Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine bestehende oder künftig in den Vertrag aufgenommene Bestimmung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, rechtsunwirksam sein oder werden, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile davon unberührt bleiben soll. Dies gilt auch für den Fall einer Gesetzesänderung, Änderung der Rechtsprechung oder einer erkennbaren Regelungslücke des Vertrages. Die Parteien vereinbaren in diesem Falle, dass eine Regelung gelten soll, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden.
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke heraussteilen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Xxxxx hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bedingung tritt die gesetzliche Regelung ein.
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzen. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Xxxxx hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt. - Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist 00000 Xxxxxxxx, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder der Mandant seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Es findet deutsches Recht Anwendung. - Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. - Der vorliegende Vertrag tritt an die Stelle aller bisherigen vertraglichen Bestimmungen und Abrede der Parteien und ersetzt diese. Mündliche Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag oder den zukünftig vermittelten Versicherungsprodukten bestehen nicht. 10.04.2015 Unterschrift Makler Unterschrift Mandant Datenschutzerklärung
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gül- tigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck soweit als möglich entspricht. Berlin, Unterschrift vom bevollmächtigten des Trägers Unterschriften der Eltern oder eines bevollmächtigten Elternteils (Bevollmächtigung als Anlage zum Vertrag) Merkblatt “Belehrung für Eltern gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)” Erster Tag der Betreuung: Modul: Kindername: Geburtsdatum: Vorname: Geschlecht: weiblich männlich Adresse: nicht deutscher Herkunftssp.: Ja Nein, Berlinpass: Ja (Kopie beilegen) Nein Elternname: Vorname: Sorgeberechtigt: Ja Nein, wenn Ja besteht hier ein alleiniges Sorgerecht: Ja Nein Adresse: Telefon (privat): Telefon (dienstlich): Handy: e-mail: Herkunftsland/-sprache: Elternname: Vorname: Sorgeberechtigt: Ja Nein, wenn Ja besteht hier ein alleiniges Sorgerecht: Ja Nein Adresse: Telefon (privat): Telefon (dienstlich): Handy: e-mail: Herkunftsland/-sprache: Geschwister: 1) Geb:
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. Sollte eine Bestimmung diese Geschäftsbedingungen oder eine Bestim- mung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. 1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck soweit als möglich entspricht. Berlin, KTPP Unterschriften der Eltern oder Unterschrift eines bevollmächtigten Elternteils* (* Bevollmächtigung als Anlage zum Vertrag) ❒ Konzeption der KTPS ❒ Hausordnung ❒ „Belehrung für Eltern gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)“ ❒ EU-DSGVO ❒ Informationsschreiben zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO ❒ ❒ Wenn Ihr Kind oder der/die Jugendliche eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen mit Komplikationen zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind oder der/die Jugendliche nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. Einzelne evtl. unwirksame Klauseln dieser Vereinbarung berühren die Wirksamkeit anderer Punkte nicht, diese bleiben unverändert wirksam. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende, wirksame Bestimmung als vereinbart.
Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen. 11.1 Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Paunzhausen, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die für den Sitz der Pension VON WEDEL örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Die Pension VON WEDEL kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.