QoS-Bandbreiten-Profile Musterklauseln

QoS-Bandbreiten-Profile. 3.2.1 Bandbreiten-Profil an der A10-NSP Das Einheitlich für alle A10-NSP wird ein QoS-Bandbreitenprofil ist einheitlich für vereinbart, das Netz der Telekom definiert und wird für jede der Verkehrsklassen (Conversational, IPTV, mit jeweils einem Prozentwert je Verkehrsklasse Realtime, Streaming und Critical Application und Best Effort) in Prozent- Werten angegeben. Aus dem vom Kunden als prozentuale Werte definierten QoS-Bandbreitenprofil werden unter Berücksichtigung der physisch verfügbarenbezogen auf die physische Übertragungskapazität des jeweiligen A10-NSP-Interfaces (physisches Interface oder logisches Interface bei Link-Aggregation) die konkret darauf anzuwendenden Layer-2 Policer-Werte pro Verkehrsklasse abgeleitet. Die proder A10-NSP die maximale Bandbreite festlegt, mit der die jeweilige Verkehrsklasse abgeleiteten Policer-Werte kommen 7 Die Verkehrsklasse IPTV kann nur im Rahmen einer Zusatzvereinbarung über IPTV-Traffic zur Zusatzvereinbarung zum L2-BSA-Vertrag über die Inanspruchnahme des „NGA-Kontingentmodells VDSL für L2-BSA“ in Anspruch genommen werden. Anhang A zum L2-BSA-Vertrag Stand:01.0428.09.2015, V03V06 6 am jeweiligen A10-NSP-Interface im Up- und Downstream gleich zur Anwendung. Die nachfolgende Tabelle zeigt das QoS-Bandbreiten-Profil und der sich hieraus ergebenden Policer-Werte proan der A10-NSP genutzt werden kann. Der Prozentwert bei „Best Effort“ definiert die minimale Kapazität, die für die Verkehrsklasse (Limitierung) für ein A10-NSP-Interface mit 2 x 1GE (LAG), das eine verfügbare Übertragungskapazität von 2000 Mbit/s xxxxxxx.Xxxx Effort an einer A10-NSP verbleibt. Die Verkehrsklasse Best Effort kann bis zu 100% der freien Kapazitäten an einer A10-NSP nutzen. Es wird eins von sechs möglichen Bandbreiten-Profilen für den L2-BSA-Vertrag vereinbart 8 . Die Vereinbarung des Bandbreiten-Profiles erfolgt bei Vertragsabschluss mittels Anhang E (Vereinbarung Bandbreiten-Profil QoS). Name der Definierter p- Festgelegtes Abgeleiteter Layer-2 Profil 3 Verkehrsklasse Bit-Wert Bandbreiten- Profil 1 100 % Policer-Wert am A10- NSP-Interface mit 2 x 1GE (LAG)Profil 2 Best EffortRealtime 016 % 2000 Mbit/sRealtime 10 Realtime 10 Critical ApplicationStreaming 316 % max. 10 % 200 Mbit/sStreaming 40 % Streaming 0 % IPTV9Crit. App. 416 % 100 % 2000 Mbit/sCrit. App. 0 % Crit. App. 40 % ConversationalBest Effort 552 % max. 10 % 200 Mbit/sBest Effort 50 % Best Effort 50 % Best Effort 50 % Best Effort 50 % Best Effort 50 %

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.