Common use of Prüfung von Aufträgen Clause in Contracts

Prüfung von Aufträgen. Sofern bei der ebase ein schriftlicher Auftrag nicht im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden eingereicht worden ist (z. B. Aufträge per Telefax), kann die ebase jederzeit die Vorlage des schriftlichen Originalauftrags verlangen. Bei einer Verfügung ist die ebase nicht dafür verantwortlich und prüft auch nicht, dass die angegebene externe Bankverbindung auch auf den Kunden lautet. Dieses Risiko trägt der Kunde. Die ebase behält sich zudem das Recht vor, bei Verfügungen, bei denen die im Auftrag angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Depotinha- ber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfügungsauftrag – auf die bei der ebase zuletzt angegebene externe Bankverbindung eines Depotinhabers bzw. bei Bestehen eines Konto flex auf dieses vorzunehmen. Ist keine externe Bankverbindung bekannt bzw. kein Konto flex vorhanden, hat die ebase das Recht, eine zusätzliche, schriftliche Bestätigung eines Depotinhabers bzw. ei- nes Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift zu verlangen und bei Verkaufsaufträgen den Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung zu überweisen. Dieses Recht besteht auch bei sämtlichen Tele- fax-Aufträgen. Bei Verkäufen, bei denen auf dem Verkaufsauftrag keine Bank- verbindung angegeben ist, hat die ebase das Recht, die Bankverbindung des Kunden zur Überweisung des Verkaufserlöses anzufragen oder eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe des Verkauf- serlöses zu wählen. Sämtliche Steuerbescheinigungen werden von der ebase ausschließlich in der Währung Euro ausgestellt. Ein- und Auszahlungen des Kunden an die ebase und von der ebase an den Kunden erfolgen in der Währung Euro. In von Euro abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen des Kunden werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkurses gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Bei Aufträgen über den Erwerb bzw. den Verkauf von Fondsanteilen eines Fonds, der in einer anderen Währung als Euro geführt wird, ist die ebase be- rechtigt, den hierfür vom Kunden zur Verfügung gestellten Euro-Betrag bzw. erlangten Fremdwährungsbetrag zum jeweils aktuell verwendeten Devisengeld- kurs bzw. Devisenbriefkurs gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis umzurechnen.

Appears in 6 contracts

Samples: www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de

Prüfung von Aufträgen. Sofern bei der ebase ein schriftlicher Auftrag nicht im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden eingereicht worden ist (z. B. Aufträge per Telefax), kann die ebase jederzeit die Vorlage des schriftlichen Originalauftrags verlangen. Bei einer Verfügung ist die ebase nicht dafür verantwortlich und prüft auch nicht, dass die angegebene externe Bankverbindung auch auf den Kunden lautet. Dieses Risiko trägt der Kunde. Die ebase behält sich zudem das Recht vor, bei Verfügungen, bei denen die im Auftrag angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Depotinha- ber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfügungsauftrag – auf die bei der ebase zuletzt angegebene externe Bankverbindung eines Depotinhabers bzw. bei Bestehen eines Konto flex auf dieses vorzunehmen. Ist keine externe Bankverbindung Bank- verbindung bekannt bzw. kein Konto flex vorhanden, hat die ebase das Recht, eine zusätzliche, schriftliche Bestätigung eines Depotinhabers bzw. ei- nes Bevollmächtigten eines Bevoll- mächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift zu verlangen und bei Verkaufsaufträgen Ver- kaufsaufträgen den Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung zu überweisen. Dieses Recht besteht auch bei sämtlichen Tele- faxTelefax-Aufträgen. Bei Verkäufen, bei denen auf dem Verkaufsauftrag keine Bank- verbindung angegeben Bankverbindung ange- geben ist, hat die ebase das Recht, die Bankverbindung des Kunden zur Überweisung des Verkaufserlöses anzufragen oder eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe des Verkauf- serlöses zu wählendem Depotinhaber gegen Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis einen Verrechnungs- scheck zuzusenden. Sämtliche Steuerbescheinigungen werden von der ebase ausschließlich in der Währung Euro ausgestellt. Ein- und Auszahlungen des Kunden an die ebase und von der ebase an den Kunden erfolgen in der Währung Euro. In von Euro abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen des Kunden werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkurses gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Bei Aufträgen über den Erwerb bzw. den Verkauf von Fondsanteilen eines Fonds, der in einer anderen Währung als Euro geführt wird, ist die ebase be- rechtigtberechtigt, den hierfür vom Kunden zur Verfügung gestellten Euro-Betrag bzw. erlangten Fremdwährungsbetrag zum jeweils aktuell verwendeten Devisengeld- kurs Devisengeldkurs bzw. Devisenbriefkurs gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrech- nungskurs Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis umzurechnen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de, www.generali-investments.de

