Common use of Prüfung der Dokumentationen auf Einhaltung der Frist Clause in Contracts

Prüfung der Dokumentationen auf Einhaltung der Frist. Jede in der Datenstelle eingegangene Dokumentation wird auf Einhaltung der 52-Tage-Frist (10 Tage + 6 Wochen) geprüft. Die Frist beginnt nach Ablauf der Dokumentationszeitraums. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, endet die Frist mit dem folgenden Werktag. Maßgeblich für diese Prüfung ist das Posteingangsdatum der Datenstelle. Soweit Dokumentationen vom Arzt irrtümlich einer falschen Datenstelle zugesandt worden sind, ist es ausreichend, dass die Dokumentationen innerhalb der Frist bei der unzuständigen Datenstelle eingehen. Dokumentationen müssen innerhalb der Frist vollständig und plausibel der Datenstelle vorliegen. Die Datenstelle prüft auch die Einhaltung der Dokumentationsintervalle zwischen den Dokumentationen. Dabei gelten zu früh übermittelte Dokumentationen als gültig. Der Reminder setzt dann auf die letzte gültige Dokumentation auf. Liegt das Posteingangsdatum außerhalb der Frist, wird die Dokumentation als „verfristet“ ge- kennzeichnet. Ist eine Dokumentation unvollständig und/oder unplausibel, führt die Datenstelle das Korrekturverfahren bis zum Ende der Frist durch. Nach Ablauf der Frist werden Dokumen- tationen mit unvollständigem und/oder unplausiblem Datensatz ebenfalls als „verfristet“ ge- kennzeichnet. Für jede verfristete Dokumentation werden folgende Schritte von der Datenstelle durchgeführt: - der jeweilige Arzt wird über die Verfristung der Dokumentation informiert (vgl. Punkt 7.4), - die jeweilige Krankenkasse wird durch den Statusdatensatz über die Verfristung der Dokumentation informiert (vgl. Punkt 7.2). Verfristete Dokumentationen werden nicht an die jeweilige Krankenkasse, die KVH und den jeweiligen Evaluator weitergeleitet.

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Prüfung der Dokumentationen auf Einhaltung der Frist. Jede in der Datenstelle eingegangene Dokumentation wird auf Einhaltung der 52-Tage-Frist (10 Tage + 6 Wochen) geprüft. Die Frist beginnt nach Ablauf der Dokumentationszeitraums. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, endet die Frist mit dem folgenden Werktag. Maßgeblich für diese Prüfung ist das Posteingangsdatum der Datenstelle. Soweit Dokumentationen vom Arzt irrtümlich einer falschen Datenstelle zugesandt worden sind, ist es ausreichend, dass die Dokumentationen innerhalb der Frist bei der unzuständigen Datenstelle eingehen. Dokumentationen müssen innerhalb der Frist vollständig und plausibel der Datenstelle vorliegen. Die Datenstelle prüft auch die Einhaltung der Dokumentationsintervalle zwischen den Dokumentationen. Dabei gelten zu früh übermittelte Dokumentationen als gültig. Der Reminder setzt dann auf die letzte gültige Dokumentation auf. Liegt das Posteingangsdatum außerhalb der Frist, wird die Dokumentation als „verfristet“ ge- kennzeichnetgekennzeichnet. Ist eine Dokumentation unvollständig und/oder unplausibel, führt die Datenstelle Daten- stelle das Korrekturverfahren bis zum Ende der Frist durch. Nach Ablauf der Frist werden Dokumen- tationen Dokumentationen mit unvollständigem und/oder unplausiblem Datensatz ebenfalls als „verfristetver- fristetge- kennzeichnetgekennzeichnet. Für jede verfristete Dokumentation werden folgende Schritte von der Datenstelle durchgeführtdurchge- führt: - der jeweilige Arzt wird über die Verfristung der Dokumentation informiert (vgl. Punkt 7.4), - die jeweilige Krankenkasse wird durch den Statusdatensatz über die Verfristung der Dokumentation informiert (vgl. Punkt 7.2). Verfristete Dokumentationen werden nicht an die jeweilige Krankenkasse, die KVH und den jeweiligen Evaluator weitergeleitet.

