Provisionen und Gebühren. 63 1. Auf den Bankkontovertrag werden Provisionen und Gebühren durch die Bank erhoben, deren Art sowie Höhe in dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden”- Abschnitt I – Führung und Bedienung von Bankkonten festgelegt ist, welcher als Anlage den integralen Bestandteil des Bankkontovertrags darstellt. 2. Der Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden wird durch den Vorstandsvorsitzenden der Bank im Wege einer Anordnung eingeführt. 3. Die Arten oder die Höhe der Provisionen und Gebühren können Änderungen unterliegen. Die Änderungen der Arten oder der Höhe der Provisionen und Gebühren sind insbesondere von den von der Bank getragenen Manipulationskosten abhängig, darunter von solchen kostenrelevanten Parametern am Markt wie: Inflationsrate, Wechselkurse, Referenzzinssätze der Polnischen Nationalbank [NBP]. 4. Die Zustellung der neuen in Abs. 1 genannten Anlage an den Kunden erfolgt durch die Veröffentlichung des neuen Wortlauts des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse www. xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx. Samt dem neuen Wortlaut des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ wird das Datum der Veröffentlichung und das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen bereitgestellt. Als Zustellungstag der Änderungen des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden” an den Kunden gilt der achte Tag nach der Veröffentlichung der Änderungen auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe. 5. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit dem Inhalt der auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx- korporacje bereitgestellten Information für Xxxxxx nicht seltener als einmal pro Woche bekannt zu machen. 6. Reicht der Kunde bei der Bank binnen 14 Tagen nach Erhalt der in Abs. 4 genannten Anlage keine schriftliche Mitteilung über die Nichtbestätigung der abgeänderten Bedingungen ein, so gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt und sind für die Parteien nach deren Inkrafttreten wirksam. 7. Akzeptiert der Kunde die eingeführten Änderungen der Bankprovisionen und -gebühren der mBank S.A. binnen der in Abs. 6 genannten Frist nicht, so gilt dies als Kündigung des Bankkontovertrags durch den Kunden. In diesem Fall werden entsprechend die Bestimmungen des § 59 Abs. 1 angewandt. 8. Die aktuellen Preise gemäß dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ sowie Informationen über Änderungen dieser Preise werden den Kunden per Aushang in den Schalterräumen der Bank oder auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx bekannt gegeben. 1. Die Bank erhebt die Provisionen und Gebühren für die Abwicklung der Zahlungsaufträge durch Belastungsbuchungen auf dem Kundenkonto am Tage ihrer Ausführung. 2. Die in Abs. 1 festgelegte Regelung findet Anwendung, es sei denn, dass sich aus den Bestimmungen der zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge, hiervon dem Bankkontovertrag, Anderweitiges ergibt. 1. Die Bank behält sich das Recht vor, das Kundenkonto mit den der Bank aus dem Bankkontovertrag zustehenden Provisionen und Gebühren sowie den Beträgen aus den mit der Bank auf der Grundlage von getrennten Verträgen abgeschlossenen Transaktionen des Finanzmarkts zu belasten, ohne auf die Höhe des auf dem Konto vorhandenen Saldos Rücksicht zu nehmen. 2. Bei der Auflösung des Bankkontovertrags behält sich die Bank das Recht vor, das Kundenkonto mit der Gebühr für die Kontoverwaltung für den gesamten angefangenen Kalendermonat zu belasten.
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Provisionen und Gebühren. 63
1. Auf den Bankkontovertrag werden Provisionen und Gebühren durch die Bank erhoben, deren Art sowie Höhe in dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden”- Abschnitt I – Führung und Bedienung von Bankkonten festgelegt ist, welcher als Anlage den integralen Bestandteil des Bankkontovertrags darstellt.
2. Der Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden wird durch den Vorstandsvorsitzenden der Bank im Wege einer Anordnung eingeführt.
3. Die Arten oder die Höhe der Provisionen und Gebühren können Änderungen unterliegen. Die Änderungen der Arten oder der Höhe der Provisionen und Gebühren sind insbesondere von den von der Bank getragenen Manipulationskosten abhängig, darunter von solchen kostenrelevanten Parametern am Markt wie: Inflationsrate, Wechselkurse, Referenzzinssätze der Polnischen Nationalbank [NBP].
