Präqualifikation. 11.1 Der Auftraggeber ist für die Durchführung öffentlicher Bauaufträge durch Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsver- zeichnis) gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A präqualifiziert und verpflichtet, bei der Ausführung öffentlicher Bauvorhaben nur solche Nachunterneh- mer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder durch Einzel- nachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind.
Appears in 2 contracts
Samples: www.mila-potsdam.de, ib-con.eu
Präqualifikation. 11.1 Der Auftraggeber ist für die Durchführung öffentlicher Bauaufträge durch Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsver- zeichnis) zeichnis gemäß § 6 6b Abs. 3 VOB1 XXX/A X, § 0x XX XXX/X, § 0x XX XXX/X) präqualifiziert und verpflichtet, bei der Ausführung öffentlicher Bauvorhaben Bauvor- haben nur solche Nachunterneh- mer Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder durch Einzel- nachweis Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind.
Appears in 2 contracts
Samples: www.pst-sued.de, www.wolff-mueller.de
Präqualifikation. 11.1 15.1 Der Auftraggeber führt öffentliche Bauaufträge aus und ist für die Durchführung öffentlicher Bauaufträge durch Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsver- zeichnis) gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A präqualifiziert und daher verpflichtet, bei der Ausführung öffentlicher Bauvorhaben nur solche Nachunterneh- mer Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder durch Einzel- nachweis belegen Einzelnachweise nachweisen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind.
Appears in 1 contract
Samples: wengertsmann-bau.de