Erbbaurecht Musterklauseln
Erbbaurecht. Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 6 % des Vertragswertes, zahlbar durch den Erbbaurechtsnehmer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer ▇▇▇▇ entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert bis 5 Mio. € 5 %, von dem Wert über 5 Mio. € bis 25 Mio. € 4 % und von dem Wert über 25 Mio. € 3 % und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
Erbbaurecht. Im Rahmen eines Vertrags über die Bestellung eines Erbbaurechts vom 4. ▇▇▇▇ 2015 hat sich die Homanit GmbH & Co. KG als Erbbauberechtigter gegenüber der Vertragspartnerin und Grundstückseigentümerin zur Zahlung eines aktuellen Erbbauzinses in Höhe von TEUR 304 jährlich verpflichtet. Der Erbbaurechts- vertrag weist eine Laufzeit von 75 Jahren auf.
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, erfolgt die Be- rechnung nach dem auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins: vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentü- mer jeweils zu zahlen: 3,57 %.
Erbbaurecht. Bei der Bestellung von Erbbaurechten 3 %, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber und Erbbaurechtsgeber.
Erbbaurecht. Gesetzlicher Inhalt und Verkehrsfähigkeit des Erbbaurechts, wirtschaftlicher Aspekt - Vertraglicher Inhalt mit Verfügungsbeschränkungen und Heimfallanspruch - Bestellung eines Erbbaurechts, Regelungen zum Erbbauzins Dozent(en) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇, Juristin, Bezirksnotarin, davor Oberlandesgericht Stuttgart Seminar-Nr Termin Format Ort Teilnahmegebühr zusätzl. Kosten* zuständ. VWA 2023-59070S 10.10.2023 Präsenz Stuttgart 260,00 EUR Württ. VWA NEU NEU Erbbaurecht in der Praxis - Rechtliche Grundlagen und Vertragsbewirtschaftung - Das rechtliche Konstrukt des Erbbaurechtes im Grundbuch und Erbbaugrundbuch - Rechtliche Grundlagen im Erbbaurechtsgesetz - Erbbaurechtsvertrag mit Vertragsinhalt und Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung durch den Erbbaurechtsgeber - Vertragsbewirtschaftung: Mitwirkungspflichten des Erbbaurechtsgebers - Erbbauzins und die Wertsicherung des Erbbauzinses - Stärken und Schwächen einer Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht Dozent(en) Seminar-Nr ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ Termin Format Ort Teilnahmegebühr zusätzl. Kosten* zuständ. VWA 2023-59075W 01.03.2023 Online Digital 164,00 EUR VWA FR Erbbaurecht in der Praxis – Vertragsbewirtschaftung durch die Grundstückseigentümer:innen - Erbbauzins und Wertsicherungsklausel, § 9 a Erbbaurechtsgesetz - Sicherungsmöglichkeiten des Erbbaurechtsgebers, Verfügungsbeschränkungen für das Erbbaurecht - Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers, Vertragliches Vorkaufsrecht, Heimfall und Vertragsende Dozent(en) Seminar-Nr ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ Termin Format Ort Teilnahmegebühr zusätzl. Kosten* zuständ. VWA 2023-59076W 14.06.2023 Online Digital 164,00 EUR VWA FR MIETRECHT UND WEG Das 1 x 1 des Mietrechts - Teil I - Abgrenzungsfragen, Inhalt eines Wohnraummietvertrages, Grundmiete, Mietpreisbremse und Mietsicherheit - Abgrenzung Miete zu anderen Nutzungsverhältnissen - Unterschied zwischen Wohnraum- und Gewerberaummiete - Rechtssichere Gestaltung des Wohnraummietvertrages (wirksame und unwirksame Klauseln) - Gesetzliche Regelungen zur zulässigen Grundmiete, zur Mietpreisbremse und zu Mietsicherheiten (insbesondere Kaution) Dozent(en) ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Rechtsanwalt, Anwalts- und Steuerkanzlei, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇ & ▇▇▇▇▇▇▇, Karlsruhe Seminar-Nr Termin Format Ort Teilnahmegebühr zusätzl. Kosten* zuständ. VWA 2023-59100K 23.02.2023 Online Digital 269,00 EUR VWA KA 2023-59100D 11.07.2023 Online Digital 260,00 EUR Württ. VWA Das 1 x 1 des Mietrechts - Teil II - Betriebskosten, insbesondere Umlagevereinbarung und Abr...