Prüfung von Aufträgen. Sofern bei der ebase ein schriftlicher Auftrag nicht im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden eingereicht worden ist (z. B. Aufträge per Telefax), kann die ebase jederzeit die Vorlage des schriftlichen Originalauftrags verlangen. Bei einer Verfügung ist die ebase nicht dafür verantwortlich und prüft auch nicht, dass die angegebene externe Bankverbindung auch auf den Kunden lautet. Dieses Risiko trägt der Kunde. Die ebase behält sich zudem das Recht vor, bei Verfügungen, bei denen die im Auftrag angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Depotinha- ber Depotinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfügungsauftrag Ver- fügungsauftrag – auf die bei der ebase zuletzt bekannte/angegebene externe Bankverbindung Bank- verbindung eines Depotinhabers bzw. bei Bestehen eines Konto flex auf dieses vorzunehmen. Ist keine externe der ebase eine solche Bankverbindung bekannt bzw. kein Konto flex vorhandennicht bekannt, hat die ebase das Recht, eine zusätzliche, schriftliche Bestätigung eines Depotinhabers bzw. ei- nes des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift zu verlangen ver- langen und bei Verkaufsaufträgen den Verkaufserlös erst mit Eingang Ein- gang der schriftlichen Bestätigung zu überweisen. Dieses Recht besteht be- steht auch bei sämtlichen Tele- faxTelefax-Aufträgen. Bei Verkäufen, bei denen auf dem Verkaufsauftrag keine Bank- verbindung Bankverbindung angegeben ist, hat die ebase das Recht, die Bankverbindung des Kunden zur Überweisung des Verkaufserlöses anzufragen oder eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe des Verkauf- serlöses zu wählen. Sämtliche Steuerbescheinigungen werden von der ebase ausschließlich in der Währung Euro ausgestellt. Ein- und Auszahlungen des Kunden an die ebase und von der ebase an den Kunden erfolgen in der Währung Euro. In von Euro abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen des Kunden werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkurses gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im Depotinhaber gegen Entgelt ge- mäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Bei Aufträgen über den Erwerb bzw. den Verkauf von Fondsanteilen eines Fonds, der in einer anderen Währung als Euro geführt wird, ist die ebase be- rechtigt, den hierfür vom Kunden zur Verfügung gestellten Euro-Betrag bzw. erlangten Fremdwährungsbetrag zum jeweils aktuell verwendeten Devisengeld- kurs bzw. Devisenbriefkurs gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis umzurechneneinen Verrechnungsscheck zuzusenden.

Appears in 2 contracts

Samples: fondsvermittlung24.de, 4free.de

Prüfung von Aufträgen. Sofern bei der ebase ein schriftlicher Auftrag nicht im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Kunden eingereicht worden ist (z. B. Aufträge per Telefax), kann die ebase jederzeit die Vorlage des schriftlichen Originalauftrags verlangen. Bei einer Verfügung ist die ebase nicht dafür verantwortlich und prüft auch nicht, dass die angegebene externe Bankverbindung auch auf den Kunden lautet. Dieses Risiko Ri- siko trägt der Kunde. Die ebase behält sich zudem das Recht vor, bei Verfügungen, bei denen die im Auftrag angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Depotinha- ber Depotinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom Verfügungsauftrag – auf die bei der ebase zuletzt bekannte/angegebene externe Bankverbindung eines Depotinhabers bzw. bei Bestehen eines Konto flex auf dieses vorzunehmen. Ist keine externe der ebase eine solche Bankverbindung bekannt bzw. kein Konto flex vorhandennicht bekannt, hat die ebase das Recht, eine zusätzliche, schriftliche Bestätigung eines Depotinhabers bzw. ei- nes Bevollmächtigten des Bevoll- mächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift zu verlangen und bei Verkaufsaufträgen Ver- kaufsaufträgen den Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung zu überweisen. Dieses Recht besteht auch bei sämtlichen Tele- faxTelefax-Aufträgen. Bei Verkäufen, bei denen auf dem Verkaufsauftrag keine Bank- verbindung angegeben Bankverbindung an- gegeben ist, hat die ebase das Recht, die Bankverbindung des Kunden zur Überweisung des Verkaufserlöses anzufragen oder eine andere Zahlungsweise bzw. eine andere Verrechnungsmethode in Höhe des Verkauf- serlöses zu wählendem Depotinhaber gegen Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis einen Verrech- nungsscheck zuzusenden. Sämtliche Steuerbescheinigungen werden von der ebase ausschließlich in der Währung Euro EUR ausgestellt. Ein- und Auszahlungen des Kunden an die ebase und von der ebase an den Kunden erfolgen in der Währung EuroEUR. In von Euro EUR abweichender Währung getätigte Einzahlungen/Überweisungen des Kunden werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkurses gemäß den Regelungen unter dem Punkt „Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis in Euro EUR umgerechnet und dann bearbeitetbear- beitet. Bei Aufträgen über den Erwerb bzw. den Verkauf von Fondsanteilen eines FondsInvestmentfonds, der in einer anderen Währung als Euro EUR geführt wird, ist die ebase be- rechtigtberechtigt, den hierfür vom Kunden zur Verfügung gestellten EuroEUR-Betrag bzw. erlangten Fremdwährungsbetrag zum jeweils aktuell verwendeten Devisengeld- kurs Devi- sengeldkurs bzw. Devisenbriefkurs gemäß den umzurechnen. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und des dabei verwendeten Brief- bzw. Geldkur- ses sind unter dem Punkt „Umrech- nungskurs Abwicklungsmodalitäten/Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Fremd- währungsgeschäften für Privatanleger“ im dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis umzurechnenfür Depots bei der ebase zu entnehmen.

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Samples: www.fondsclever.de