4. Die Zustellung der neuen in Abs. 1 genannten Anlage an den Kunden erfolgt durch die Veröffentlichung des neuen Wortlauts des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse www. xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx. Samt dem neuen Wortlaut des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ wird das Datum der Veröffentlichung und das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen bereitgestellt. Als Zustellungstag der Änderungen des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden” an den Kunden gilt der achte Tag nach der Veröffentlichung der Änderungen auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe.
5. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit dem Inhalt der auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx- korporacje bereitgestellten Information für Xxxxxx Kunden nicht seltener als einmal pro Woche bekannt zu machen.
6. Reicht der Kunde bei der Bank binnen 14 Tagen nach Erhalt der in Abs. 4 genannten Anlage keine schriftliche Mitteilung über die Nichtbestätigung der abgeänderten Bedingungen ein, so gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt und sind für die Parteien nach deren Inkrafttreten wirksam.
7. Akzeptiert der Kunde die eingeführten Änderungen der Bankprovisionen und -gebühren der mBank S.A. binnen der in Abs. 6 genannten Frist nicht, so gilt dies als Kündigung des Bankkontovertrags durch den Kunden. In diesem Fall werden entsprechend die Bestimmungen des § 59 Abs. 1 angewandt.
8. Die aktuellen Preise gemäß dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ sowie Informationen über Änderungen dieser Preise werden den Kunden per Aushang in den Schalterräumen der Bank oder auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx bekannt gegeben.
1. Die Bank erhebt die Provisionen und Gebühren für die Abwicklung der Zahlungsaufträge durch Belastungsbuchungen auf dem Kundenkonto am Tage ihrer Ausführung.
2. Die in Abs. 1 festgelegte Regelung findet Anwendung, es sei denn, dass sich aus den Bestimmungen der zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge, hiervon dem Bankkontovertrag, Anderweitiges ergibt.
1. Die Bank behält sich das Recht vor, das Kundenkonto mit den der Bank aus dem Bankkontovertrag zustehenden Provisionen und Gebühren sowie den Beträgen aus den mit der Bank auf der Grundlage von getrennten Verträgen abgeschlossenen Transaktionen des Finanzmarkts zu belasten, ohne auf die Höhe des auf dem Konto vorhandenen Saldos Rücksicht zu nehmen.
2. Bei der Auflösung des Bankkontovertrags behält sich die Bank das Recht vor, das Kundenkonto mit der Gebühr für die Kontoverwaltung für den gesamten angefangenen Kalendermonat zu belasten.
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Provisionen und Gebühren. 6362
1. Auf den Bankkontovertrag werden Provisionen und Gebühren durch die Bank erhoben, deren Art sowie Höhe in dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden”- Abschnitt I – Führung und Bedienung von Bankkonten festgelegt ist, welcher als Anlage den integralen Bestandteil des Bankkontovertrags darstellt.
2. Der Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden wird durch den Vorstandsvorsitzenden der Bank im Wege einer Anordnung eingeführt.
3. Die Arten oder die Höhe der Provisionen und Gebühren können Änderungen unterliegen. Die Änderungen der Arten oder der Höhe der Provisionen und Gebühren sind insbesondere von den von der Bank getragenen Manipulationskosten abhängig, darunter von solchen kostenrelevanten Parametern am Markt wie: Inflationsrate, Wechselkurse, Referenzzinssätze der Polnischen Nationalbank [NBP].
4. Die Zustellung der neuen in Abs. 1 genannten Anlage an den Kunden erfolgt durch die Veröffentlichung des neuen Wortlauts des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse www. xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx. Samt dem neuen Wortlaut des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ wird das Datum der Veröffentlichung und das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen bereitgestellt. Als Zustellungstag der Änderungen des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden” an den Kunden gilt der achte Tag nach der Veröffentlichung der Änderungen auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe.
5. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit dem Inhalt der auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx- korporacje bereitgestellten Information für Xxxxxx nicht seltener als einmal pro Woche bekannt zu machen.
6. Reicht der Kunde bei der Bank binnen 14 Tagen nach Erhalt der in Abs. 4 genannten Anlage keine schriftliche Mitteilung über die Nichtbestätigung der abgeänderten Bedingungen ein, so gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt und sind für die Parteien nach deren Inkrafttreten wirksam.
7. Akzeptiert der Kunde die eingeführten Änderungen der Bankprovisionen und -gebühren der mBank S.A. binnen der in Abs. 6 genannten Frist nicht, so gilt dies als Kündigung des Bankkontovertrags durch den Kunden. In diesem Fall werden entsprechend die Bestimmungen des § 59 57 Abs. 1 angewandt.
