Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.
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Sources: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung, Zielvereinbarung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 Mai 2005 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und gemeinsamen Ziele einver- nehmlich vereinbart. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belas- sung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hoch- schulen in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 160 Mio. € an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für die Fachhochschulen Mittel in Höhe von ▇.▇▇▇.▇▇▇ € im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen grün- den und zusätzliche profilbildende Akzente festlegen. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit dem Ziel der Strukturanpassungeinzelnen Hochschule hochschulspezifische Maß- nahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maß- geblichen Parameter fest, Effizienzsteigerung die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele zu errei- chen, gestalten die Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Erfolgskontrolle transpa- rent werden: Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtnach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Herausforderungen Inhalte der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, Zielvereinbarung wirken aber auch auf die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunghoch- schulinterne Steuerung.
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Sources: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung, Zielvereinbarung
Präambel. Im Rahmen eines interkommunalen Projekts der neun kommunalen Schulträger im Landkreis Hameln-Pyrmont wurden beginnend Ende 2019 landkreisweit 53 Schulen mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens im Hinblick auf ihre pädagogischen und technischen Anforderungen untersucht, um eine einheitliche Medienentwicklungsplanung für die Schulträger zu erstellen. Die durchgehende Sicherstellung der Unterrichtsversorgung unter Berücksichtigung der stetig steigenden Anforderungen der Digitalisierung ist dabei das primäre Ziel aller Schulträger. Die technischen und personellen Herausforderungen der einzelnen Schulträger ähneln sich inhaltlich. Mit dem Zusammenschluss der Schulträger schon in der Konzeptionsphase des Projekts wurden frühzeitig Chancen genutzt für deutliche Synergieeffekte bei einer Zusammenarbeit, nicht zuletzt auch in der wirtschaftlichen Umsetzung der Medienentwicklungspläne. Die politischen Gremien der Mehrzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises haben im Nachgang wiederholt die Zielsetzung einer interkommunalen Zusam- menarbeit im Bereich des IT-Support bekräftigt, um damit den Professionalisierungsprozess im Bereich der Schul-IT für alle Beteiligten effektiv und nachhaltig zu gestalten. Aufgrund von § 1 Abs. 1 Nr. 3 sowie § 5 Abs. 1 S. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) schließen die oben genannten Vertragsparteien im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit nachfolgende Zweckvereinbarung über die Durchführung von IT-Support-Leistungen in den Schulen in öffentlicher Trägerschaft: Die gegenständliche Zusammenarbeit hat den Zweck, die Schulträgeraufgaben Wartung, Support und Administration der technischen Bildungsinfrastruktur in den Schulen in öffentlicher Trägerschaft („Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben IT-Support“) zu bündeln, um ein zuverlässiges Arbeitsumfeld für die Hochschulen Lehrkräfte und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil ▇▇▇▇▇▇▇ und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenSchülerinnen sicherzustellen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtZusammenarbeit dient vorrangig dem Ziel, einen effektiven, wirtschaftlichen und möglichst störungsfreien Betrieb der Schul-IT der Ver- tragspartner zu ermöglichen und so letztendlich die technische Umsetzung der Unterrichtsver- sorgung an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft abzusichern. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale Dabei streben die Vertrags- parteien in diesem Bereich eine langfristige und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichungstrategische Partnerschaft an.
