Common use of Provision Clause in Contracts

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt.

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Samples: Makleralleinauftrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen1. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns Die Agentur erhält für den Nachweis oder die Vermittlung eines Leistungsangebots des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlenVeranstalters eine Provision. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. Die Provision wird auf den Verkaufspreis der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwStLandleistungen gezahlt.) 2. Die Höhe der Provision errechnet ergibt sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir Provision sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch unsnur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht auch dann, wenn nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Geschäftsabschluss statt durch Reise und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehenZahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. Kommt bei Auslandsgeschäften ein In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustandebzw. entfällt er nachträglich, so ist die der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fälligwird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Anspruch besteht auch dannVeranstalter ist berechtigt, wenn bei nachweislichen Verstößen gegen die Mitursächlichkeit vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Maklertätigkeit gegeben Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtsie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

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Samples: Agenturvertrag, Agenturvertrag

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen 2.3.1 Das Lieferunternehmen zahlt Ing. Xxxxxx Xxxxxx für jede Produktbestellung von Gästen über die Fälligkeit Plattformen eine Provision, die gemäß Abschnitt 2.3.2 berechnet wird. Die Zahlung erfolgt gemäß Abschnitt 2.4. 2.3.2 Die Gesamtprovision pro Bestellung entspricht dem Mehrfachen aus a. der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit Anzahl der tatsächlichen Bestellungen der Gäste beim Lieferunternehmen b. dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis bestellten Preis pro Produkt (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- , Umsatzsteuer und anderen geltenden nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder Mietpreis lokalen Steuern oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger EinrichtungsablösenAbgaben (die „Steuern") sowie anderen Extras, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt Kosten und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgtGebühren, die zu ihm zum Zeitpunkt der Bestellung der Kunden, Gasts / einer Gästin auf den Plattformen im angebotenen Preis enthalten sind (davon ausgenommen sind Kosten für die Zustellung) c. der Anzahl der von den Gästen bestellten Produkte und d. dem im Vertrag festgesetzten Provisionssatz netto zuzüglich MwSt/Steuern. 2.3.3 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, versteht sich der dem Xxxx/Gästin auf den Plattformen angegebene Preis inklusive MwSt., Umsatzsteuer, Gebühren und allen anderen (nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen) Steuern, Kosten, Gebühren oder Abgaben (diese anderen Steuern, Kosten und Abgaben können im Voraus ohne weitere Anmerkungen in gesellschaftsrechtlichenangemessener Weise eingerechnet sein). 2.3.4 Muss den Gästen gemäß einem gültigen Gesetz, vertraglichen einer Regel oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen steheneiner Gesetzgebung, die für das Lieferunternehmen gelten (oder einer Änderung oder eines Inkrafttretens einer solchen Regelung), der Preis inklusive MwSt., Umsatzsteuer und allen anderen (nationalen, behördlichen, regionalen, staatlichen, kommunalen oder lokalen) Steuern, Kosten oder Abgaben angezeigt werden, passt das Lieferunternehmen den Preis im XX-XXXXX.XXXX, in Übereinstimmung mit den Abschnitten 2.1.2 und 2.1.4 so schnell wie möglich an, spätestens jedoch 5 Werktage nach der Änderung oder des Inkrafttretens des entsprechenden Gesetzes, der Regel oder der Gesetzgebung, die für einen Lieferunternehmen gelten, oder der Benachrichtigung hierüber durch Ing. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist Xxxxxx Xxxxxx. 2.3.5 Im XX-XXXXX.XXXX werden die Details für die über die Plattformen für den Lieferunternehmen gemachten Bestellungen und die entsprechende Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbaraufgeführt. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist In die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtOnline-Bestellübersicht kann das Lieferunternehmen jederzeit Einsicht nehmen.

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Samples: Partnership Agreement