Erbbaurecht. 3.1 Bestellung eines Erbbaurechtes: Vom Erbbaurechtsnehmer und Erbbaurechtsgeber je 3,57 %, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes und etwa bestehenden Aufbauten
3.2 Verkauf eines Erbbaurechtes: Vom Käufer und Verkäufer je 3,57 %, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 5% des Wertes des Erbbaurechtes, der sich unter Berücksichtigung der Laufzeit und ggf. aus dem Preis für die Bestellung oder die Übertragung des Erbbaurechtes ergibt, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.
Erbbaurecht. Das Erbbaurecht ist ein Rechtsinstitut, dessen Wurzeln bis ins römische Recht zurückreichen. Große Bedeutung hatte es schon immer für Groß- grundbesitzer wie Städte, Kirchen oder Adelige, denn sie behielten durch die Ausgabe der Erbbaurechte ihr Eigentum an den Grundstücken; der Berechtigte hat(te) jeweils nur ein vererbliches, jedoch nicht veräußerliches Nutzungsrecht (z. B. zum Bau eines Gebäudes) gegen Zahlung eines Ent- gelts. Große Bedeutung erlangte das Erbbaurecht zu Beginn des 20. Jahrhun- derts. Aufgrund der stark anwachsenden Bevölkerung kam es einerseits zu einer Wohnungsnot weiter Teile der Bevölkerung und andererseits zu erheblichen Bodenwertsteigerungen und damit verbundenen Bodenspeku- lationen. Um dem entgegenzuwirken, gingen einige Großstädte Deutsch- lands dazu über, Erbbaurechte auszugeben. Denn durch das Erbbaurecht wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Eigenheim ohne Eigentum am teuren Grundstück zu erwerben. Aus der Sicht des Erbbauberechtigten ist ein Erbbaurecht das veräußerli- che und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grund- stücks (des belasteten Eigentümers) ein Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG). Gemäß § 11 ErbbauRG i. V. m. § 311b BGB bedarf der Erbbaurechtsvertrag der notariellen Beurkundung. Denkbar ist auch, dass der Grundstücks- eigentümer sein Grundstück mit einem Erbbaurecht zu seinen Gunsten (so- genanntes Eigentümer-Erbbaurecht) und nicht zugunsten eines Dritten belastet. Auch das Eigentümer-Erbbaurecht ist notariell zu beurkunden. Was darüber hinaus zum Inhalt eines Erbbaurechts bestimmt werden kann, ist im Erbbaurechtsgesetz normiert. Regelungen über die Zahlung eines Erbbauzinses können nicht zum Inhalt eines Erbbaurechts gemacht werden. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Erbbauzinses, sofern dieser als laufende wiederkehrende Zahlung vereinbart ist, kann aber durch die Eintragung einer sogenannten Erbbauzinsreallast zu Lasten des Erbbau- rechts in Abt. II des Erbbaugrundbuchs gesichert werden. Beim Erbbaurecht wird das Gebäude nicht Bestandteil des Grundstücks, sondern ist Eigentum des Erbbauberechtigten. Nach §§ 93, 94 BGB wird ein Gebäude Bestandteil des Grundstücks. Diese Vorschriften greifen beim Erb- baurecht jedoch nicht hinsichtlich des Grundstücks, sondern das Gebäude wird Bestandteil des Erbbaurechts. Beim Erbbaurecht erhält der Erbbaube- rechtigte das grundstücksgleiche Recht in der Regel, um ein Gebäude auf dem Grundstück zu errichten. Damit liegt das Eigentum am Gebäude beim Erbbauber...
Erbbaurecht. Die vorgenannten Honorarsätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall der Übertragung oder Bestellung eines Erbbaurechts. Das vom Erwerber an uns zu zahlende Honorar wird auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude berechnet.