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Sources: Öffentlich Rechtliche Zweckvereinbarung, Öffentlich Rechtliche Zweckvereinbarung, Öffentlich Rechtliche Zweckvereinbarung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Juli 2008 haben Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Hochschulen Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung das Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen einen abgestimmten Innovationsimpuls. Damit sollen die bestehenden Entwicklungen an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften schließen Bund und Länder daher eine Verwaltungsvereinbarung über den „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige PlanungssicherheitDigitalPakt Schule“. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an Rahmen des DigitalPakts Schule gewährt der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis Bund den Rahmen Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil Leistungsfähigkeit der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartdigitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Der im Haus- halt Bund unterstützt damit Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT- Systemen und die Vernetzung von Schulen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben unberührt. Der DigitalPakt Schule knüpft an die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Staatsministeriums Bundesministeriums für Wissenschaft, Bildung und Forschung vom 12. Oktober 2016 sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 in der Fassung vom 7. Dezember 2017 an. Bund und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Länder leiten aus diesen Strategien folgende Grundsätze ab:
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Sources: Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Das FÖJ ist ein an persönlichen Lernzielen orientiertes außerschulisches, praktisches Bildungsjahr für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren. Juli 2008 haben An den von den jeweiligen Trägern zugelassenen FÖJ-Einsatzstellen wird die Hochschulen /der Freiwillige fachlich begleitet, in die Betriebsabläufe eingebunden und ihr / ihm die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenArbeit an selbstgewählten Projekten ermöglicht. Die verpflichtenden FÖJ-Seminare mit insgesamt 25 Bildungstagen dienen der Reflektion der Arbeit in den Einsatzstellen, der Erweiterung von Wissen und Erfahrungen zu Themen- stellungen der Ökologie und einer nachhaltigen Entwicklung. Darüber hinaus wird eine freiwillige Teilnahme bei übergreifenden Projekten in verschiedenen Einsatzstellen angeboten. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt FÖJ ist als wesentli- cher Bestandteil Bildungsjahr im Kontext einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu verstehen. Es fördert die Kompetenzen junger Menschen, Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Das FÖJ setzt auf die Partizipation von Jugendlichen und Triebfeder jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der Gesellschaft in einer globalisierten Welt. Das FÖJ eröffnet Lern- und Erfahrungsräume für die Freiwilligen, es ermöglicht sowohl formelle als auch informelle Bildung. Das FÖJ dient der beruflichen Orientierung und Persönlichkeitsbildung. Es fördert die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Wichtige Teilnahmevoraussetzung am FÖJ ist die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen eigenen Bildungsjahrs und zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung ökologischen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindengesellschaftlichen Themen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtUnterstützung hierzu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzstellen sowie Pädagoginnen und Pädagogen des Trägers. Die Herausforderungen Freiwillige / der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Freiwillige verpflichtet sich:
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Sources: Teilnahmevertrag Für Das Freiwillige Ökologische Jahr, Teilnahmevertrag Für Das Freiwillige Ökologische Jahr
Präambel. Im Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der ▇▇▇▇▇▇- und Senatskanzleien der Länder haben den „Innovationsbündnis Hochschule 2013Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ vom 18am 28. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen November 2003 mit dem Ziel gemeinsamen Aufbau der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE®) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die weitere Umsetzung der Wettbewerbsfähigkeit befindenGDI-DE® im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtvon Bund und Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE® ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Herausforderungen künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Geodateninfrastrukturen. Für die Umsetzung der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie Richtlinie 2007/2/EG in Form der HochschulenGDI-DE® sind die nachhaltigen und verbindlichen Regelungen und Mechanismen dieser Verwaltungsvereinbarung notwendig. Der Ihrem Entwicklungsfortschritt gemäß erfordert der Ausbau und Betrieb der GDI-DE® nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt estechnische Komponenten, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen von den Vereinbarungspartnern gemeinsam betrieben und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunggenutzt werden.