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen 3.1 Die Vermittlungstätigkeit des TVB ist gegenüber dem Xxxx unentgeltlich. 3.2 Der TVB und der Beherberger vereinbaren eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 5% für jede einlangende und realisierte Buchung auf der Seite xxx.xxxxxxx.xxx. 3.2.1 Berechnungsgrundlage für die Provision ist der vom Xxxx zu zahlende Endpreis inklusive aller Steuern und Gebühren. Verlängert oder verkürzt ein Xxxx die Dauer seiner über xxx.xxxxxxx.xxx getätigten Buchung, so bemisst sich die Fälligkeit Provision in jedem Fall nach dem tatsächlichen Endpreis inkl. etwaiger Stornierungskosten. Der Provisions-Anspruch besteht auch für fakturierte No-Show- Rechnungen und unabhängig davon, ob und wann der Xxxx die Übernachtung bezahlt. 3.2.2 Betreffend Zahlung der Provision gelten folgende Bedingungen: • Die Provision ist ausschließlich an den TVB zu zahlen und keinesfalls an Dritte. Die Provisionsabrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich. Der Provisionsbetrag versteht sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Provisionsanspruch sind ausgeschlossen, es sei denn, der geltend gemachte Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. • Provisionsrechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. • Bankgebühren und sonstige Kosten des Geldverkehrs, die nachstehenden im Zusammenhang mit der Begleichung der Provisionsrechnung entstehen, gehen zu Lasten des Anbieters. • Der TVB bietet die Zahlungsmöglichkeit über das elektronische Lastschriftverfahren an. Bei erfolgter Zustimmung ermächtigt der Beherberger den TVB, sämtliche anfallenden Rechnungen 5-10 Tage nach Rechnungsdatum automatisiert vom Konto des Beherbergers einzuziehen. Der Beherberger ist berechtigt dem Einzug innerhalb von 6 Wochen nach Belastung durch den TVB schriftlich zu widersprechen. 3.3 Für jene Beherberger, die im WebClient den Verkaufsmanager bzw. die hier erfassten möglichen weiteren Portale (hierzu zählen u.a. die Portale HRS Group - DS Vertriebswelten, Xxxxxxxxxxxxxx.xx, xxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx sowie Mount Vacation) aktiviert haben und darüber Kontingente freigeben, gilt, dass die Provisionssätze den Portalbetreibern zustehen und meist bei 10% liegen; dies betrifft auch alle automatischen Feratel Partner, d.s. die Tirol Werbung und Österreich Werbung. Die Abrechnung der Provision erfolgt monatlich zu den unter Punkt 3.2.1 und 3.2.2 genannten Bedingungen. Mit dem Abschluss eines Eine abweichende Regelung gilt für die Nutzung des Verkaufskanals von xxxxxx.xxx mit Aktivierung über den TVB: Der anfallende Portal-Provisionssatz in Höhe von 15% des Gesamtbetrages (inklusive Ortstaxe und Endreinigung) pro Buchung wird hier direkt von der Plattform einbehalten, welche auch den Gesamtbetrag des Gastes einhebt. Die verbleibende feratel Systemgebühr in Höhe von 2% wird – gemäß der Vorgehensweise für die sonstigen Portalpartner im WebClient – monatlich über den TVB abgerechnet. 3.4 Im Falle der Stornierungen von Buchungen – sei es durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-den Beherberger oder durch den Xxxx – ergibt sich die Berechnungsgrundlage für die gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu entrichtende Provision gemäß Punkt 3.2 und 3.3 aus der folgenden – vom Zeitpunkt der Stornierung abhängigen – Staffelung, Miet- oder sonstigen Vertrages ist wobei die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbarStornierungserklärung jeweils innerhalb der betreffenden Frist beim TVB eingelangt sein muss. Der Interessent hat uns Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass mangels abweichender Vereinbarung zwischen Beherberger und Xxxx für den Nachweis oder Stornierungen die Vermittlung Bestimmungen des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlenTVB gelten. Deren Höhe beträgt 5,95 Diese lauten wie folgt: • Kostenloses Storno bis 7 Tage vor Anreise, innerhalb der letzten Woche werden 90% des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt Gesamtaufenthaltes fällig Bei Stornierungen – sei es durch den Auftraggeber selbst ganz Beherberger oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgtden Xxxx – ist der TVB umgehend schriftlich zu verständigen. Nur dann ist eine Berücksichtigung für die Provisionsabrechnung möglich, die da Stornierungen ausschließlich vom TVB durchgeführt werden. Das Portal xxxxxx.xxx ist im Falle von Stornierungen zusätzlich direkt zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtkontaktieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Die vom Käufer bei Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzwHauptvertrages (Kaufvertrag) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben aus dem Exposé. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe Sie beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugutekommen (z.B. Übernahme von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweistGrundbuchlasten, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwStAblösung von Einrichtungen etc.). Exzellent Leben behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt. Die Höhe Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dannMaklertätigkeit zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch, wenn nur der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an einen Dritten weiter gibt dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließtdies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Wir sind Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers sowie ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtsprechungsgrundsätze vorliegen muss. Exzellent Leben ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig bei Vertragsabschluss anwesend zu seinsein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dannKunde verpflichtet sich, wenn der Geschäftsabschluss statt durch in den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, Kaufvertrag die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehenProvisionsvereinbarung nach Ziffer 3 aufzunehmen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) Vertrag ohne die Anwesenheit von Exzellent Leben zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbarsind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dannder Kunde nur verpflichtet, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtExzellent Leben eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.

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Samples: Agb Für Kaufinteressenten

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für 5.1 Für den Nachweis oder die Vermittlung von Interessenten am Kauf des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Finanzinstruments schuldet der Verkäufer der DZAG eine Maklerprovision in Höhe beträgt 5,95 von 3,25% des Kaufpreises inklim Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 395 Geldeinheiten in der Währung des jeweiligen Kaufpreises. Im Falle einer Teilausführung der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf Vermittlung beträgt die Mindestprovision 395 Geldeinheiten für die erste Teilausführung und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere jeweils 150 Geldeinheiten für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.)jede weitere Teilausführung des Auftrages. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert ist mit Abschluss des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt jeweiligen Kaufvertrages verdient und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten binnen zehn Bankarbeitstagen nach Abschluss des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort Kaufvertrages fällig. Der Anspruch besteht auch dannauf die Provision entfällt nicht dadurch, wenn dass der Verkäufer oder Käufer entsprechend Ziff. 6. der Allgemeinen Bedingungen des Muster-Kauf- und Übertragungsvertrages (Kauf- und Übertragungsvertrag (Plattformhandel/Direktgeschäft) Allgemeine Vertragsbedingungen) von dem Kaufvertrag zurücktritt oder der Kaufvertrag aus anderem Grund nachträglich entfällt. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt die Mitursächlichkeit Höhe des Provisionsanspruches nicht. Im Falle des Plattformhandels hat der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn Verkäufer ggf. weitere Vermittlerprovisionen für einen von ihm selbst neben der Vertragsabschluss erst DZAG eingeschalteten Vermittler zu entrichten. 5.2 Die DZAG wird dem AG eine Rechnung über die Maklerprovision unmittelbar nach Ablauf Abschluss des Kaufvertrages schriftlich übersenden. 5.3 Die DZAG erhält von dem Käufer ebenfalls eine Maklerprovision in Höhe von 3,25% des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 395 Geldeinheiten in der Maklertätigkeit erfolgt.Währung des jeweiligen Kaufpreises. Im Falle einer Teilausführung der Vermittlung beträgt die Mindestprovision 395 Geldeinheiten für die erste Teilausführung und jeweils 150 Geldeinheiten für jede weitere Teilausführung des Auftrags. Der Käufer hat ggf. weitere Vermittlerprovisionen für einen vom Verkäufer neben der DZAG eingeschalteten sowie die volle Provision eines von ihm selbst eingeschalteten Vermittlers zu entrichten. Die maximal zulässige Provision für diesen Dritten Vermittler beträgt im Falle eines Direktgeschäftes je 3% des vereinbarten Kaufpreises

