Qualitäts- und Umweltmanagement. 5.1. Der Lieferant verpflichtet sich bei der Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen die Qualitätsma- nagement- und Umweltmanagementsystem- Grundsätze anzuwenden. 5.2. Der Lieferant hat die Qualität seiner Lieferungen oder Leistungen ständig zu überwachen. Auf unseren Wunsch ist er verpflichtet, ein Qualitätssicherungssys- tem nach einem mit uns zu vereinbarenden Standard aufzubauen und zu unterhalten. 5.3. Bezüglich der gelieferten Leistungen sind die deut- schen umwelt- und sicherheitstechnischen Vorschrif- ten einzuhalten. Die Einhaltung aller gesetzlichen und sicherheitstechnischen Auflagen für eingeschränkte, giftige und gefährliche Stoffe durch den Lieferant ist zwingend erforderlich
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