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Sources: Vereinbarung Zum Gemeinsamen Ausbau Und Betrieb Der Geodateninfrastruktur Deutschland, Vereinbarung Zum Gemeinsamen Ausbau Und Betrieb Der Geodateninfrastruktur Deutschland
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Die Trinkwasserversorgung hat ein naturbelassenes Grundwasser als Vorbild. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt Dem vorsorgenden Gewässerschutz kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu. Ferner gilt Ziel ist es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen Einträge von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser durch eine umweltorientierte Land- und Gewässerbewirtschaftung langfristig auf einen Vorsorge- wert unterhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte zurückzu- führen. Gemäß § 28 Absatz 4 NWG gewährt das Land einem Wasserversorgungsunterneh- men eine Finanzhilfe, wenn Maßnahmen zum vorsorgenden Trinkwasserschutz auf der Grundlage eines in gleichberechtigter Zusammenarbeit mit bodenbewirtschaften- den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung Personen erarbeiteten Schutzkonzepts vereinbart wurden. Dieser Vertrag wird nach Maßgabe der Qualität Verordnung über die Finanzhilfe zum koopera- tiven Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten (Kooperationsverordnung) vom 03.09.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, S. 436) in Lehre und Forschung zu bewältigenVerbindung mit der Verordnung zur Ände- rung der Verordnung über die Finanzhilfe vom 19.06.2017 (GVBL. 11/2017) abge- schlossen. Die Hochschulen benötigen finanzielle Förderung der zur Erreichung der Ziele notwendigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient Schutzkonzept näher beschriebenen Gewässerschutzberatung erfolgt auf Antrag gem. ELER-Förderrichtlinie Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz in der Unterstützung dieser Zielerreichungjeweils gültigen Fassung bzw. geltenden Förderprogrammen.
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Sources: Finanzhilfevertrag, Finanzhilfevertrag
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ Zuge der Umsetzung des Operationellen Programms Beschäftigung Österreich 2014 – 2020 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) wurde dem Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds (waff) vom 18Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) die Aufgabe einer Zwischengeschalteten Stelle (ZWIST) übertragen. Juli 2008 haben Der waff übernimmt damit Teile der Aufgabe der Verwaltungsbehörde für den ESF. Die Verwaltung der ESF-Kofinanzierungsmittel wird vom waff gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften umgesetzt. Der waff verwendet EU-Mittel auf Namen und Rechnung des Bundes. Der waff als ZWIST und das AMS übertragen den Förderungsnehmer/innen die Hochschulen Aufgaben einer arbeitsmarktbezogenen Beratungs- und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen Betreuungseinrichtung mit dem arbeitsmarktpolitischen Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung Testung und Verbesserung des Clearing im Vorfeld sowie der Wettbewerbsfähigkeit befindenBegleitung von Deutschkursen für AMS Kunden/Kundinnen (BBE Deutsch 2015). Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen Förderungsnehmer/innen sind in diesem Zusammenhang Begünstigte im Sinne des Staates wie der HochschulenESF. Der nationale vorliegende Förderungsvertrag regelt die Weitergabe der Fördermittel von der ZWIST waff und inter- nationale Wettbewerb unter dem AMS an den Hochschulsystemen nimmt zuNetzwerkträger/an die Netzwerkträgerin, der/die für die Gesamtkoordination zuständig ist. Ferner gilt Ziel dieser Vereinbarung ist es, mittels eines einheitlichen Förderungsvertrags die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und von den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung einzelnen Projektpartner/innen sowie die vom Netzwerkträger/von der Qualität in Lehre und Forschung Netzwerkträgerin vorzunehmende zentrale Verwaltung der Förderungsgelder zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichungregeln.