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Samples: Maklervertrag

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen (1) Die OFS erhält vom Leistungsträger für jede vermittelte Buchung, die über die Fälligkeit der TOMAS erfolgt, eine Provision gelten die nachstehenden Bedingungenin Höhe von 12 Prozent (zzgl. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.)) des Bruttoumsatzes für Objekte im Kontingent. Diese können ohne vorherige Rücksprache gebucht werden. (2) Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts Leistungs-/Unterkunftspreis (einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht aller Nebenleistungen und Zuschläge jedoch ohne Kurtaxe). (3) Diese Provision ist auch danndann zu bezahlen, wenn der Angebotsempfänger Xxxx vom Vertrag zurücktritt oder nicht anreist. Sie errechnet sich in diesem Fall jedoch nur aus dem Betrag, der dem Leistungsträger nach vereinbarten Geschäftsbedingungen, bzw. (wenn keine Geschäftsbedingungen vereinbart sind) dem Gesetz gegenüber dem Xxxx zusteht. (4) Wird der Vertrag mit dem Xxxx aus Gründen, die in der Risikosphäre des Leistungsträgers liegen, nicht durchgeführt, so berührt dies den erhaltenen Nachweis an Provisionsanspruch der OFS nicht. Der Provisionsanspruch der OFS gegenüber dem Leistungsträger bleibt auch bei Doppelbuchungen gem. Ziffer 3 Absatz 2 und der Unterbringung des Gastes in einem Ersatzquartier unberührt. (5) Der Leistungsträger erhält monatlich eine Abrechnung über die fällig gewordenen Provisionen. Grundlage für die Fälligkeit einer Provision bildet das Abreisedatum, nicht das Buchungsdatum. (6) Preisänderungen hinsichtlich sämtlicher, gemäß der Ziffer 10 anfallenden Kosten, sind nach Vertragsschluss aus sachlich berechtigten oder erheblichen und unvorhersehbaren Gründen, wie der Änderung von Steuern, der Erhöhung von allgemeinen Lebenshaltungskosten oder sonstiger Gebühren in angemessenen Umfang möglich. Eine Preisänderung ist immer jeweils im neuen Kalenderjahr bis zum 31.01. möglich. Im Falle einer solchen Preisänderung hat die OFS den Leistungsträger einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließtMonat vorab hierüber unter Aufschlüsselung der Gründe für die Preiserhöhung zu informieren. Wir sind Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % in einem Jahr ist der Leistungsträger berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung außerordentlich zu seinkündigen. (7) Die OFS kann ihren Leistungsträgern die Nutzung weiterer Verkaufskanäle ermöglichen. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dannHierüber werden gesonderte Vereinbarungen zwischen OFS und Leistungsträger schriftlich getroffen, wenn nicht bereits im Rahmen der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag Stammdatenerhebung gemäß Ziffer 1 hierüber zwischen der Institution und dem Leistungsträger eine eindeutige Absprache getroffen wurde. (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist 8) Auf die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist wird die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtjeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über 1. Falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, gelten die Fälligkeit in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996/297 idgF angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20 % UST als vereinbart. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision gelten an den Makler, falls dieser dem Vertragspartner des Auftraggebers das betreffende Objekt namhaft gemacht hat; die nachstehenden BedingungenProvision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung des betreffenden Objektes (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich geworden ist. 3. Mit Die Zahlung der Provision wird weiters für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber die vom Makler namhaft gemachten Interessenten einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt, oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde, oder wenn innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Auftrages mit einem Interessenten, dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-die Liegenschaft während der Vertragszeit namhaft gemacht wurde, eine Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- oder/bzw. Vermittlungsprovision am Tage Pacht- oder Kaufeinigung zustande kommt. 4. Die Fälligkeit des Vertragsabschlusses verdientVermittlungshonorares entsteht bei Kauf-/Mietvertragsunterzeichnung. Die Überweisung des Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Kauf-/Mietvertragsunterzeichnung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Bei Zahlungsverzug werden 5% Verzugszinsen p.a. in Rechnung gestellt. 5. Darüber hinaus wird für die Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages vereinbart, fällig dass der Auftraggeber die Provision auch dann zu zahlen hat, wenn – er den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder – das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Xxxxxx oder auf andere Art zustande gekommen ist – oder das im Alleinvermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft wider Treu und zahlbarGlauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt. 6. Der Interessent hat uns Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Provisionsansprüche des Maklers aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. IV. Nebenkostenübersicht und Rücktrittsrechte Der Makler übergibt bzw. übermittelt dem Auftraggeber/-Interessent, persönlich, per E-Mail oder es erfolgte bereits die Zustimmung zu den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. AGB’s inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. Nebenkostenübersicht sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis