertragspartner des Aukraggebers wird erst fällig, wenn der Reise und vollständiger Aukraggeber den Maklerlohn gezahlt hat oder der Makler einen Nachweis über die Zahlung erbringt. Wird einer Partei der Maklerlohn erlassen, so gilt dies auch zu Gunsten der anderen Partei. Der Makler ist verpflichtet, zur Erreichung des ReisepreisesAukragszwecks vermittelnd tätig zu werden. Verletzt der Makler diese Pflichten trotz Abmahnung durch den Aukraggeber erheblich, ist der Aukraggeber zur Kündigung dieses Vermittlungsaukrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Bei einem Vertragsabschluss kommt es für den Provisionsanspruch des Maklers nicht darauf an, inwieweit die Vermittlungsleistung des Maklers ursächlich oder mitursächlich für den Vertragsabschluss war. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto wird vereinbart, dass die in Durchführung dieses Aukrags erbrachten Vermittlungsleistungen des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht Maklers in jedem Fall als ursächlich bzw. entfällt er nachträglichmitursächlich für den Vertragsschluss gelten, so ist auch wenn dieser nach Ablauf dieses Vermittlungsaukrags erfolgt, es sei denn, der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstattenAukraggeber weist nach, dass die Tätigkeit des Maklers für einen nach Ablauf des Vermittlungsaukrags erfolgten Vertragsschluss nicht kausal war. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Käufer Maklervertrag

Provision. 1Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben aus dem Exposé. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). Exzellent Leben behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt. Die Agentur erhält für Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Vermittlung eines Leistungsangebots Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Veranstalters Verkäufers sowie ein Vertragsabschluss durch eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Weiteren nicht bzwSinne der geltenden Rechtsprechungsgrundsätze vorliegen muss. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter Exzellent Leben ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die vereinbarten Provisionsvorschriften Provisionsvereinbarung nach Ziffer 3 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die jeweilige Provision Anwesenheit von Exzellent Leben zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf bis Anforderung zu 6 % benennen und zu kürzenbelegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Kunde nur verpflichtet, Exzellent Leben eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Sources: Agb Für Kaufinteressenten