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Sources: Förderungsvertrag
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Bremerhaven über die Entwicklungslinien der Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit2019-2021. Im Ge- genzug verpflichten sich die HochschulenGrundlage ist der Wissenschaftsplan 2025 des Landes, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit am 12.02.2019 vom Senat der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartFreien Hansestadt Bremen verabschiedet wurde. Der am 12.02.2019 vom Senat der Freien Hansestadt Bremen verabschiedete Wissenschaftsplan 2025 sieht einen deutlichen Aufwuchs der Studierenden wie auch der Studienangebote am Standort Bremerhaven vor, der für die Region von großer Bedeutung ist. Er bietet der Hochschule Bremerhaven damit sehr gute Möglichkeiten, ihre erfolgreiche Entwicklung bei der Gestaltung innovativer Studien programme mit modernen Lernkonzepten fortzusetzen und Maßnahmen insbesondere im Haus- halt des Staatsministeriums Bereich von Serviceangeboten für WissenschaftStudierende sowie bei Innovationen zum Lernen und Lehren, die bisher nur temporär durch Dritt- und Sondermittel umsetzbar waren, zu verstetigen. Das im Wissenschaftsplan formulierte Wachstumsziel bietet neben allen Herausforderungen auch große Chancen für Hochschu le, Stadt und Region: Es ermöglicht eine fachlichen Ausweitung von Bachelor- und Masterstudienan geboten, die mit Blick auf die für das Jahr 2035 angestrebte Zahl von 5000 Studierenden1 bereits jetzt Weichen für die Zukunft stellt. Mit dem Hochschulwachstum wächst auch die Zahl qualifizierter Ar beitskräfte für Stadt und Region, die dadurch an Attraktivität gewinnen, Wichtige Grundlage für diese Entwicklungen bilden die mit der Senatorin abgestimmten Ziele wie auch ein klar fokussierter Maß nahmenplan. Die von der Hochschule in einem sehr breiten Spektrum zu erbringenden Leistungen sind insbesonde re in den Bereichen Studium und Lehre sowie Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient Transfer, aber auch bei Querschnitts themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund des hohen Lehrdeputats zu be trachten, das jede*r Hochschullehrer*in zu erbringen hat. Eine entsprechende Kapazitätsausweitung sowohl im Personalbereich als auch im Flächenmanage ment sind selbstverständliche Eckpfeiler für ein qualitatives Wachstum. 1 ZUKUNFT BREMEN 2035 -IDEEN FÜR MORGEN, Abschlussbericht des Senats der Unterstützung dieser Zielerreichung.FHB, Oktober 2018
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Sources: Zielvereinbarung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 Mai 2005 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und gemeinsamen Ziele einvernehmlich vereinbart. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belassung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hochschulen in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 160 Mio. € an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für die Fachhochschulen Mittel in Höhe von ▇.▇▇▇.▇▇▇ € im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen gründen und zusätzliche profilbildende Akzente festlegen. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit dem Ziel der Strukturanpassungeinzelnen Hochschule hochschulspezifische Maßnahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maßgeblichen Parameter fest, Effizienzsteigerung die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen, gestalten die Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Erfolgskontrolle transparent werden: Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtnach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Herausforderungen Inhalte der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, Zielvereinbarung wirken aber auch auf die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunghochschulinterne Steuerung.
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Sources: Zielvereinbarung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 Mai 2005 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und gemeinsamen Ziele einver- nehmlich vereinbart. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belas- sung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hoch- schulen in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 160 Mio. EUR an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für die Fachhochschulen Mittel in Höhe von 2.760.000 EUR im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen grün- den und zusätzliche profilbildende Akzente festlegen. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit dem Ziel der Strukturanpassungeinzelnen Hochschule hochschulspezifische Maß- nahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maß- geblichen Parameter fest, Effizienzsteigerung die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele zu errei- chen, gestalten die Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Erfolgskontrolle transpa- rent werden: Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtnach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Herausforderungen Inhalte der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, Zielvereinbarung wirken aber auch auf die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunghoch- schulinterne Steuerung.
