Übertragung der Anlageentscheide Musterklauseln

Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, übertra- gen. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantona- len öffentlichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Ver- mögensverwaltung aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossener Vermögens- verwaltungsvertrag.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide für sämtliche Teilvermögen des Umbrella-Fonds sind an die Zürcher Kan- tonalbank, mit Sitz in Zürich übertragen. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx ist eine Bank und unterliegt als solche in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffent- lichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögensver- waltung aus. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx ist eine Bank und unterliegt als solche in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Zürcher Kantonal- bank abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Übertragung der Anlageentscheide. 4.3.1. Target Investment Fund Obligationen und Target Investment Fund 25, 35, 45 und 100 Die Fondsleitung hat die Anlageentscheidedes ZurichInvest II im Hinblick auf die folgenden Teilvermögen: - Target Investment Fund Obligationen; - Target Investment Fund 25; - Target Investment Fund 35; - Target Investment Fund 45; und - Target Investment Fund 100 an die Zurich Invest AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00,Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx, als Anlageverwalterübertragen. Der Anlageverwalter isteingemäss demBundesgesetzüberdie kollektiven Kapitalanlagen bewilligter und beaufsichtigter Anlageverwalter von kollektiven Kapitalanlagen. Die genaue Ausführungdes Auftragesregelt einzwischender Fondsleitung und dem Anlageverwalter abgeschlossener Anlageverwaltungsvertrag.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die ZKB als Vermögensverwalterin übertragen, wel- che auch als Depotbank des Anlagefonds fungiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der ZKB abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die Entschädigung der Anlageverwalterin geht zulasten der Fondsleitung. Die Vermögensverwaltung wird bei der ZKB durch Mitarbeiter in Organisationseinheiten ausgeführt, die nicht mit der Wahr- nehmung der Rechte und Pflichten als Depotbank betraut sind. Allgemeine Angaben zur ZKB finden sich in Ziff. 2.4 dieses Prospekts.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Fondsleitung hat die Anlageentscheide der Teilvermögen an die IAM Independent Asset Management SA, mit Sitz in Genf ("Anlageverwalter"), übertragen. Die Ausführung des Man- dates regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Anlageverwalter abgeschlossener Anlage- verwaltungsvertrag vom 1. Mai 2017. Die IAM Independent Asset Management SA wurde im Jahre 1995 als Aktiengesellschaft, mit Sitz in Genf, gegründet (Adresse: xxx xx xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx 3). Die IAM Independent Asset Management SA ist ein auf die traditionelle Ver- mögensverwaltung im dynamischen Stil für institutionelle Anleger spezialisiertes Unternehmen mit folgenden Spezialgebieten: unabhängige aktive Vermögensverwaltung von gemischten Mandaten BVV2, Portfolios Aktien Schweiz sowie Aktien Ausland. Der Anlageverwalter ist ein von der FINMA gemäss dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen bewilligter und beaufsichtigter Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanla- gen. Die Geschäftsführung obliegt Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxx und Xxxxx Xxxxx. Die Mitglieder der Geschäftsführung weisen sich durch eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung aus. Prüfgesellschaft der IAM Independent Asset Management SA ist die PricewaterhouseCoopers SA, Genf.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an LGT Capital Partners AG, Pfäffikon SZ, übertragen, mit Weiterübertragung der Anlageentscheide an LGT Capital Partners (Asia-Pacific) Ltd. Hong Kong, die als Vermögens- verwalter bzw. als Untervermögensverwalter für den Anlagefonds agieren. LGT Capital Partners AG wurde am 30. November 2000 unter dem Namen LGT Capital Management AG (am 9. April 2014 wurde die Firma auf LGT Capital Partners AG geändert) als Schweizer Aktiengesellschaft auf unbe- stimmte Zeit gegründet und unter der Firmennummer XX-000.0.000.000- 0 (heute: CHE-101.412.647) in das Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen. LGT Capital Partners AG ist ein bewilligter und beaufsichtigter Verwalter von Kollektivvermögen. Die LGT Capital Partners AG verfügt über Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen sowie Einzelportfolios für private und institutionelle Kunden. Die LGT Capital (Asia-Pacific) Ltd. ist eine GmbH nach Hongkonger Recht, die von der Hong Kong Securities und Futures Commission für die regulier- ten Aktivitäten des Typs 1 (Handel mit Wertpapieren), des Typs 4 (Wertpa- pierberatung) und des Typs 9 (Vermögensverwaltung) lizenziert ist (CE-Nr. AIP439). LGT Capital (Asia-Pacific) Ltd bietet Vermögensverwaltung, An- lageberatung und Dienstleistungen zur Förderung und zum Angebot und Verkauf von Fonds, die von anderen LGT Group Tochtergesellschaften ver- waltet werden, für professionelle Anleger an. Die genaue Ausführung des Auftrages des Vermögensverwalters regelt ein zwischen der Credit Suisse Funds AG und der LGT Capital Partners AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die folgenden Personen bei der LGT Capital Partners AG sind für die Ver- mögensverwaltung des Anlagefonds zuständig: Herr Xxxxxxx Xxxx (Liechtensteiner) ist Partner im Liquid Markets Team bei LGT Capital Partners in Pfäffikon, Schweiz. Er ist Mitglied des Executive Committee, Co-Vorsitzender des Liquid Markets Management Teams und Vorsitzender des Multi-Asset Investment Committee. Herr Kind ist co-ver- antwortlich für die Liquid Markets-Aktivitäten des Unternehmens. Dieses Team ist zuständig für Multi-Asset und Multi-Alternative Fonds, nachhaltige Anleihen- und Aktienfonds, liquide Multi-Manager Fonds und institutionelle Mandate. Seit mehr als fünfzehn Jahren ist er für das Portfoliomanagement des Fürstlichen Portfolios GIM verantwortlich. Xxxx Xxxx begann im August 1994 bei der LGT Group und kam im Oktober 2001 zu LGT Capital ...
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die Basler Kantonalbank (BKB) übertragen. Die BKB ist eine am 1. Ok- tober 1899 gegründete Schweizer Bank. Als Bank unterliegt BKB in der Schweiz der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die genaue Ausführung des Delegationsauftrages regelt ein zwischen den Parteien ab- geschlossener Vermögensverwaltungsdelegationsvertrag.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die VV Vermögensverwaltung AG in Zug übertragen. Die VV Vermögensverwaltung AG ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und unterliegt als solche in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Firma wurde 1995 gegründet. Als unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft bezweckt sie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiete der Finanzberatung und Vermögensverwaltung mit Fokussierung auf das Spezialgebiet Schweizer Aktien und Konzentration auf mittlere und kleinere kotierte und neben- oder ausserbörslich gehandelte Gesellschaften. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die zCapital AG („Vermögensverwalter“), mit Sitz in Zug, übertragen. Der Vermögensverwalter verfügt über eine Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und un- terliegt als solcher in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die zCapital AG wurde im Xxxx 2008 gegründet und ist ein unabhängiger Vermögensverwalter mit Sitz in Zug. Die Gesellschaft ist als Vermögensverwalter für institutionelle Kunden tätig. Sie besteht aus einem Team mit komplementärem Know How und langjähriger Erfahrung im Bereich der Schweizer Aktien. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Vermögensver- walter abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Beim Vermögensverwalter handelt es sich nicht um ein mit der Fondsleitung verbundenes Unter- nehmen, so dass insoweit keine Interessenkonflikte vorliegen. Interessenkonflikte können jedoch dadurch entstehen, dass der Vermögensverwalter in der gleichen oder in einer ähnlichen Eigenschaft auch für andere Anlagefonds oder sonstige Dritte als Anlageverwalter bzw. Anlageberater tätig ist und in dieser Funktion eine vergleichbare Anlagestrategie umsetzt. Nach dem Vermögensverwal- tungsvertrag zwischen der Fondsleitung und dem Vermögensverwalter ist der Vermögensverwalter zu einem angemessenen Umgang mit derartigen Interessenkonflikten verpflichtet. zCapital AG Xxxxxxxxxxxxx 00 XX-0000 Xxx
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, übertragen. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die Entschädigung der Ver- mögensverwalterin geht zulasten der Fondsleitung. Die Vermögensverwaltung wird bei der ZKB durch Mitarbeiter in Organisationseinheiten ausgeführt, die nicht mit der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als Depotbank betraut sind. Allgemeine Angaben zur ZKB finden sich in Ziff. 3 dieses Prospekts.