Prüfung von Aufträgen Musterklauseln

Prüfung von Aufträgen. Sofern bei der ebase ein schriftlicher Auftrag nicht im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden eingereicht worden ist (z. B. Aufträge per Telefax), kann die ebase jederzeit die Vorlage des schriftlichen Originalauftrags verlangen. Bei einer Verfügung ist die ebase nicht dafür verantwortlich und prüft auch nicht, dass die angegebene externe Bankverbindung auch auf den Kunden lautet. Dieses Risiko trägt der Kunde. Die ebase behält sich zudem das Recht vor, bei Verfügungen, bei denen die im Auftrag angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Depotinha- ber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfügungsauftrag – auf die bei der ebase zuletzt angegebene externe Bankverbindung eines Depotinhabers bzw. bei Bestehen eines Konto flex auf dieses vorzunehmen. Ist keine externe Bankverbindung bekannt bzw. kein Konto flex vorhanden, hat die ebase das Recht, eine zusätzliche, schriftliche Bestätigung eines Depotinhabers bzw. ei- nes Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift zu verlangen und bei Verkaufsaufträgen den Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung zu überweisen. Dieses Recht besteht auch bei sämtlichen Tele- fax-Aufträgen. Bei Verkäufen, bei denen auf dem Verkaufsauftrag keine Bank- verbindung angegeben ist, hat die ebase das Recht, die Bankverbindung des Kunden zur Überweisung des Verkaufserlöses anzufragen oder eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe des Verkauf- serlöses zu wählen. Sämtliche Steuerbescheinigungen werden von der ebase ausschließlich in der Währung Euro ausgestellt. Ein- und Auszahlungen des Kunden an die ebase und von der ebase an den Kunden erfolgen in der Währung Euro. In von Euro abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen des Kunden werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkurses gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Bei Aufträgen über den Erwerb bzw. den Verkauf von Fondsanteilen eines Fonds, der in einer anderen Währung als Euro geführt wird, ist die ebase be- rechtigt, den hierfür vom Kunden zur Verfügung gestellten Euro-Betrag bzw. erlangten Fremdwährungsbetrag zum jeweils aktuell verwendeten Devisengeld- kurs bzw. Devisenbriefkurs gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuel...
Prüfung von Aufträgen. Sofern der ebase ein Auftrag nicht im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden eingereicht worden ist (z. B. Aufträge per Telefax), kann die ebase jederzeit die Vorlage des Originalauftrags verlangen. Bei einer Verfügung ist die ebase nicht dafür verantwortlich und prüft auch nicht, dass die angegebene Bankverbindung auch auf den Kunden lautet. Dieses Risiko trägt der Kunde. Die ebase behält sich zudem das Recht vor, bei Verfügungen, bei de- nen die im Auftrag angegebene Bankverbindung nicht auf einen der Depotinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfügungs- auftrag – auf die bei der ebase bekannte/angegebene Bankverbin- dung eines Depotinhabers vorzunehmen. Ist der ebase eine solche Bankverbindung nicht bekannt, hat die ebase das Recht, eine zu- sätzliche, schriftliche Bestätigung eines Depotinhabers bzw. des Be- vollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift zu verlan- gen und bei Verkaufsaufträgen den Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung zu überweisen. Dieses Recht besteht auch bei sämtlichen Telefaxaufträgen.
Prüfung von Aufträgen. Sofern bei ebase ein Auftrag nicht im Original mit eigenhä ndiger Unterschrift des Kunden eingereicht worden ist (z. B. Aufträ ge per Telefax), kann ebase jederzeit die Vorlage des Originalauftrags verlangen. Bei einer Verfü gung ist ebase nicht dafü r verantwortlich und prü ft auch nicht, dass die angegebene externe Bankverbindung auch auf den Kunden lautet. Dieses Risiko trä gt der Kunde. ebase behä lt sich zudem das Recht vor, bei Verfü gungen, bei denen die im Auftrag angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Depotinha- ber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfü gungsauftra–g auf die bei ebase zuletzt angegebene externe Bankverbindung eines Depotinhabers bzw. bei Bestehen eines Konto flex auf dieses vorzunehmen. Ist keine externe Bank- verbindung bekannt bzw. kein Konto flex vorhanden, hat ebase das Recht, eine zusä tzliche, schriftliche Bestä tigung eines Depotinhabers bzw. eines Bev-oll mä chtigten im Original mit eigenhä ndiger Unterschrift zu verlangen und bei V-er kaufsaufträ gen den Verkaufserlö s erst mit Eingang der schriftlichen Bestä tigung zu ü berweisen. Dieses Recht besteht auch bei sä mtlichen Telefax-Aufträ gen. Bei Verkä ufen, bei denen auf dem Verkaufsauftrag keine Bankverbindung ange- geben ist, hat ebase das Recht, dem Depotinhaber gegen Entgelt gemä ß dem jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis einen Verrechnung-x xxxxxx zuzusenden. Sä mtliche Steuerbescheinigungen werden von ebase ausschließ lich in der Wä hrung Euro ausgestellt. Ein- und Auszahlungen des Kunden an ebase und von ebase an den Kunden erfolgen in der Wä hrung Euro. In von Euro abweichender Wä hrung getä tigte Einzahlungen/Ü berweisungen des Kunden werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkurses gemä ß den Regelungen unter dem Punkt „ Umrechnungskurs bei Fremdwä hrungsgeschä ften fü r Privatanleger“ im jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Bei Aufträ gen ü ber den Erwerb bzw. den Verkauf von Fondsanteilen eines Fonds, der in einer anderen Wä hrung als Euro gefü hrt wird, ist ebase berechtigt, den hierfü r vom Kunden zur Verfü gung gestellten Euro-Betrag bzw. erlangten Fremdwä hrungsbetrag zum jeweils aktuell verwendeten Devisengeldkurs bzw. Devisenbriefkurs gemä ß den Regelungen unter dem Punkt „ Umrechnungskurs bei Fremdwä hrungsgeschä ften fü r Privatanleger“ im jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis umzurechnen.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und