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Sources: Zielvereinbarung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Juli 2008 haben Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Hochschulen Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung das Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen einen abgestimmten Innovationsimpuls. Damit sollen die bestehenden Entwicklungen an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften schließen Bund und Länder daher eine Verwaltungsvereinbarung über den „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige PlanungssicherheitDigitalPakt Schule“. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an Rahmen des DigitalPakts Schule gewährt der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis Bund den Rahmen Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit gesamtstaatlich bedeutsame Inves- titionen zur Steigerung der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil Leistungsfähigkeit der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartdigitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Der im Haus- halt Bund unterstützt damit Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfra- strukturen zu schaffen. Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben unberührt. Der DigitalPakt Schule knüpft an die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Staatsministeriums Bundes- ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Forschung vom 12. Oktober 2016 sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 in der Fassung vom 7. Dezember 2017 an. Bund und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Länder leiten aus diesen Strategien folgende Grundsätze ab:
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Sources: Verwaltungsvereinbarung Über Die Gewährung Von Finanzhilfen
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen schließt der Freistaat Bayern mit dem Ziel diesen seit 2005 mehrjährige Innovationsbündnisse ab. Auf der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen Grundlage des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten Innovationsbündnisses für die Jahre 2009 2014 bis 2018 vom 8. Juli 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle schließt die OTH Regensburg mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Zielvereinbarung ab. Die OTH Regensburg treibt einen dynamischen und vielgestaltigen Entwick- lungsprozess voran, der sich nicht zuletzt in der Verleihung des Titels „Techni- sche Hochschule“ manifestiert. Durch dieses, die gesamte Hochschule erfassen- de Projekt, werden gemeinsam mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden kooperative Strukturen in Forschung, Lehre und Weiterbildung geschaffen. Vor diesem Hintergrund sind planungssichere Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung. Die OTH Regensburg begrüßt deshalb die Initiative zur Fortführung des Innovationspaktes und die notwendige Planungssicherheitenthaltenen hochschulübergrei- fenden Zielsetzungen. Im Ge- genzug verpflichten sich Die individuellen Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule, die Hochschulennachfolgend detailliert dargestellt werden, an liegen auf der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen Konsolidie- rung der Entwicklung der letzten Jahre, um die Hochschule für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen künftige Aufgaben nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen.
1.1 Kurze Skizze zu Profil und Freistaat mit einer Laufzeit Entwicklungstand der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Ostbayerischen Techni- schen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Regensburg Fakultät Studiengänge
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Sources: Zielvereinbarung
Präambel. Im Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Aufbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der ▇▇▇▇▇▇- und Senatskanzleien der Länder haben den „Innovationsbündnis Hochschule 2013Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ vom 18am 28. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen November 2003 mit dem Ziel gemeinsamen Aufbau der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE®) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91 c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die weitere Umsetzung der Wettbewerbsfähigkeit befindenGDI-DE® im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtvon Bund und Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE® ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Herausforderungen künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Geodateninfrastrukturen. Für die Umsetzung der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie Richtlinie 2007/2/EG in Form der HochschulenGDI-DE® sind die nachhaltigen und verbindlichen Regelungen und Mechanismen dieser Verwaltungsvereinbarung notwendig. Der Ihrem Entwicklungsfortschritt gemäß erfordert der Aufbau und Betrieb der GDI-DE® nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt estechnische Komponenten, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen von den Vereinbarungspartnern gemeinsam betrieben und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunggenutzt werden.
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Sources: Vereinbarung Zum Gemeinsamen Aufbau Und Betrieb Der Geodateninfrastruktur Deutschland
Präambel. IDie Fachhochschule Südwestfalen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein- Westfalen schließen die folgende Zielvereinbarung in einem gemeinsamen Verständnis der folgenden Prioritäten ab. Mit dem Ziel eines chancengerechten und leistungsfähigen Bildungssys- tems soll für die steigende Zahl von Studierwilligen ein ausreichendes Angebot von Studienplätzen bereitgestellt werden, ohne die anerkannten Qualitätsmaßstäbe zu gefährden. Die Bedingungen für anwendungsbezogene Forschung sollen im „Innovationsbündnis Zusammenwirken von Land und Hochschule 2013“ vom 18weiter ver- bessert werden. Juli 2008 haben Bei der Erfüllung der Kernaufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre sollen gesellschaftliche Belange besondere Berücksichtigung erfahren. Mit den Leitlinien hat die Hochschulen Fachhochschule Südwestfalen ihre Hochschulphilosophie erstmalig schrift- lich formuliert. Sie sind Grundlage und Ausdruck der Hochschulpolitik und bilden einen Orientierungs- rahmen für Handlungen und Verhaltensweisen aller Mitglieder und Angehörigen der Fachhochschule Südwestfalen. Gleichzeitig bilden sie die Bayerische Staatsregierung Basis für die Motivation und Identifikation mit der Hochschule als Ganzes und tragen dazu bei, den Bildungs- und Forschungsauftrag auch in Zukunft zielgerecht zu erfüllen. Die Hochschule hat mit vier Standorten und einem aufzubauenden Studienort ein spezifisches Profil, das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebendurch das gemeinsame Dach der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) und durch die Gege- benheiten vor Ort geprägt wird. Das „Innovationsbündnis Land NRW stellt eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder nach Maßga- be des grundlegenden Reformprozesses, Landeshaushalts zur Verfügung. Mit den Mitteln des Haushaltes verwirklicht die Fachhoch- schule Südwestfalen die in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindendieser Zielvereinbarung getroffenen Vereinbarungen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung Hochschulvereinbarung NRW 2015 ist Bestandteil dieser ZielerreichungZielvereinbarung.