8. Die aktuellen Preise gemäß dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ sowie Informationen über Änderungen dieser Preise werden den Kunden per Aushang in den Schalterräumen der Bank oder auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx bekannt gegeben.
1. Die Bank erhebt die Provisionen und Gebühren für die Abwicklung der Zahlungsaufträge durch Belastungsbuchungen auf dem Kundenkonto am Tage ihrer Ausführung.
2. Die in Abs. 1 festgelegte Regelung findet Anwendung, es sei denn, dass sich aus den Bestimmungen der zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge, hiervon dem Bankkontovertrag, Anderweitiges ergibt.
1. Die Bank behält sich das Recht vor, das Kundenkonto mit den der Bank aus dem Bankkontovertrag zustehenden Provisionen und Gebühren sowie den Beträgen aus den mit der Bank auf der Grundlage von getrennten Verträgen abgeschlossenen Transaktionen des Finanzmarkts Finanzmarktgeschäften zu belasten, ohne auf die Höhe des auf dem Konto vorhandenen Saldos Rücksicht zu nehmen.
2. Bei der Auflösung des Bankkontovertrags behält sich die Bank das Recht vor, das Kundenkonto mit der Gebühr für die Kontoverwaltung für den gesamten angefangenen Kalendermonat zu belasten.
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Samples: Bank Account Agreement
Provisionen und Gebühren. 63
1. Auf den Bankkontovertrag werden Provisionen und Gebühren durch die Bank erhoben, deren Art sowie Höhe in dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden”- Abschnitt I – Führung und Bedienung von Bankkonten festgelegt ist, welcher als Anlage den integralen Bestandteil des Bankkontovertrags darstellt.
2. Der Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden wird durch den Vorstandsvorsitzenden der Bank im Wege kraft einer Anordnung eingeführt.
3. Die Arten oder die Höhe der Provisionen und Gebühren können Änderungen unterliegen. Die Änderungen der Arten oder der Höhe der Provisionen und Gebühren sind insbesondere von den von der Bank getragenen Manipulationskosten abhängig, darunter von solchen kostenrelevanten Parametern am Markt wie: Inflationsrate, Wechselkurse, Referenzzinssätze der Polnischen Nationalbank [NBP].
4. Die Zustellung der neuen in Abs. 1 genannten Anlage an den Kunden erfolgt durch die Veröffentlichung des neuen Wortlauts des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ ” auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse www. xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx. Samt dem neuen Wortlaut des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ wird das Datum der Veröffentlichung und das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen bereitgestellt. Als Zustellungstag der Änderungen des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden” an den Kunden gilt der achte Tag nach der Veröffentlichung der Änderungen auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe.
5. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit dem Inhalt der auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx- korporacje bereitgestellten Information für Xxxxxx nicht seltener als einmal pro Woche bekannt zu machen.
6. Reicht der Kunde bei der Bank binnen 14 Tagen nach Erhalt der in Abs. 4 genannten Anlage keine schriftliche Mitteilung über die Nichtbestätigung mangelnde Annahme der abgeänderten Bedingungen ein, so gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt angenommen und sind für die Parteien nach mit dem Tag deren Inkrafttreten wirksamInkrafttretens bindend.
76. Akzeptiert Die Weigerung des Kunden binnen der Kunde in Abs. 5 genannten Frist die eingeführten in der in Abs. 4 genannten Anlage vorgenommenen Änderungen der Bankprovisionen und -gebühren der mBank S.A. binnen der in Abs. 6 genannten Frist nichtzu akzeptieren, so gilt dies als Kündigung des Bankkontovertrags durch den Kunden. In diesem Fall werden entsprechend die Bestimmungen des § 59 60 Abs. 1 entsprechend angewandt.
87. Die aktuellen Preise gemäß dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ Firmenkunden sowie Informationen über Änderungen dieser Preise werden den Kunden per Aushang in den Schalterräumen der Bank oder auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx bekannt gegeben.
1. Die Bank erhebt die Provisionen und Gebühren für die Abwicklung der Zahlungsaufträge durch Belastungsbuchungen auf dem Kundenkonto am Tage ihrer Ausführung.
2. Die in Abs. 1 festgelegte Regelung findet Anwendung, es sei denn, dass sich aus den Bestimmungen der zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge, hiervon dem Bankkontovertrag, Anderweitiges etwas anderes ergibt.