allenfalls zukommenden Rückstrittsrechte nach dem Konsumentenschutzgesetz (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist) und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigtnach dem Bauträgervertragsgesetz (wenn Bauträgervertrag nach § 5 BTVG), wobei der Makler trotz größter Sorgfalt und Umsicht bei der Erstellung der Nebenkostenübersicht keine wie immer geartete Haftung für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung die inhaltliche Richtigkeit der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtdarin erteilten Informationen übernimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns11.1. Der Anspruch des Makler gegenüber dem Auftraggeber auf Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz gem. § 7 MaklerG mit Rechtswirksamkeit (d.i. Willensübereinstimmung oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein allfälliger Bedingungseintritt) des vermittelten Geschäfts (soferne sich nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertragnachstehend ausdrücklich anderes ergibt) zustande, so und ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch auf Provisionszahlung entsteht zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Rechnungslegung. 11.2. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind vom Auftraggeber an den Makler Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu leisten. 11.3. Für die Vermittlung von Immobilien bzw. Immobilienrechten an den Auftraggeber durch den Makler reicht die Namhaftmachung des vermittelten Vertragspartners aus, soferne sich nicht aus den AGB geringere Anforderungen für die Provision ergeben 11.4. Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nur dann, wenn der Auftraggeber nachweist, dass das Rechtsgeschäft aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird und die Mitursächlichkeit Durchsetzung des Anspruchs auf Zuhaltung des Rechtsgeschäfts aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen scheitert oder objektiv nicht zumutbar ist. 11.5. Sollte nicht anderes, ausdrücklich Abweichendes, schriftlich vereinbart werden, so hat der Maklertätigkeit gegeben Auftraggeber an den Makler, den sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, zB der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBl. Nr. 297/1996, (abrufbar unter dem LINK xxxxx://xxx.xxx.xxx.xx.xx/XxxxxxxxXxxxxxx.xxx?Xxxxxxx=Xxxxxxxxxxxx&Xxxxxxxxxxxxxx=00000 765 ) ergebenden Vermittlungshöchstsatz an Vermittlungsprovision, nach den jeweiligen Provisionshöchstsätzen der Immobilienmakler Verordnung i.d.j.g.F, zu bezahlen. Diese lauten (mit Fassungsdatum der AGB) zB. wie folgt: (1) Die Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung von Baurechten darf den im folgenden jeweils angeführten Höchstbetrag nicht übersteigen: 1. von 10 bis 30 Jahren 3 Prozent 2. über 30 Jahre 2 Prozent (2) Der Höchstbetrag gemäß Abs. 1 Z 2 darf höchstens von einem Baurechtszins für 45 Jahre berechnet werden. (1) Die mit dem Mieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung eines unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Haupt- oder Untermietvertrages über Geschäftsräume aller Art (Lokale, Verkaufsräume, Magazine, Garagen, Werkstätten, Arbeits-, Büro- oder Kanzleiräume, Lager- und Einstellplätze usw.) darf den Betrag des dreifachen monatlichen Bruttomietzinses (§ 24) nicht übersteigen. Ist der Mietvertrag auf mindestens zwei, jedoch nicht mehr als drei Jahre befristet, so darf die Vergütung den Betrag des zweifachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen. Ist der Mietvertrag auf weniger als zwei Jahre befristet, so darf die Vergütung den Betrag des einfachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen. (2) Die mit dem Vermieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung eines befristeten oder unbefristeten Haupt- oder Untermietvertrages über Geschäftsräume darf den Betrag des dreifachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen. (3) Wird für den Fall einer Verlängerung eines befristeten Mietvertrages über Geschäftsräume aller Art eine weitere Provision oder sonstige Vergütung vereinbart und beträgt die Mietdauer insgesamt höchstens drei Jahre, so darf die weitere Provision oder sonstige Vergütung jenen Betrag nicht übersteigen, der die zuerst vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung auf jenen Betrag ergänzt, der unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer den jeweils festgelegten Höchstbetrag der Provision oder sonstigen Vergütung bildet. Wird für den Fall einer Verlängerung eines befristeten Mietvertrages über Geschäftsräume aller Art eine weitere Provision oder sonstige Vergütung vereinbart und beträgt die Mietdauer insgesamt mehr als drei Jahre oder wird für den Fall der Umwandlung des befristeten in einen unbefristeten Mietvertrag eine weitere Provision oder sonstige Vergütung vereinbart, so darf sowohl die mit dem Mieter als auch die mit dem Vermieter vereinbarte weitere Provision oder sonstige Vergütung jenen Betrag nicht übersteigen, der die zuerst vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung auf den dreifachen monatlichen Bruttomietzins ergänzt. (1) Die mit dem Mieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung eines unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Haupt- oder Untermietvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus darf den Betrag des zweifachen monatlichen Bruttomietzinses (§ 24) nicht übersteigen. Ist der Mietvertrag auf nicht mehr als drei Jahre befristet, so darf die Vergütung den Betrag des einfachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen. (2) Die mit dem Vermieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung für die Vermittlung eines befristeten oder unbefristeten Haupt- oder Untermietvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus darf den Betrag des dreifachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen. Dies gilt nicht für die Vermittlung eines Mietvertrages über Wohnungen, die Mietern als Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt werden, sofern der Immobilienmakler nur mit dem ihn beauftragenden Eigentümer oder Bauorganisator eine Vereinbarung über eine Provision oder sonstige Vergütung trifft. (3) Wird für den Fall einer Verlängerung eines befristeten Mietvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine weitere Provision oder sonstige Vergütung vereinbart, so darf die weitere Provision oder sonstige Vergütung jenen Betrag nicht übersteigen, der die zuerst vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung auf jenen Betrag ergänzt, der unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer den Höchstbetrag der Provision oder sonstigen Vergütung bildet, höchstens jedoch einem halben monatlichen Bruttomietzins entspricht. Wird für den Fall der Umwandlung des befristeten Mietvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus in einen unbefristeten Mietvertrag eine weitere Provision oder sonstige Vergütung vereinbart, so darf sowohl die mit dem Mieter als auch die mit dem Vermieter vereinbarte weitere Provision oder sonstige Vergütung jenen Betrag nicht übersteigen, der die zuerst vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung auf den Höchstbetrag nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 2 ergänzt, höchstens jedoch einem halben monatlichen Bruttomietzins entspricht. (1) Vermittelt ein Immobilienverwalter einen Mietvertrag über eine Wohnung, die in einem Haus gelegen ist, mit dessen Verwaltung er betraut ist, so darf die mit dem Mieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung die Hälfte der nach § 20 Abs. 1 zu berechnenden Beträge nicht übersteigen. § 20 Abs. 3 ist sinngemäß anzuwenden. Die mit dem Vermieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung darf den Betrag des zweifachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen. (2) Vermittelt ein Immobilienverwalter einen kürzer als auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag über eine Wohnung, die in einem von ihm verwalteten Haus gelegen ist, so darf die mit dem Vermieter vereinbarte Provision oder sonstige Vergütung den Betrag des einfachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen. (3) Abs. 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn an der Vertragsabschluss erst nach Ablauf vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und der Maklertätigkeit erfolgtAuftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über 6.1 Die Agentur hat für die Fälligkeit der Provision gelten Dauer dieses Vertrages für die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung RV Anlage 1 vermittelten und zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig Buchungen und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.)durchgeführten Reisen Anspruch auf Provision. Die Höhe der Provision, deren genaue Berechnung und sonstige Einzelheiten zu den Provisionsregelungen, werden durch die für das Geschäftsjahr (1.11.‐31.10.) vereinbarte Provisionsliste festgelegt. Die jeweils aktuelle Provisionsliste ist dem Agenturfragebogen beigefügt und beim Agenturservice von Fit & Vital abrufbar. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall abweichende Vereinbarungen (z. B. bei Rahmenverträgen mit Kooperationen) getroffen worden sind. Ein Provisionsanspruch besteht nach vollständiger Bezahlung des Gesamtreisepreises. 6.2 Die Provision errechnet sich aus der Gesamtheit der touristischen Leistungen. Keine Provision wird auf individuelle Anschluss- /Zubringerflüge, Sitzplatzreservierungen sowie unvorhergesehene Preiserhöhungen gewährt, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat. 6.3 Bei entstehenden Kosten aus Umbuchungen oder Rücktritt seitens des Kunden erhält die Agentur daran einen angemessenen Teil, welcher ebenfalls in der Provisionsliste festgelegt ist. 6.4 Fit & Vital veröffentlicht bis jeweils spätestens zum 31.07. eines Jahres die für das Folgejahr gültige aktualisierte Provisionsliste. Die Agentur wird per E‐Mail entsprechend darauf hingewiesen, sofern sich Änderungen zur Vorjahresliste ergeben. 6.5 Mindert sich der Reisepreis nach Abreise des Kunden durch einen Umstand, den ausschließlich der RV Anlage 1 bei dem Kauf- oder Mietpreis oder die Buchung platziert wurde zu vertreten hat, besteht seitens der Agentur Anspruch auf die volle Provision aus dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der zugrundeliegenden Reisevertrag. 6.6 Ein Provisionsanspruch entsteht auch dannbesteht nicht, wenn die Reise aus Gründen, die der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigtRV Anlage 1 nicht zu vertreten hat, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst entweder ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten ausfällt. 6.7 Zusätzlich zu der Provision wird im Falle von mehrwertsteuerpflichtigen Agenturen die jeweils gültige Mehrwertsteuer vergütet. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist Fit & Vital mitzuteilen. Die Mitteilung der Steuernummer oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgtdie UST‐ID Nummer an Fit & Vital ist hierzu zwingend notwendig. 6.8 Bei Agenturen, die zu ihm ihren Sitz im Ausland haben, kommt das Reverse‐Charge‐Verfahren zur Anwendung, bei dem die Umsatzsteuer auf Provision der RV Anlage 1 berechnet und an das Finanzamt abgeführt wird. 6.9 Die RV Anlage 1 können die der Agentur zustehenden Provisionsbeträge zurückbehalten, sofern sich diese hinsichtlich der Zahlungen für Leistungen des Veranstalters in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtVerzug befindet.

