Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sind. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftraggeber als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität der beschriebenen IT- Komponenten. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - beginnen und einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftraggeber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüber hinausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.
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Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer gemeinsamen ge- meinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende schwerwie- gende Mängel gefunden, wird dieser kann dem Auftragnehmer maximal 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sindMöglichkeit zur Mangel- behebung eingeräumt werden. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftraggeber Auftrag- geber als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart ver- einbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung Wissenser- klärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber Auf- traggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität Vertrags- konformität der beschriebenen IT- IT-Komponenten. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – beginnen und einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Überprüfung Über- prüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den AuftraggeberAuftragge- ber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit Voll- ständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüber hinausgehende Änderung oder o- der Erweiterung zu dem in der freigegebenen Ausarbeitungen Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Request- Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen
Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers Mitarbeiter:innen der Auftraggeberin in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit Vollständig- keit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die ProjektleitungProjekt- leitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser kann der:dem Auftragnehmer:in maximal 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sindMög- lichkeit zur Mangelbehebung eingeräumt werden. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftraggeber von der Auf- traggeberin als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung des AuftraggebersWissens- erklärung der Auftraggeberin, dass ihm ihr keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber die Auf- traggeberin mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität Ver- tragskonformität der beschriebenen IT- IT-Komponenten. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen Arbeitsta- gen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – beginnen und einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber bei der Auftraggeberin binnen zwei Wochen Wo- chen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten der Auftragnehmerin bzw. des AuftragnehmersAuf- tragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftraggeberdie Auf- traggeberin, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen ihren Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch die:den Auftragnehmer Auf- tragnehmer:in auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüber hinausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in der freigegebenen Ausarbeitungen Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen
Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser kann dem Auftragnehmer maximal 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sindMöglichkeit zur Mangelbehebung eingeräumt werden. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftraggeber als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität der beschriebenen IT- Komponenten. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - beginnen und einen Durchlauf der Prüfung innerhalb von zwei Wochen durchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftraggeber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüber hinausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.
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Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer gemeinsamen ge- meinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die Projektleitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser 2x wiederholt, bis die Mängel behoben sind. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftraggeber Auftrag- geber als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität der beschriebenen IT- Komponenten. Der Auftraggeber wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – beginnen und einen Durchlauf der die Prüfung innerhalb von zwei Wochen durchführendurch- führen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber binnen zwei Wochen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Überprüfung Über- prüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den AuftraggeberAuftragge- ber, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit Voll- ständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch den Auftragnehmer auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüber hinausgehende darüberhin- ausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Beschriebenem Beschrie- benem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Hardware
Prüfung und Freigabe von Ausarbeitungen. Die Prüfung von Ausarbeitungen (Spezifikationen, Handbüchern etc.) erfolgt nach erfolgter Einführung der Mitarbeiter des Auftraggebers Mitarbeiter:innen der Auftraggeberin in die Ausarbeitung durch Prüfung in einer gemeinsamen Arbeitssitzung von angemessener Dauer kapitelweise auf Vollständigkeit Vollständig- keit und Einsetzbarkeit (Reviewsitzung) oder durch einfache Inspektion durch die ProjektleitungProjekt- leitung. In beiden Fällen werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Werden hierbei schwerwiegende Mängel gefunden, wird dieser 2x wiederholt, bis die Mängel Män- gel behoben sind. Ansonsten wird die Ausarbeitung mit Einlangen etwaiger Mängelbehebungen vom Auftraggeber von der Auf- traggeberin als geprüft erklärt. Sofern nicht ausdrücklich eine planmäßige Abnahme von Ausarbeitungen (Meilensteine) vereinbart wurde, bedeutet dies keine Abnahme im rechtlichen Sinne, sondern die Wissenserklärung des Auftraggebers, dass ihm keine Widersprüche in der Ausarbeitung selbst oder zwischen Ausarbeitung und Wirklichkeit aufgefallen sind. Insbesondere übernimmt der Auftraggeber mit der Prüfung von Ausarbeitungen keine Haftung für die Vollständigkeit und Durchführbarkeit der beschriebenen Maßnahmen bzw. für die Realisierbarkeit und Vertragskonformität der beschriebenen IT- Komponenten. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin wird die Prüfung von Ausarbeitungen innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – bei entsprechender Vorankündigung binnen drei Arbeitstagen Arbeitsta- gen ab Erhalt der Ausarbeitungen - – beginnen und einen Durchlauf der die Prüfung innerhalb von zwei Wochen durchführen. Werden nach Einlangen von Mängelbehebungen beim Auftraggeber bei der Auftraggeberin binnen zwei Wochen Wo- chen weder weitere Mängel gerügt, noch die Ausarbeitung schriftlich für geprüft erklärt, so gehen Verzögerungen im Terminplan nicht zu Lasten der Auftragnehmerin bzw. des AuftragnehmersAuf- tragnehmers. Sofern eine planmäßige Abnahme vereinbart wurde, stellt diese den Abschluss einer erfolgreichen Überprüfung von Projektausarbeitungen dar und bedeutet die Bestätigung durch den Auftraggeberdie Auf- traggeberin, dass der funktionale Inhalt der Ausarbeitungen seinen ihren Anforderungen in Bezug auf Vollständigkeit und Einsetzbarkeit entspricht und die Realisierung durch die:den Auftragnehmer Auf- tragnehmer:in auf dieser Basis zu erfolgen hat und für die weitere Projektarbeit bindend ist. Jede darüber hinausgehende darüberhinausgehende Änderung oder Erweiterung zu dem in freigegebenen Ausarbeitungen Ausar- beitungen Beschriebenem wird im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens (vgl. Punkt 6.2) in Bezug auf Umsetzung, Termin und Kosten abgewickelt.
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