Common use of Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen Clause in Contracts

Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer ge- meinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sind. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftrag- geber als geprüft erklärt. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen – beginnen und die Prüfung innerhalb von zwei Wochen durch- führen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Über- prüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftragge- ber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Voll- ständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüberhin- ausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Beschrie- benem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.

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Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers Mitarbeiter:innen der Auftraggeberin in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer ge- meinsamen gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit Vollständig- keit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die ProjektleitungProjekt- leitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser 2x wiederholt, bis die Mängel Män- gel behoben sind. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftrag- geber von der Auf- traggeberin als geprüft erklärt. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen Arbeitsta- gen ab Erhalt der Ausarbeitungen – beginnen und die Prüfung innerhalb von zwei Wochen durch- führendurchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber bei der Auftraggeberin binnen zwei Wochen Wo- chen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten der Auftragnehmerin bzw. des AuftragnehmersAuf- tragnehmers. Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Über- prüfung Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftragge- berdie Auf- traggeberin, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen ihren Anforderungen in Bezug auf Voll- ständigkeit Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch die:den Auftragnehmer Auf- tragnehmer:in auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüberhin- ausgehende darüberhinausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Beschrie- benem Ausar- beitungen Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.

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Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers Mitarbeiter:innen der Auftraggeberin in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer ge- meinsamen gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit Vollständig- keit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die ProjektleitungProjekt- leitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser kann der:dem Auftragnehmer:in maximal 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sindMög- lichkeit zur Mangelbehebung eingeräumt werden. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftrag- geber von der Auf- traggeberin als geprüft erklärt. Der Auftraggeber Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissens- erklärung der Auftraggeberin, dass ihr keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt die Auf- traggeberin mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Ver- tragskonformität der beschriebenen IT-Komponenten. Die Auftraggeberin wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen Arbeitsta- gen ab Erhalt der Ausarbeitungen – beginnen und die einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durch- führendurchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber bei der Auftraggeberin binnen zwei Wochen Wo- chen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten der Auftragnehmerin bzw. des AuftragnehmersAuf- tragnehmers. Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Über- prüfung Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftragge- berdie Auf- traggeberin, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen ihren Anforderungen in Bezug auf Voll- ständigkeit Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch die:den Auftragnehmer Auf- tragnehmer:in auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüberhin- ausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in der freigegebenen Ausarbeitungen Beschrie- benem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.

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Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer ge- meinsamen gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sind. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftrag- geber Auftraggeber als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität der beschriebenen IT- Komponenten. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - beginnen und die einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durch- führendurchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Über- prüfung Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftragge- berAuftraggeber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Voll- ständigkeit Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüberhin- ausgehende darüber hinausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Beschrie- benem Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.

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Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer ge- meinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende schwerwie- gende Mängel gefunden, wird dieser kann dem Auftragnehmer maximal 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sindMöglichkeit zur Mangel- behebung eingeräumt werden. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftrag- geber als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) ver- einbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenser- klärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auf- traggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertrags- konformität der beschriebenen IT-Komponenten. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen – beginnen und die einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durch- führendurchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Über- prüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftragge- ber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Voll- ständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüberhin- ausgehende Änderung oder o- der Erweiterung zu dem in der freigegebenen Ausarbeitungen Beschrie- benem wird im Rahmen eines Change-Request-Request- Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.

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Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer ge- meinsamen gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser kann dem Auftragnehmer maximal 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sindMöglichkeit zur Mangelbehebung eingeräumt werden. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftrag- geber Auftraggeber als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität der beschriebenen IT- Komponenten. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - beginnen und die einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durch- führendurchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Über- prüfung Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftragge- berAuftraggeber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Voll- ständigkeit Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüberhin- ausgehende darüber hinausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Beschrie- benem Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.

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