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Prüfung der Dokumentationen auf Einhaltung der Frist. Jede in der Datenstelle eingegangene Dokumentation wird auf Einhaltung der 52-Tage-Frist (10 Tage + 6 Wochen) Übermittlungsfrist geprüft. Die Frist Übermittlungsfrist beginnt mit der Erstellung einer Erst- oder Folgedokumentation durch den koordinierenden Arzt. Für Erst- und Folgedokumentationen endet die Übermittlungsfrist 52 Tage nach Ablauf des Quartals der DokumentationszeitraumsDokumentationserstellung. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, endet die Frist mit dem folgenden Werktag. Maßgeblich für diese Prüfung ist das Posteingangsdatum der Datenstelle. Soweit Dokumentationen vom Arzt irrtümlich einer falschen Datenstelle zugesandt worden sind, ist es ausreichend, dass die Dokumentationen innerhalb der Frist Übermittlungsfrist bei der unzuständigen Datenstelle eingehen. Dokumentationen müssen innerhalb der Frist Übermittlungsfrist vollständig und plausibel der Datenstelle vorliegen. Die Datenstelle prüft auch die Einhaltung der Dokumentationsintervalle zwischen den Dokumentationen. Dabei gelten zu früh übermittelte Dokumentationen als gültig. Der Reminder setzt dann auf die letzte gültige Dokumentation auf. Liegt das Posteingangsdatum außerhalb der FristÜbermittlungsfrist, wird die Dokumentation als „verfristet“ ge- kennzeichnetgekennzeichnet. Ist eine Dokumentation unvollständig und/oder unplausibel, führt die Datenstelle das Korrekturverfahren bis zum Ende der Frist Übermittlungsfrist durch. Nach Ablauf Ab- lauf der Frist Übermittlungsfrist werden Dokumen- tationen Dokumentationen mit unvollständigem und/oder unplausiblem unplau- siblem Datensatz ebenfalls als „verfristet“ ge- kennzeichnetgekennzeichnet. Für jede verfristete Dokumentation werden folgende Schritte von der Datenstelle durchgeführtdurchge- führt: - der jeweilige Arzt wird über die Verfristung der Dokumentation informiert (vgl. Punkt 7.4), - die jeweilige Krankenkasse wird durch den Statusdatensatz über die Verfristung der Dokumentation Do- kumentation informiert (vgl. Punkt 7.2). Verfristete Dokumentationen werden nicht an die jeweilige Krankenkasse, die KVH und den jeweiligen Evaluator weitergeleitet.

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Prüfung der Dokumentationen auf Einhaltung der Frist. Jede in der Datenstelle eingegangene Dokumentation wird auf Einhaltung der 52-Tage-Frist (10 Tage + 6 Wochen) geprüft. Die Frist beginnt nach Ablauf der des Dokumentationszeitraums. Fällt das Ende der Frist auf einen SamstagSams-, Sonn- oder Feiertag, endet die Frist mit dem folgenden Werktagfol- genden Arbeitstag. Maßgeblich für diese Prüfung ist das Posteingangsdatum Eingangsdatum der Datenstelle. Soweit Dokumentationen vom Arzt irrtümlich einer falschen Datenstelle zugesandt worden sind, ist es ausreichend, dass die Dokumentationen innerhalb der Frist bei der unzuständigen unzuständi- gen Datenstelle eingehen. Dokumentationen müssen innerhalb der Frist vollständig und plausibel der Datenstelle vorliegenvor- liegen. Die Datenstelle prüft auch die Einhaltung der Dokumentationsintervalle zwischen den DokumentationenDoku- mentationen. Dabei gelten zu früh übermittelte Dokumentationen als gültig. Der Die Erinne- rung/der Reminder setzt dann auf die letzte gültige Dokumentation auf. Liegt das Posteingangsdatum Eingangsdatum außerhalb der Frist, wird die Dokumentation als „verfristet“ ge- kennzeichnet. Ist eine Dokumentation unvollständig und/oder unplausibel, unplausibel führt die Datenstelle Datenstel- le das Korrekturverfahren bis zum Ende der Frist durch. Nach Ablauf der Frist werden Dokumen- tationen Do- kumentationen mit unvollständigem und/oder unplausiblem Datensatz ebenfalls als „verfristetverfris- tetge- kennzeichnetgekennzeichnet. Für jede verfristete Dokumentation werden folgende Schritte von der Datenstelle durchgeführtdurchge- führt: - der jeweilige Arzt wird über die Verfristung der Dokumentation informiert (vgl. Punkt 7.4), - die jeweilige Krankenkasse wird durch den Statusdatensatz über die Verfristung der Dokumentation Do- kumentation informiert (vgl. Punkt 7.2). Verfristete Dokumentationen werden nicht an die jeweilige Krankenkasse, die KVH KVWL und den jeweiligen Evaluator (vgl. Punkt 5.4) weitergeleitet.

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