Erbbaurecht Musterklauseln

Erbbaurecht. Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 6 % des Vertragswertes, zahlbar durch den Erbbaurechtsnehmer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Xxxx entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert bis € 5 Mio. 5%, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4% und von dem Wert über € 25 Mio. 3% und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
Erbbaurecht. Im Rahmen eines Vertrags über die Bestellung eines Erbbaurechts vom 4. Xxxx 2015 hat sich die Homanit GmbH & Co. KG als Erbbauberechtigter gegenüber der Vertragspartnerin und Grundstückseigentümerin zur Zahlung eines aktuellen Erbbauzinses in Höhe von TEUR 304 jährlich verpflichtet. Der Erbbaurechts- vertrag weist eine Laufzeit von 75 Jahren auf.
Erbbaurecht. 3.1 Bestellung eines Erbbaurechtes: Vom Erbbaurechtsnehmer und Erbbaurechtsgeber je 3,57 %, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes und etwa bestehenden Aufbauten 3.2 Verkauf eines Erbbaurechtes: Vom Käufer und Verkäufer je 3,57 %, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
Erbbaurecht. AMTSGERICHT
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 5% des Wertes des Erbbaurechtes, der sich unter Berücksichtigung der Laufzeit und ggf. aus dem Preis für die Bestellung oder die Übertragung des Erbbaurechtes ergibt, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude, und ist vom Kunden an uns zu zahlen.
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswerts und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude in Höhe von 5,95 %.
Erbbaurecht. Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, erfolgt die Be- rechnung nach dem auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins: vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentü- mer jeweils zu zahlen: 3,57 %.
Erbbaurecht. Bei der Bestellung von Erbbaurechten 3 %, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber und Erbbaurechtsgeber.