Common use of Qualitative Leistungsstörung Clause in Contracts

Qualitative Leistungsstörung. 6.7.1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat TIS dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. 6.7.2. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis. 6.7.3. Gelingt die angebotene Dienstleistung aus von TIS zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 6.7.4. In diesem Falle hat TIS Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. 6.7.5. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 3 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 6.7.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6.7.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. 6.7.8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Qualitative Leistungsstörung. 6.7.1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat TIS pure media dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. 6.7.2. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis. 6.7.3. Gelingt die angebotene Dienstleistung aus von TIS pure media zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 6.7.4. In diesem Falle hat TIS pure media Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. 6.7.5. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 3 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 6.7.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6.7.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. 6.7.8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS pure media Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen