Provisionierung DHCP Relay Agent sowie PPPoE Intermediate Agent Musterklauseln

Provisionierung DHCP Relay Agent sowie PPPoE Intermediate Agent. Bei der ersten Provisionierung eines VHCN-Services werden je V-P am DSLAM standardmäßig der DHCP Relay Agent und der PPPoE Intermediate Agent aktiviert. Diese Agents fügen abhängig davon, was der V-P verwenden will, im Rahmen des DHCP Relay Agent Prozedere die DHCPv4 Option 82 inklusive der Suboptionen sowie zusätzlich die DHCPv6 Option (wenn aktiviert) inklusive Optionen oder im Rahmen des PPPoE Intermediate Agent Prozederes den PPPoE Relay Tag inklusive Suboptionen ein. Die DHCPv4 Option 82, die DHCPv6 Option bzw. der PPPoE Relay Tag ermöglichen den V- P-Modems, sich bei der erstmaligen Inbetriebnahme des Modems und später im laufenden Betrieb automatisch im Netz des V-P zu melden und Basisinformationen über Port und DSLAM an den V-P zu übermitteln. Ein DHCP Request bzw. ein PPPoE Request eines V-P Modems oder eines PCs, welcher am V-P Modem angeschlossen ist, wird an den DSLAM übermittelt. Der DSLAM DHCP Relay Agent sowie PPPoE Intermediate Agent prüfen den Request auf Plausibilität (Session Aufbau [erster Request] von Seiten des V-P Modems, keine Option 82 bereits vorhanden, ect.), fügen in den DHCP Request bzw. PPPoE Request die Informationen – z. B. Suboption 1 (Port ID und DSLAM ID) - ein und leiten den DHCP Request bzw. PPPoE Request zum Server im Netz des V-P weiter. Jene DHCP Requests bzw. PPPoE Requests, die nicht die Plausibilitätsprüfung bestehen, werden automatisch verworfen (z.B.: DHCP Server für Requests aus einem Netz hinter dem V-P Modem). Folgende Suboptionen werden im Rahmen des DHCPv4 Option 82 Relay Agent Prozedere bzw. PPPoE Intermediate Agent Prozedere eingefügt. • Suboption_1 (Agent Circuit ID Suboption) • Suboption_2 (Agent Remote ID Suboption) • Suboption_81 (Actual data rate Upstream) in kbits/s • Suboption_82 (Actual data rate Downstream) in kbits/s Die Suboption 1 bzw. Circuit-ID ist immer gleich aufgebaut: • Bei VHCN-Services mit Ethernet-basierender Anschlusstechnologie (z.B. X.xxxx): DSLAM-ID ethRack/Frame/Slot/Port:Modemseitiges VLAN z.B. WL225402-EBREICHD02 eth 1/1/14/19:31 • Bei GPON sowie (gültig ab 01.04.2023) XGS-PON: DSLAM-ID xpon frame/slot/subslot/port:ontid.vlanid z.B: ZO100092-FUENFH04 xpon 0/3/0/6:0.31 Die Suboption 2 bzw. Remote-ID ist wie folgt aufgebaut: Der erste Teil der Remote ID (bis zum ersten Pipe) beschreibt bei FTTB die “unique“ Last- Mile-ID, die sich nicht ändert (z.B. auch nicht bei Portvorrückungen). Der erste Teil der Remote ID wird bei FTTH von FTTB inhaltlich abweichend dargestellt. • Bei VHCN-...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.