1. Die Bank behält sich das Recht vor, das Kundenkonto Bankkonto des Kunden mit den der Bank aus dem Bankkontovertrag zustehenden Provisionen und Gebühren sowie den Beträgen aus den mit der Bank auf der Grundlage von getrennten Verträgen abgeschlossenen Transaktionen des Finanzmarkts zu belasten, ohne auf die Höhe des auf dem Konto vorhandenen Saldos Rücksicht zu nehmen.
2. Bei der Auflösung des Bankkontovertrags behält sich die Bank das Recht vor, das Kundenkonto mit der Gebühr für die Kontoverwaltung für den gesamten angefangenen Kalendermonat zu belasten.
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Provisionen und Gebühren. 63
1. Auf den Bankkontovertrag werden Provisionen und Gebühren durch die Bank erhoben, deren Art sowie Höhe in dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden”- Abschnitt I – Führung und Bedienung von Bankkonten festgelegt ist, welcher als Anlage den integralen Bestandteil des Bankkontovertrags darstellt.
2. Der Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden wird durch den Vorstandsvorsitzenden der Bank im Wege kraft einer Anordnung eingeführt.
3. Die Arten oder die Höhe der Provisionen und Gebühren können Änderungen unterliegen. Die Änderungen der Arten oder der Höhe der Provisionen und Gebühren sind insbesondere von den von der Bank getragenen Manipulationskosten abhängig, darunter von solchen kostenrelevanten Parametern am Markt wie: Inflationsrate, Wechselkurse, Referenzzinssätze der Polnischen Nationalbank [NBP].
4. Die Zustellung der neuen in Abs. 1 genannten Anlage an den Kunden erfolgt durch die Veröffentlichung des neuen Wortlauts des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ ” auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse www. xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx. Samt dem neuen Wortlaut des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ wird das Datum der Veröffentlichung und das Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen bereitgestellt. Als Zustellungstag der Änderungen des Abschnitts I „Verzeichnis der Bankprovisionen und –gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden” an den Kunden gilt der achte Tag nach der Veröffentlichung der Änderungen auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe.
5. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit dem Inhalt der auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx- korporacje bereitgestellten Information für Xxxxxx nicht seltener als einmal pro Woche bekannt zu machen.
6. Reicht der Kunde bei der Bank binnen 14 Tagen nach Erhalt der in Abs. 4 genannten Anlage keine schriftliche Mitteilung über die Nichtbestätigung mangelnde Annahme der abgeänderten Bedingungen ein, so gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt angenommen und sind für die Parteien nach mit dem Tag deren Inkrafttreten wirksamInkrafttretens bindend.
76. Akzeptiert Die Weigerung des Kunden binnen der Kunde in Abs. 5 genannten Frist die eingeführten in der in Abs. 4 genannten Anlage vorgenommenen Änderungen der Bankprovisionen und -gebühren der mBank S.A. binnen der in Abs. 6 genannten Frist nichtzu akzeptieren, so gilt dies als Kündigung des Bankkontovertrags durch den Kunden. In diesem Fall werden entsprechend die Bestimmungen des § 59 58 Abs. 1 entsprechend angewandt.
87. Die aktuellen Preise gemäß dem „Verzeichnis der Bankprovisionen und -gebühren der mBank für KMU und Firmenkunden“ Firmenkunden sowie Informationen über Änderungen dieser Preise werden den Kunden per Aushang in den Schalterräumen der Bank oder auf den Seiten des Internetportals der mBank-Gruppe unter der Adresse xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxx bekannt gegeben.
1. Die Bank erhebt die Provisionen und Gebühren für die Abwicklung der Zahlungsaufträge durch Belastungsbuchungen auf dem Kundenkonto am Tage ihrer Ausführung.
2. Die in Abs. 1 festgelegte Regelung findet Anwendung, es sei denn, dass sich aus den Bestimmungen der zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossenen Verträge, hiervon dem Bankkontovertrag, Anderweitiges etwas anderes ergibt.
1. Die Bank behält sich das Recht vor, das Kundenkonto Bankkonto des Kunden mit den der Bank aus dem Bankkontovertrag zustehenden Provisionen und Gebühren sowie den Beträgen aus den mit der Bank auf der Grundlage von getrennten Verträgen abgeschlossenen Transaktionen des Finanzmarkts zu belasten, ohne auf die Höhe des auf dem Konto vorhandenen Saldos Rücksicht zu nehmen.
2. Bei der Auflösung des Bankkontovertrags behält sich die Bank das Recht vor, das Kundenkonto mit der Gebühr für die Kontoverwaltung für den gesamten angefangenen Kalendermonat zu belasten.
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