Common use of Prüfungsvorbereitung Clause in Contracts

Prüfungsvorbereitung. 2. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer erhalten auf Verlangen zur Vorbereitung und Ablegung von Prüfungen im Rahmen einer facheinschlägigen Weiterbildung an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, einer Fachhochschule oder Universität sowie für die Berufsreifeprüfung unbezahlte Freizeit im Ausmaß von bis zu 2 Wochen pro Kalenderjahr. Kommt es zu keiner Einigung über den Verbrauch, gelten die Schlichtungs- regeln des § 4 UrlG. Diese unbezahlte Freizeit unterbricht das Arbeitsverhältnis nicht. Arbeitsverhinderung

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Prüfungsvorbereitung. 2. Arbeitnehmerinnen bzw. bzw Arbeitnehmer erhalten auf Verlangen zur Vorbereitung und Ablegung von Prüfungen Prü- fungen im Rahmen einer facheinschlägigen Weiterbildung Weiterbil- dung an einer berufsbildenden mittleren oder höheren höhe- ren Schule, einer Fachhochschule oder Universität sowie so- wie für die Berufsreifeprüfung unbezahlte Freizeit im Ausmaß von bis zu 2 Wochen pro Kalenderjahr. Kommt es zu keiner Einigung über den Verbrauch, gelten die Schlichtungs- regeln Schlichtungsregeln des § 4 UrlG. Diese unbezahlte Freizeit unterbricht das Arbeitsverhältnis nicht. Arbeitsverhinderung.

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