Zweck der Zielvereinbarung Musterklauseln

Zweck der Zielvereinbarung. Im Innovationsbündnis Hochschule 2008 vom 11.05.2005 haben sich die bayerischen Hochschulen mit der bayerischen Staatsregierung darauf verständigt, in Ausfüllung dieser Rahmenvereinbarung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hochschulspezifische Zielvereinbarungen abzuschließen. In diesen Zielvereinbarungen soll die Erbringung der im Innovationsbündnis festgeschriebenen Leistungen konkretisiert und die Zielerreichung mit Anreizen bzw. das Nichterreichen von Zielen mit Konsequenzen verknüpft werden. Auch das Bayerische Hochschulgesetz sieht in Art. 15 als neues Steuerungsinstrument Zielvereinbarungen vor, deren Gegenstand insbesondere die mehrjährige Entwicklung und Profilbildung der Hochschulen unter Berücksichtigung der übergreifenden Interessen des Landes sein soll. Mit dem Abschluss von Zielvereinbarungen soll das Verhältnis zwischen den Hochschulen und dem Staatsministerium auf eine partnerschaftliche Grundlage gestellt und die Autonomie und die Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt werden, indem sich das Staatsministerium weitgehend auf eine strategische, zielorientierte Steuerung beschränkt. In den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden die im Innovationsbündnis und im Optimierungskonzept bereits einvernehmlich vorgegebenen Ziele konkretisiert und die maßgeblichen Parameter festgelegt, die bei der Umsetzung der Ziele eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung erlauben. Der Prozess der Zielerreichung (d.h. die zur Zielerreichung einzuleitenden Maßnahmen) soll dabei in Eigenverantwortung der Hochschulen gestaltet werden. Mit dem Abschluss von Zielvereinbarungen ist beabsichtigt, Transparenz in Bezug auf die Strukturentwicklung sowie auf die Erfolgskontrolle und damit Planungssicherheit der Hochschulen über die Rahmenbedingungen ihrer künftigen Strukturplanung zu schaffen. Die Inhalte der Zielvereinbarung entfalten dabei auch Wirkungen für die hochschulinterne Umsetzung und Steuerung.
Zweck der Zielvereinbarung. Die vorliegende Zielvereinbarung verfolgt den Zweck, ▪ eine neue effiziente Rollenverteilung zwischen Staat und Universität so umfas- send wie derzeit möglich fortzuführen, ▪ eine zukunftsgerichtete wissenschaftliche Fokussierung des Hochschulraums München auf den Weg zu bringen, ▪ durch Verschärfung der Profilbildung dem nationalen und internationalen Wett- bewerb gerecht zu werden. Im Innovationsbündnis Hochschule 2013 vom 18. Juli 2008 haben die staatlichen Universitäten und die Bayerische Staatsregierung ihre gemeinsamen Ziele und Leis- tungen einvernehmlich vereinbart und den Rahmen für den Abschluss von neuen Zielvereinbarungen zwischen den Universitäten und dem Staatsministerium für Wis- senschaft, Forschung und Kunst festgelegt. Diese Zielvereinbarung konkretisiert das Innovationsbündnis 2013. Die Bewältigung der besonderen Herausforderung durch die steigenden Studieren- denzahlen und den doppelten Abiturjahrgang ist in der Zielvereinbarung vom 12.12.2008 geregelt. Das Verhältnis TUM – Klinikum ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Zielvereinbarung. Mit der Fortschreibung des Innovationsbündnisses Hochschule für die Jahre 2009 bis 2013 gewährleistet der Freistaat Bayern verlässliche finanzielle Rahmenbedingun- gen und damit Planungssicherheit für die TUM.
Zweck der Zielvereinbarung. Im Innovationsbündnis Hochschule 2008 zwischen den staatlichen Universi- täten und Fachhochschulen und dem Freistaat Bayern zur Sicherung und Optimierung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschullandschaft werden die Leistungen der bayerischen staatlichen Universitäten und Fach- hochschulen und des Freistaates Bayern bei der Umsetzung der angestreb- ten hochschulpolitischen Ziele anhand von hochschulspezifischen Zielver- einbarungen festgelegt. In dieser Vereinbarung werden die hochschulpolitischen Ziele für die Otto- Friedrich-Universität Bamberg konkretisiert.