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Samples: Agenturvertrag

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns11.1. Der Anspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber auf Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz gem. § 7 MaklerG mit Rechtswirksamkeit (d.i. die Willensübereinstimmung oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein allfälliger Bedingungseintritt) des vermittelten Geschäfts (soferne sich nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertragnachstehend ausdrücklich anderes ergibt) zustande, so und ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch auf Provisionszahlung entsteht zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Rechnungslegung. Die Zahlung hat auf das Konto des Maklers bei der Salzburger Landeshypothekenbank IBAN: AT 30 5500 0118 0002 1849 zu erfolgen, außer der Makler teilt eine andere Kontoverbindung schriftlich mit. 11.2. Für den Fall des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung -entscheidend für die Einhaltung der 14 tägigen Frist ist das Valuta (=Wertstellungs)datum auf dem Konto des Maklers- sind vom Auftraggeber an den Makler Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno zu leisten. Ist der Auftraggeber Verbraucher hat dieser im vorbeschriebenen Verzugsfalle 5% Verzugszinsen per anno an den Makler zu bezahlen. 11.3. Für die Vermittlung von Immobilien bzw. Immobilienrechten an den Auftraggeber durch den Makler reicht die Namhaftmachung des vermittelten Vertragspartners aus, soferne sich nicht aus den AGB geringere Anforderungen für die Provision ergeben 11.4. Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nur dann, wenn der Auftraggeber nachweist, dass das Rechtsgeschäft aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wird und die Mitursächlichkeit Durchsetzung des Anspruchs auf Zuhaltung des Rechtsgeschäfts aus nicht vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen scheitert oder objektiv nicht zumutbar ist. 11.5. Sollte nicht anderes, ausdrücklich Abweichendes, vereinbart werden, so hat der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn Auftraggeber an den Makler, den sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ( zB der Vertragsabschluss erst Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBl. Nr. 297/1996, (abrufbar unter dem LINK xxxxx://xxx.xxx.xxx.xx.xx/Xxxxxxxxxxx/ Dort im Bereich „Titel, Abkürzung“: Ausübungsregeln für Immobilienmakler eingeben) ergebenden Vermittlungshöchstsatz an Vermittlungsprovision, nach Ablauf den jeweiligen Provisionshöchstsätzen der Maklertätigkeit erfolgtImmobilienmakler Verordnung i.d.j.g.F,(dort als „Höchstbeträge bzw. Höchstbetrag“ bezeichnet), zu bezahlen. Diese lauten (mit Fassungsdatum der AGB) zB. wie folgt:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns a) Die Agentur erhält für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses Leistungsangebots des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlenVeranstalters eine Provision gemäß gesondert beigefügter Provisionsvereinbarung. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inklÄnderungen der Provision sind aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung, jedoch ohne Einhaltung einer Frist, möglich. b) Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise, jedoch erst dann, sobald der Reisepreis vollständig gezahlt wurde, beim Veranstalter auf dessen Konto eingegangen ist und die Reise auch angetreten wird. c) In der jeweiligen Provisionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inklAnspruch auf Provision im Weiteren nicht bzw. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweistentfällt er nachträglich, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwendender Provisionsbetrag an den Veranstalter durch die Agentur unverzüglich zurückzuerstatten. Dies gilt insbesondere auch für Angebote mit einer Reiserücktrittskosten. d) Provision als Endpreis wird hingegen nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (Provision inklusive MwSt.z.B. Visagebühren, Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz oder Tickethinterlegungskosten). Soweit der Veranstalter Provision dennoch auf diese Entgelte zahlt, besteht ein Anspruch aus „betrieblicher Übung“ hierauf nicht. e) Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen, Verstößen gegen die hier aufgeführten Regelungen die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. f) Die Höhe Agentur haftet gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des Reisepreises durch den Kunden nur in den Fällen, in denen die Agentur ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Veranstalters Kundenzahlungen unter Verstoß gegen das in § 3 a) verankerte Direktinkassogebot verstößt; in diesem Fall tritt neben die Haftung der Agentur auch die persönliche Haftung des Inhabers/Geschäftsführers der Agentur gesamtschuldnerisch. Dies gilt auch für einen evtl. Betriebsnachfolger und/oder bei Wechsel des Inhabers/Geschäftsführers. Der neue Inhaber/ Geschäftsführer haftet insofern neben dem bisherigen. g) Mit der Zahlung der Provision errechnet sich sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche der Agentur aus dem Kauf- der Vermittlung von Leistungen des Veranstalters, seien sie bekannt oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösenunbekannt, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtvollständig erfüllt.

