Common use of Provision Clause in Contracts

Provision. Am Tag des Kaufvertragsabschlusses zahlt der Auftraggeber eine Maklergebühr in Höhe von 3,63 % des Gesamtkaufpreises inklusive der in den Niederlanden gültigen MwSt. Der Provisionsanspruch des Maklers wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. Der Makler ist berechtigt, für seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Auftraggebers Provision zu verlangen. Mit Abschluss des vollständig unterzeichneten Kaufvertrages durch Verkäufer und Käufer, d.h. mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner, entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Vier Tage nach vollständiger Unterzeichnung des Kaufvertrags erhält der Auftraggeber vom Makler die Rechnung über den Provisionsanspruch. Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungstellung an den Makler zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Bei einem Vertragsabschluss kommt es für den Provisionsanspruch des Maklers nicht darauf an, inwieweit die Vermittlungsleistung des Maklers ursächlich oder mitursächlich für den Vertragsabschluss war. Es wird vereinbart, dass die in Durchführung dieses Auftrags erbrachten Vermittlungsleistungen des Maklers in jedem Fall als ursächlich bzw. mitursächlich für den Vertragsschluss gelten, auch wenn dieser nach Ablauf dieses Vermittlungsauftrags erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Tätigkeit des Maklers für einen nach Ablauf des Vermittlungsauftrags erfolgten Vertragsschluss nicht kausal war.

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Samples: Maklervertrag, Maklervertrag

Provision. Am Tag des Kaufvertragsabschlusses zahlt der Auftraggeber eine Maklergebühr in Höhe von 3,63 a.) Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag) zu zahlende Provision beträgt 3,57 % inkl. USt. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises inklusive der in den Niederlanden gültigen MwSt. Der Provisionsanspruch für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Maklers wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). b.) Der Makler behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt. c.) Die Provisionsforderung entsteht und ist berechtigt, für seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Auftraggebers Provision zu verlangen. Mit fällig mit Abschluss des vollständig unterzeichneten Kaufvertrages durch Verkäufer und KäuferHauptvertrages (Kaufvertrag), d.h. mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner, entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Vier Tage nach vollständiger Unterzeichnung des Kaufvertrags erhält der Auftraggeber vom Makler die Rechnung über den Provisionsanspruch. Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungstellung an den Makler zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages dieser erst nach Beendigung des MaklervertragesMaklerauftrages, aber auf Grund aufgrund der Tätigkeit des Maklers Maklertätigkeit zustande kommt. d.) Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Bei einem Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss kommt es für den Provisionsanspruch über ein anderes vergleichbares Objekte des Maklers nicht darauf anVerkäufers, inwieweit die Vermittlungsleistung des Maklers ursächlich oder mitursächlich für den ein Vertragsabschluss war. Es wird vereinbartzum Kauf, dass die in Durchführung dieses Auftrags erbrachten Vermittlungsleistungen des Maklers in jedem Fall als ursächlich anstatt zur Miete bzw. mitursächlich für den Vertragsschluss geltenumgekehrt oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, auch wenn dieser nach Ablauf dieses Vermittlungsauftrags erfolgtdie zum Auftraggeber in dauerhafter, es sei dennenger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der Auftraggeber weist nach, dass die Tätigkeit des Maklers für einen nach Ablauf des Vermittlungsauftrags erfolgten Vertragsschluss nicht kausal wargeltenden Rechtsprechungsgrundsätze vorliegen muss.

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Samples: Suchauftrag (Kaufobjekt)

Provision. Am Tag Mit rechtswirksamen Abschluß des Kaufvertragsabschlusses zahlt der Auftraggeber eine Maklergebühr in Höhe von 3,63 % Kaufvertrages/des Gesamtkaufpreises inklusive der in den Niederlanden gültigen MwStMietvertrages/des Pachtvertrages entsteht ein Honoraranspruch soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch des Maklers wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. Der Makler ist berechtigt, für seine Vermittlungsleistung auch vom Vertragspartner des Auftraggebers Provision zu verlangen. Mit Abschluss des vollständig unterzeichneten Kaufvertrages durch Verkäufer und Käufer, d.h. mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner, entsteht der Provisionsanspruch des Maklers. Vier Tage nach vollständiger Unterzeichnung des Kaufvertrags erhält der Auftraggeber vom Makler die Rechnung über den Provisionsanspruch. Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungstellung an den Makler zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss der/die Interessent/in den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf,- Miet,- Pachtvertrag abschließt. Für den Fall, daß zwischen einem Dritten und dem Verkäufer/Vermieter des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés/des Angebots auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft. Bei einem Vertragsabschluss kommt es für Kommt ein Kauf-/Mietvertrag über ein anderes dem Verkäufer/Vermieter gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Provisionsanspruch Nachweis zum Abschluß des Maklers nicht darauf an, inwieweit Kauf-/ Mietvertrages mit dem Auftraggeber oder die Vermittlungsleistung Namhaftmachung des Maklers ursächlich oder mitursächlich für den Vertragsabschluss warVertragspartners ermöglicht hat. Es wird vereinbart, dass die in Durchführung dieses Auftrags erbrachten Vermittlungsleistungen des Maklers in jedem Fall als ursächlich Die Provision errechnet sich aus dem Kauf,- Miet,- Pachtpreis bzw. mitursächlich für den Vertragsschluss geltendem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, auch wenn dieser nach Ablauf dieses Vermittlungsauftrags erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Tätigkeit Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird am Tage des Maklers für einen nach Ablauf Abschlusses des Vermittlungsauftrags erfolgten Vertragsschluss nicht kausal warKauf,- Miet,- Pachtvertrages zur Zahlung fällig.

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Samples: Maklervertrag