Qualifikation und Lohnanpassung Musterklauseln

Qualifikation und Lohnanpassung. 1 Die Arbeitnehmenden werden jährlich in den letzten vier Monaten des Kalenderjahres vom Arbeitgeber qualifiziert. Die Qualifikation äussert sich über die Einsatzbereitschaft, die fachlichen Fähigkeiten, die Leistungsfähigkeit und das Sicherheitsverhalten der Arbeitnehmen- den. Gleichzeitig wird der Lohn allfällig angepasst.
Qualifikation und Lohnanpassung. Die Arbeitnehmenden werden jährlich vom Ar- beitgeber qualifiziert. Die Qualifikation äussert sich über die Einsatzbereitschaft, die fachlichen Fähigkeiten, die Leistungsfähigkeit und das Sicherheitsverhalten der Ar- beitnehmenden. Allenfalls wird der Lohn gleichzeitig angepasst. Vorbehalten bleibt eine vertragliche Lohnanpassung gemäss GAV jeweils im 1. Quartal des Jahres.
Qualifikation und Lohnanpassung. Der Arbeitnehmer wird jährlich im 1. Quartal des Kalenderjahres vom Arbeitgeber qualifiziert. Die Qualifikation äussert sich über die Einsatzbereitschaft, die fachlichen Fähigkeiten, die Leistungsfähigkeit und das Sicher- heitsverhalten des Arbeitnehmers. Gleichzeitig wird der Lohn allfällig angepasst. ...