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Samples: Agenturvertrag

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen 9.1. Der Partner erhält eine Provision für jeden vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Vertrag (im Folgenden „Aktivierungsprovision“) sowie eine Provision ab Erreichen einer bestimmten Menge an vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Verträgen (im Folgenden „Mengenprovision“). Aktivierungsprovision und Mengenprovision werden im Folgenden gemeinsam „Provisionen“ genannt. 9.2. Der Anspruch auf Aktivierungsprovision entsteht mit Aktivierung der SIM-Karte des rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Vertrages über ein Produkt oder eine Dienstleistung von Drillisch im Sinne von Ziffer 2 zwischen Drillisch und einem eindeutig identifizierbaren Dritten (im Folgenden „Kunde“) unter Inanspruchnahme der in Ziffer 3 beschriebenen technischen Lösung. Die Aktivierungsprovision wird vier (4) Wochen nachdem der Anspruch auf die Aktivierungsprovisionen entstanden ist fällig. 9.3. Der Anspruch auf Mengenprovision entsteht, sobald die Anzahl an Aktivierungen von SIM-Karten eines vermittelten rechtswirksam und endgültig zustande gekommenen Vertrages im Sinne der Ziffer 9.2. einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Xxxxxxxxx erstellt die Auswertung zur Ermittlung einer Mengenprovision am 13. Tag des Monats für den jeweiligen Vormonat. Drillisch behält sich vor, die Auswertung an einem abweichenden Datum durchzuführen, sofern die Auswertung am 13. eines Monats aus betrieblichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Bei der Auswertung der Mengenprovision werden nur die rechtswirksamen Verträge mit Leistungsdatum im betrachteten Vormonat berücksichtigt. Die Mengenprovision wird in der Regel innerhalb einer Woche nach Erstellung der Auswertung fällig, sofern nicht betriebliche Gründe eine Verschiebung bedingen. Die Tarife der Marke free:prepaid sind von der Mengenprovision ausgeschlossen. 9.4. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt auf die vom Partner angegebene Bankverbindung eines deutschen Bankinstituts. Xxxxxxxxx weist bei der Abrechnung über die Fälligkeit Provisionen des Partners die gesetzliche Umsatzsteuer nur aus, wenn der Provision gelten die nachstehenden BedingungenPartner durch entsprechende schriftliche Angaben alle Voraussetzungen nachweist, dass er zum Umsatzsteuerausweis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet ist. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- Den Nachweis muss der Partner per Fax an 089/00000000 oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbarper E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxx.xx erbringen. 9.5. Der Interessent Anspruch auf die Aktivierungsprovision entfällt bei Nichtausführung des abgeschlossenen Vertrages, wenn und soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die von Drillisch nicht zu vertreten sind, insbesondere, jedoch nicht abschließend, bei fernabsatzrechtlichem Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung durch den Kunden oder negativer Bonitäts-Prüfung des Kunden, ferner wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet. Der Anspruch auf Aktivierungsprovision mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat uns der Partner an Drillisch zurückzuzahlen. 9.6. Xxxxxxxxx steht es frei, durch den Partner vermittelte Geschäfte anzunehmen oder abzulehnen. Entsprechend Ziffer 9.5. entfällt bei Nichtausführung des Vertrages die Aktivierungsprovision nur, wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die von Drillisch nicht zu vertreten sind. Dies können auch in der Person des Kunden liegende wichtige Gründe für die Nichtausführung, insbesondere eine negative Bonitäts-Prüfung des Kunden, sein. 9.7. Der Anspruch auf Mengenprovision entfällt oder mindert sich entsprechend, wenn die Anzahl der vermittelten rechtswirksamen Verträge aufgrund einer oder mehrerer Nichtausführungen des Geschäfts gemäß den Nachweis Ziffern 9.5. und 9.6. unter den Schwellenwert im Sinne der Ziffer 9.3 fällt. Bereits empfangene Beträge hat der Partner an Drillisch zurückzuzahlen. 9.8. Die jeweils aktuell geltenden Höhen der Provisionen sowie die Schwellenwerte der Mengenprovision sind im Partnerinterface einsehbar. Die Provisionen und Tarife können, insbesondere aufgrund von Bewegungen am schnelllebigen Telekommunikationsmarkt, von Marktforschungen oder von Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen, jederzeit einseitig von Drillisch angepasst werden. Insbesondere ist Drillisch nicht verpflichtet, die Vermittlung angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren beizubehalten oder neue Dienstleistungen und/oder Waren einzuführen. Ein Anspruch des Abschlusses Partners auf Weitervermarktung der eingestellten Dienstleistungen und/oder Waren oder auf finanzielle Kompensation besteht nicht. Über eine Änderung wird der Partner unter Mitteilung des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlenInhalts der Änderung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inklDie Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Partner nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber Drillisch schriftlich widerspricht. Die von den Provisionen abweichenden (oftmals zeitlich befristeten) Aktionsprovisionen werden in der Provisionsübersicht im Partnerprogramm aufgelistet. Eine Auszahlung der Provisionen ist nur möglich, wenn die PartnerID korrekt übermittelt wurde und die Werbung vom Partner technisch korrekt über das Partnerprogramm erfolgt ist (siehe Ziffern 3.5. und 5.1.). Produkte und Angebote, die von Drillisch durch Werbeschaltungen angeboten werden (d.h. externe Angebote), sind nicht provisionsfähig. 9.9. Sämtliche Provisionssätze verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dannUmsatzsteuer, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigtPartner nachweist, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag dass er umsatzsteuerpflichtig ist (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbarsiehe Ziffer 9.4). 9.10. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzwausgewählten Prepaid-Tarifen wird über die Provisionen hinaus ein Bonus für die Aufladung der Prepaid-Karte gezahlt. Verkaufsangeboten ist die volle Für dieselbe Prepaid-Karte werden maximal drei Aufladungen des Kunden mit einem Aufladebonus vergütet. Die genauen Konditionen können dem Partnerprogramm unter dem Punkt „Provisionen“ entnommen werden. Die Auszahlung des Aufladebonus erfolgt einmal pro Monat. Sollte das zur Gewährung des Aufladebonus führende Guthaben innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Aufladung nicht für steuerpflichtige Umsätze verbraucht werden (bspw. durch Nutzung von Drittanbieter-Diensten oder Auszahlung des Guthabens bei Kündigung), behält sich Drillisch eine Rückbelastung der Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtvor.

