Common use of Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen Clause in Contracts

Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 23 1. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das im Anhang ge- nannte elektronische Medium. Der Wechsel eines Publikationsorgans ist im Publika- tionsorgan anzuzeigen. 2. Im Publikationsorgan werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Ände- rungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteils- klassen sowie die Auflösung einzelner Teilvermögen veröffentlicht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichts- behörde von der Publikationspflicht ausgenommen werden. 3. Informationen über den Nettoinventarwert bzw. durch Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 modifizierten Nettoinventarwert des Vermögens des Teil- vermögens und über den Wert pro Anteilsklasse erhält der Anleger von der Fondslei- tung auf Grund individueller Vereinbarung per Brief, Fax, elektronischer Medien, di- rekten Depotzugriff, E-Mails. 4. Der Fondsvertrag mit Anhang und die Jahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.

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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag

Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 23 1. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds Anlagefonds bzw. der Teilvermögen ist das im Anhang ge- nannte Prospekt genannte Printmedium oder elektronische Medium. Der Wechsel eines des Publikationsorgans ist im Publika- tionsorgan Publikationsorgan anzuzeigen. 2. Im Publikationsorgan werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Ände- rungen Änderungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteils- klassen Anteilsklassen sowie die Auflösung einzelner Teilvermögen veröffentlicht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichts- behörde Aufsichtsbehörde von der Publikationspflicht ausgenommen werden. 3. Informationen über Die Fondsleitung publiziert für jedes Teilvermögen die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den Nettoinventarwert bzwmit dem Hinweis "exklusive Kommissionen" aller Anteilsklassen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in dem im Prospekt erwähnten Publikationsorgan. durch Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 modifizierten Nettoinventarwert des Vermögens des Teil- vermögens Die Preise werden mindestens zweimal im Monat publiziert. Die Wochen und über den Wert pro Anteilsklasse erhält der Anleger von der Fondslei- tung auf Grund individueller Vereinbarung per BriefWochentage, Faxan denen die Publikation stattfindet, elektronischer Medien, di- rekten Depotzugriff, E-Mailswerden im Prospekt festgelegt. 4. Der Fondsvertrag Prospekt mit Anhang integriertem Fondsvertrag, das KIID oder das Basisinformationsblatt sowie die jeweiligen Jahres- und die Jahresberichte Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und bei allen Vertriebsträgern Vertreibern kostenlos bezogen werden.

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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag

Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 2326 1. Das Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das im Anhang ge- nannte elektronische Prospekt genannte elekt- ronische Medium. Der Wechsel eines des Publikationsorgans ist im Publika- tionsorgan Publikationsorgan anzuzeigen. 2. Im Publikationsorgan werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Ände- rungen Änderungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen be- zogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung Auf- hebung oder Vereinigung von Anteils- klassen Anteilsklassen sowie die Auflösung einzelner Teilvermögen veröffentlichtveröffent- licht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichts- behörde Aufsichtsbehör- de von der Publikationspflicht ausgenommen werden. 3. Informationen über Die Fondsleitung publiziert für jedes Teilvermögen die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den Nettoinventarwert bzwaller Anteilsklassen exklusive Kommissionen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in dem im Prospekt genannten elektronischen Medium. durch Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 modifizierten Nettoinventarwert des Vermögens des Teil- vermögens und über den Wert pro Anteilsklasse erhält der Anleger von der Fondslei- tung auf Grund individueller Vereinbarung per BriefDie Preise werden mindestens zweimal im Monat publiziert. Die Wochentage, Faxan denen Publikationen stattfinden, elektronischer Medien, di- rekten Depotzugriff, E-Mailswerden im Prospekt festgelegt. 4. Der Fondsvertrag mit Anhang und die Jahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.

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Samples: Prospectus

Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 2324 1. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das im Anhang ge- nannte elektronische genannte Printmedium bzw. elektonische Medium. Der Wechsel eines des Publikationsorgans ist im Publika- tionsorgan Publikationsorgan anzuzeigen. 2. Im Publikationsorgan werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Ände- rungen we- sentlicher Änderungen des Fondsvertrages Fondsvertrags unter Hinweis auf die StellenStel- len, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteils- klassen Anteilklassen, sowie die Auflösung einzelner Teilvermögen veröffentlicht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung Zu- stimmung der Aufsichts- behörde Aufsichtsbehörde von der Publikationspflicht ausgenommen ausgenom- men werden. 3. Informationen über den Nettoinventarwert Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. durch Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 modifizierten der Nettoinventarwert des Vermögens des Teil- vermögens sind bei der Fondsleitung auf Anfrage erhältlich. Der Nettoinventarwert wird den Anlegern via Telekurs, Reuters und über den Wert pro Anteilsklasse erhält der Anleger von der Fondslei- tung auf Grund individueller Vereinbarung per Brief, Fax, elektronischer Medien, di- rekten Depotzugriff, E-MailsBloomberg zugänglich gemacht. 4. Der Die Anleger können den Fondsvertrag mit Anhang und die Jahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und bei allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werdenbeziehen.