Zweck der Zielvereinbarung. Profil/Leitbild/StrategiSche AuSrichtung der UniverSität
Zweck der Zielvereinbarung. Im InnovationSbündniS HochSchule 2008 vom 11.5.2005 haben Sich die bayeriSchen HochSchulen mit der BayeriSchen StaatSregierung darauf verStändigt, in AuSfüllung dieSer Rahmenvereinbarung mit dem StaatSminiSterium für WiSSenSchaft, ForSchung und KunSt hochSchulSpezifiSche Zielvereinbarungen ab- zuSchließen. Die StaatSregierung iSt dabei in VorleiStung getreten, indem Sie den HochSchulen inSbeSondere PlanungS- Sicherheit biS Ende 2008 und die BelaSSung der HochSchuleinnahmen zu 100 % zugeSichert hat. In den InnovationSfondS für die UniverSitäten werden außerdem biS zu 140 Stellen (davon 80 Stellen bereitS geSichert) Sowie einmalige Mittel in Höhe von 7,7 Mio. € und laufende Mittel in 2007 in Höhe von 1,2 Mio. € und ab 2008 von 2,4 Mio. € eingeStellt. AlS nichtmonetäre LeiStung erhalten die HochSchulen im neuen HochSchulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung. Mit der UmSchichtung von 600 Stellen in den InnovationSfondS leiSten die UniverSitäten einen weSentlichen Beitrag zur Optimierung der HochSchullandSchaft. In den Zielvereinbarungen mit den einzelnen HochSchulen werden nunmehr hochSchulSpezifiSche Maß- nahmen vereinbart, die daS InnovationSbündniS konkret auSgeStalten. InSbeSondere werden einvernehm- lich die im OptimierungSkonzept bereitS vorgegebenen Ziele konkretiSiert und die maßgeblichen Para- meter feStgelegt, die bei der UmSetzung der Ziele eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung erlauben. Die zur Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen Sollen dabei in Eigen- verantwortung der HochSchulen geStaltet werden. Mit dem AbSchluSS von Zielvereinbarungen iSt beabSichtigt, TranSparenz in Bezug auf die Strukturent- wicklung Sowie auf die ErfolgSkontrolle und damit PlanungSSicherheit für die HochSchulen über die Rahmenbedingungen ihrer künftigen Strukturplanung zu Schaffen. Die Inhalte der Zielvereinbarung ent- falten dabei auch Wirkungen für die hochSchulinterne UmSetzung und Steuerung.
Zweck der Zielvereinbarung. Durch das Innovationsbündnis Hochschule 2008 vom 11.05.2005 haben sich die bayerischen Hochschulen mit der Bayerischen Staatsregierung auf den Abschluss von Zielvereinbarungen verständigt. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belassung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Die Universitäten leisten mit der Umschichtung von insgesamt 600 Stellen in den Innovationsfonds einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Optimie- rungskonzepts für die Bayerischen Hochschulen 2008. In den Innovations- fonds für die Universitäten werden weitere Stellen sowie einmalige Mittel und – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – laufende Mittel in 2007 und 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung. Zweck dieser Zielvereinbarungen ist insbesondere, • das Verhältnis zwischen der Universität Augsburg (nachfolgend „Universi- tät“) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (nachfolgend „Staatsministerium“) auf eine partnerschaftliche Grundlage zu stellen, • eine zukunftsgerichtete Entwicklung und Profilierung der Universität in Um- setzung des Optimierungskonzepts auf den Weg zu bringen und somit für eine Erfolgskontrolle transparent zu machen, • der Universität für den vereinbarten Zeitraum Planungssicherheit zu geben sowie • eine verbindliche Grundlage für die hochschulinterne Umsetzung und Steuerung zu schaffen.
Zweck der Zielvereinbarung. Im Innovationsbündnis Hochschule 2013 vom 18.07.2008 haben sich die bayerischen Hochschulen mit der Bayerischen Staatsregierung darauf verständigt, in Ausfüllung und Konkretisierung dieser Rahmenvereinbarung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hochschulspezifische Zielvereinbarungen abzuschließen. Diese dienen auch der Fortschreibung der im Jahr 2006 abgeschlossenen Zielvereinbarungen und deren Weiterentwicklung. Die zur Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen sollen dabei in Eigenverantwortung der Hochschulen gestaltet werden. Zur Verwirklichung der Ziele dienen auch die Mittelzuweisungen aus dem nach § 4 des Innovationsbündnisses Hochschule 2013 ausgebrachten Innovationsfonds. Mit dem Abschluss von Zielvereinbarungen ist insbesondere beabsichtigt, Transparenz in Bezug auf die Strukturentwicklung sowie auf die Erfolgskontrolle und damit Planungssicherheit für die Hochschulen über die Rahmenbedingungen ihrer künftigen Strukturplanung zu schaffen.

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