Fondsvertrag Musterklauseln

Fondsvertrag. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ & Partner Core Strategy Fund (CSF) I Grundlagen § 1 Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung, Depotbank und Vermögensverwalter 1. Unter der Bezeichnung Lienhardt & Partner Core Strategy Fund (CSF) besteht ein vertrag- licher Anlagefonds der Art «Übrige Fonds für traditionelle Anlagen» ("der Anlagefonds") im Sinne von Art. 25 ff. i.V.m. Art. G8 ff. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanla- gen vom 23. Juni 200G (KAG). 2. Fondsleitung ist die LLB Swiss Investment AG, Zürich. 3. Depotbank ist die Bank ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ & Co. AG, Zürich. 4. Vermögensverwalter ist die Lienhardt & Partner Privatbank Zürich AG, Zürich.
Fondsvertrag. Allgemeiner Teil
Fondsvertrag. Grundlagen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Richtlinien der Anlagepolitik Berechnung des Nettoinventarwertes sowie Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Vergütungen und Nebenkosten Rechenschaftsablage und Revision Verwendung des Erfolges Publikationen des Anlagefonds Umstrukturierung und Auflösung Änderung des Fondsvertrages Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Fondsvertrag. Swiss Life Funds (CH) Bond Opportunity 2020 (CHF hedged)
Fondsvertrag 

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  • Mietvertrag Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vertrag Zusammenfassend für Einspeisevertrag, Ausspeisevertrag, Bilanzkreisvertrag.

  • Ertrag Der Ertrag von Investmentfonds setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen und der Entwicklung des errechneten ▇▇▇▇▇ des Investmentfonds zusammen und kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Die Wertentwicklung ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik sowie der Marktentwicklung der einzelnen Vermögenswerte des Investmentfonds abhängig. Je nach Zusammensetzung eines Investmentfonds sind daher auch die Risikohinweise für Anleihen, Aktien sowie Optionsscheine zu beachten.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsverlängerung Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.