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Samples: Fondsvertrag

Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 2324 1. Publikationsorgan Publikationsorgane des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das sind die im Anhang ge- nannte elektronische MediumProspekt genannten elektronischen Medien. Der Wechsel eines Publikationsorgans ist im Publika- tionsorgan in den Publikationsorganen anzuzeigen. 2. Im Publikationsorgan bzw. in den Publikationsorganen werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Ände- rungen Änderungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteils- klassen Anteilsklassen sowie die Auflösung einzelner Teilvermögen veröffentlicht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichts- behörde Aufsichtsbehörde von der Publikationspflicht ausgenommen werden. 3. Informationen über Die Fondsleitung publiziert für jedes Teilvermögen die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den Nettoinventarwert bzwmit dem Hinweis exklusive Kommissionen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf den im Prospekt genannten elektronischen Plattformen. durch Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 modifizierten Nettoinventarwert des Vermögens des Teil- vermögens Die Preise werden mindestens zweimal im Monat publiziert. Die Wochen und über den Wert pro Anteilsklasse erhält der Anleger von der Fondslei- tung auf Grund individueller Vereinbarung per BriefWochentage, Faxan denen die Publikation stattfindet, elektronischer Medien, di- rekten Depotzugriff, E-Mailswerden im Prospekt festgelegt. 4. Der Fondsvertrag Prospekt mit Anhang integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger sowie die Jahresberichte jeweiligen Jahres- und Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und bei allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.

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Samples: Fondsvertrag

Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 23 1. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das im Anhang ge- nannte elektronische Medium. Der Wechsel eines Publikationsorgans ist im Publika- tionsorgan anzuzeigen. 2. Im Publikationsorgan werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Ände- rungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteils- klassen sowie die Auflösung einzelner Teilvermögen veröffentlicht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichts- behörde von der Publikationspflicht ausgenommen werden. 3. Informationen über den Nettoinventarwert bzw. durch Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 modifizierten Nettoinventarwert des Vermögens des Teil- vermögens Teilvermögens und über den Wert pro Anteilsklasse erhält der Anleger von der Fondslei- tung Fondsleitung auf Grund individueller Vereinbarung per Brief, Fax, elektronischer Medien, di- rekten Depotzugriffdirekten Depotzu- griff, E-Mails. 4. Der Fondsvertrag mit Anhang und die Jahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen werden.

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Samples: Fondsvertrag

Publikationen des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen. 23 1. Publikationsorgan des Umbrella-Fonds bzw. der Teilvermögen ist das im Anhang ge- nannte Prospekt genannte Printmedium oder elektronische Medium. Der Wechsel eines des Publikationsorgans ist im Publika- tionsorgan Publikationsorgan anzuzeigen. 2. Im Publikationsorgan werden insbesondere Zusammenfassungen wesentlicher Ände- rungen Änderungen des Fondsvertrages unter Hinweis auf die Stellen, bei denen die Änderungen im Wortlaut kostenlos bezogen werden können, der Wechsel der Fondsleitung und/oder der Depotbank, die Schaffung, Aufhebung oder Vereinigung von Anteils- klassen sowie die Auflösung einzelner der Teilvermögen veröffentlicht. Änderungen, die von Gesetzes wegen erforderlich sind, welche die Rechte der Anleger nicht berühren oder die ausschliesslich formeller Natur sind, können mit Zustimmung der Aufsichts- behörde Aufsichtsbehörde von der Publikationspflicht ausgenommen werden. 3. Informationen über Die Fondsleitung publiziert die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. den Nettoinventarwert bzwmit dem Hinweis «exklusive Kommissionen» aller Anteilsklassen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen auf der Plattform «xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx». durch Anwendung des Swinging Single Pricing gemäss § 16 modifizierten Nettoinventarwert des Vermögens des Teil- vermögens Die Preise werden mindestens zweimal im Monat publiziert. Die Wochen und über den Wert pro Anteilsklasse erhält der Anleger von der Fondslei- tung auf Grund individueller Vereinbarung per BriefWochen- tage, Faxan denen die Publikation stattfindet, elektronischer Medien, di- rekten Depotzugriff, E-Mailswerden im Prospekt festgelegt. 4. Der Fondsvertrag Prospekt mit Anhang integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger bzw. das Basisinformationsblatt sowie die Jahresberichte jeweiligen Jahres- und Halbjahresberichte können bei der Fondsleitung, der Depotbank und bei allen Vertriebsträgern Vertreibern kostenlos bezogen werden.

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Samples: Prospectus and Fund Contract