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Sources: Ziel Und Leistungsvereinbarung
Präambel. IVor dem Hintergrund des Ergebnisberichts der Wissenschaftlichen Kommission Nie- dersachsen zur Evaluation der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH) vom 13.10.2014, der eine Nutzung des vorhandenen großen wissenschaftlichen Po- tenzials der Wissenschaftsregion Braunschweig-Hannover durch eine mit einem Masterplan unterlegte, an wissenschaftlicher Qualität und (außer)wissenschaftlicher Relevanz orientierte Wissenschaftsallianz angeregt hat, sind die Universitäten im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen Rahmen der mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenMWK gemäß § 1 Abs. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen 3 des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten Niedersächsischen Hochschulge- setzes geschlossenen Zielvereinbarungen für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen 2014-2018 überein gekom- men, gemeinsam einen Masterplan zur Förderung vorhandener und Entwicklung zu erwartender wissenschaftlicher Exzellenz sowie wissenschaftlicher wie gesellschaftli- cher Relevanz im Rahmen wissenschaftlicher Kooperation zu entwickeln. Der mit externer Begleitung und unter Beteiligung des MWK entwickelte Masterplan der Universitäten identifiziert gemeinsame strategische Entwicklungsziele, die notwendige Planungssicherheitinsbe- sondere unter Bündelung komplementärer wissenschaftlicher Stärken im nationalen wie internationalen Wettbewerb Erfolg versprechend sind. Im Ge- genzug Die Kooperation in den Forschungslinien soll die Universitäten bei der Bildung und Akzentuierung von Profi- len unterstützen. Die Kooperation wird dabei auch weitere Partner aus der Wissen- schaftsregion Braunschweig-Hannover einbeziehen, wie die Medizinische Hochschu- le Hannover (MHH), die die Forschungslinien in ihrer nationalen wie internationalen Sichtbarkeit maßgeblich stärken und ergänzen. Getragen von der Überzeugung, dass das gemeinsame Engagement der beiden Universitäten und ihrer Kooperationspartner in den Forschungslinien, insbesondere ihrer kooperierenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, neue Potenziale der Exzellenz zum Nutzen von Forschung und Lehre sowie gesellschaftlich relevante Fragestellungen erschließt, verpflichten sich die HochschulenUniversitäten mit dieser Vereinba- rung zur besonderen Kooperation in Forschung, an Lehre und Studium, Aus- und Wei- terbildung und Beschäftigung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie bei der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirkenGewinnung international herausragend qualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wis- senschaftler gemäß den nachstehenden Vereinbarungen. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit Das MWK unterstützt die Universitäten nachhaltig bei der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser ZielerreichungUmsetzung.