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Samples: Partnerprogramm Vertrag

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über Die von der investwarehouse zu zahlende Provision ist der beigefügten Liste der zu vertreibenden Objekte zu entnehmen. Diese Provision ist auf die Fälligkeit der Kaufpreissumme samt den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Käufer vorbehaltenen Nutzungen sowie dem Zubehör und veräußerten Inventar zu übertragen. Die Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines ist auf alle durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage Kooperationspartner vermittelten Xxxxxx zu zahlen. Deren Als Nachweis ist vom Kooperationspartner im Vorfeld eine Leadsliste vorzulegen, mit Name, Anschrift, Telefonnummer und email. Berechnung der Provision: Als Provisionsgrundlage gilt die mit dem Produktgeber durch die investwarehouse vereinbarte Provisionszusage aus dem Vertragsteil mit Vertriebsauftrag und Marketingvertrag. Die im Marketingvertrag vereinbarte Provision wird bis zu einer Höhe beträgt 5,95 von 1% des Kaufpreises inklnicht verprovisioniert. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweistIst kein Marketingvertrag mit dem Produktgeber abgeschlossen worden, so gilt aus dem Mitvertriebsvertrag 1% abgeführt für die Erstellung der Marketingmaßnahmen. Dem Kooperationspartner ist dieser als Berechnungsgrundlage es nicht gestattet, eine Außenprovision direkt mit dem Kunden für Objekte der investwarehouse zu verwendenvereinbaren. Dies gilt insbesondere aussanhem diesbezüglich sind Objekte aus Madeira. Hier ist der Kooperationspartner angehalten für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.)die Tuco com sentido einen aussenprovisionsvertrag abzuschliessen. Die Höhe Provision ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Notartermin und nach Eingang der Zahlung durch den Produktgeber/Bauträger. Abweichungen die mit dem Bauträger zwischen der investwarehouse und dm Bauträger vereinbart wurden, werden bei Objekteinspielung bekannt gegeben. Die Provision errechnet sich aus dem Kauf- ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder Mietpreis oder dem Gesamtwert gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt. Der Kooperationspartner darf auch für den Käufer als Nachweis- und Vermittlungsmakler auf Provision tätig werden. Der Anspruch auf Provision entfällt sowie feststeht, dass der Kunde keine Zahlung leistet. Die Nichtzahlung des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dannKunden steht insbesondere fest, wenn der Angebotsempfänger Kunde vom Geschäft zurücktritt – soweit der Unternehmer den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig Rücktritt nicht zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist vertreten hat – oder wenn der Vertragsabschluss erst investwarehouse nach Ablauf billigem Ermessen und bei Anwendung der Maklertätigkeit erfolgtSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Einleitung weiterer Schritte zur Herbeiführung der Zahlung durch den Kunden nicht zumutbar ist. Bereits gezahlte Provisionen und/oder Leistungsvergütungen sind dann zurückzuerstatten. Der Handelsvertreter verpflichtet sich, Vergütungsüberzahlungen ohne Rücksicht auf eine noch vorhandene Bereicherung zurückzuzahlen. Mit der Provision und/oder Leistungsvergütung wird die gesamte Tätigkeit des Kooperationspartners einschließlich aller ihm entstehenden Aufwendungen abgegolten. Ein darüber hinaus gehender Vergütungs- oder Ersatzanspruch (Fahrtkosten, Verpflegung etc.) besteht nicht.

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Samples: Kooperationsvertrag

Provision. Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über Die TIROLER richtet für den Agenten folgende Provisionskonto-/Vermittlernummer ein: Der Agent erhält von der TIROLER für tatsächlich zu Stande gekommene Versicherungsverträge eine Provision laut beiliegender Provisionstabelle, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet. Ein Versicherungsvertrag gilt dann als tatsächlich zu Stande gekommen, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht worden ist, dieser von der TIROLER durch die Fälligkeit Ausstellung der Polizze angenommen wurde und die Prämie vollständig bezahlt worden ist. Der Provisionsanspruch entsteht erst in dem Zeitpunkt und wird erst in dem Zeitpunkt fällig, in dem die volle Prämie samt Nebengebühren bei der TIROLER eingelangt ist. Bei Versicherungen mit unterjähriger Zahlungsweise entsteht der Anspruch auf Provision in gleichen Raten, wie die Prämie samt Nebengebühren bezahlt wird. Der Agent hat keinen Anspruch auf Erstattung der im Auftrag der TIROLER aufgewendeten Auslagen und Kosten. Alle dem Agenten bei der Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten anfallenden Kosten, Spesen, Diäten und dergleichen werden mit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbarabgedeckt. Der Interessent hat uns für den Nachweis Agent erhält keine anderen beziehungsweise sonstigen Vergütungen. Der Provisionsanspruch des Agenten teilt das Schicksal der Prämie. Der Provisionsanspruch erlischt oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages vermindert sich rückwirkend, wenn eine bereits bezahlte Prämie – aus welchem Grund immer – ganz oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwendenteilweise rückvergütet wird. Dies gilt insbesondere auch für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe den Fall, dass Provisionen bereits vor Eingang der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis Prämie ausbezahlt oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt Vermittlerkonto gutgebucht worden sind und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst die Prämie ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten nicht bezahlt oder nahe Verwandte nicht einbringlich gemacht werden kann. Bereits erhaltene Provisionen sind ganz oder Verschwägerte anteilig zurückzuzahlen oder solche natürlichen werden mit eingehenden Provisionen verrechnet. Als Rückvergütung der Prämie im Sinne der vorstehenden Bestimmung gelten auch Ausschüttungen unter dem Titel „Gewinnbeteiligung“ oder juristischen Personen erfolgtsonstige erfolgsabhängige Prämienrückerstattungen, mit welcher Bezeichnung immer. Ebenso mindert eine bei einem Mitbewerber aus einem Vorvertrag übernommene Prämienzahlungs- und/oder Dauerrabattverpflichtung eines Kunden die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist Bemessungsgrundlage für die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgtProvision.

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Samples: Versicherungsagenturvertrag