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Sources: Kooperationsvereinbarung
Präambel. IIn der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Rahmenvereinbarung EFB im Land Berlin (Anlage 3 zur RV EFB vom 27.3.2006) ist festgelegt, dass für Erziehungs- und Familienberatungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft gleichermaßen das vereinfachte Verfahren zur Hilfeplanung gilt. Dieses soll in einem Arbeitsblatt „Innovationsbündnis Hochschule 2013Hilfeplanung innerhalb der Erziehungs- und Familienberatung“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenin der Folge der AV Hilfeplanung verdeutlicht werden (s. Anlage 3 zur RV EFB, S. 4). Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil vereinfachte Hilfeplanverfahren beinhaltet die Durchführung der Hilfeplanung in den Beratungsstellen selbst durch ein multidisziplinäres Team von Fachkräften. Es sichert den frühen, unkomplizierten und Triebfeder niedrigschwelligen Zugang zur Leistung Erziehungsberatung ohne ein vorgeschaltetes förmliches Verfahren zur Hilfegewährung durch das Jugendamt und folgt damit den Empfehlungen des grundlegenden ReformprozessesDeutschen Vereins und der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (DV und AGJ, in dem sich 1995). Es sichert weiter die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts gemäß §5 SGB VIII der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige PlanungssicherheitRatsuchenden. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen Sozialgesetzbuch -Kinder- und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der Jugendhilfe - (SGB VIII) ist im Haus- halt des Staatsministeriums § 36 a Absatz 2 geregelt, dass das Jugendamt die „niedrigschwellige, unmittelbare Inanspruchnahme von Erziehungsberatung zulassen soll“. Im Folgenden wird das von den Erziehungs- und Familienberatungsstellen praktizierte Verfahren zur Hilfeplanung in der EFB in Form eines Ablaufdiagramms dargestellt. Das Diagramm beschreibt den Verfahrensablauf auch für Wissenschaft, Forschung unterschiedliche Zugangswege zu den Beratungsstellen und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichungweist die erforderlichen Entscheidungs- und Qualitätssicherungsprozesse aus.
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Sources: Rahmenvereinbarung Über Erziehungs Und Familienberatung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenfortgeschrie- ben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil wesentlicher Be- standteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen bayeri- schen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung Verbes- serung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess Reformpro- zess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern erfordern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb internationale Wett- bewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden prognostizierten stei- genden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche verlässli- che finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug Gegen- zug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer hochschulpolitischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre Jah- re 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen spezifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt Haushalt des Staatsministeriums Staatsministe- riums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds Innovationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.
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Sources: Zielvereinbarung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenfort- geschrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher we- sentlicher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung Effizienzstei- gerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben ha- ben diesen Re- formprozess Reformprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden kom- menden Jahre erfor- dern erfordern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale internationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten prognostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten dop- pelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche ver- lässliche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug Gegenzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer hoch- schulpolitischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen Rah- men für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat Frei- staat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend ent- sprechend dem spe- zifischen spezifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds Innovationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.
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Sources: Zielvereinbarung
Präambel. Im „Innovationsbündnis Die Universitäten Regensburg und Passau vereinbaren aufgrund des Innovationsbündnisses Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 haben Mai 2005 und des Optimierungskonzepts für die Bayerischen Hochschulen vom 9. August 2005 sowie unter Zugrundelegung der Empfehlungen einer internationalen Expertenkommission – Wissenschaftsland Bayern 2020 – vom ▇▇▇▇ 2005 folgende Perspektive einer zukunftsträchtigen Zusammenarbeit: Durch enge hochschulübergreifende Abstimmung und Kooperation soll ein breites, vielfältiges und regional ausgewogenes Fächerangebot gewährleistet und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Bayern und zu einem effizienten Einsatz von Ressourcen geleistet werden. Über den Abbau von Redundanzen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil Schließung eventueller Lücken im Fächerspektrum soll die Kooperation eine optimale Abstimmung des Lehrangebotes und Triebfeder eine engere Zusammenarbeit bei der Ausbildung des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenwissenschaftlichen Nachwuchses ermöglichen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale Leistungsfähigkeit und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil Entwicklungspotenzial der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartwerden dabei berücksichtigt. Der im Haus- halt des Staatsministeriums Dieser Vertrag wird Bestandteil der Zielvereinbarungen, die die beteiligten Universitäten am 21. Juli 2006 mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient abschließen. 1Diese Kooperationsvereinbarung regelt Struktur und Verfahren der Unterstützung dieser Zielerreichung.Zusammenarbeit. 2Sie gilt zunächst insbesondere für folgende Fächer und sonstige Arbeitsfelder:
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Sources: Kooperationsvereinbarung