Umweltmanagement Musterklauseln

Umweltmanagement. B.18.1. Der Lieferant muss bei der Leistungserbringung und der Planung die notwendigen Ressourcen effizient nutzen und Um- weltbelastungen, insbesondere in Hinblick auf Abfall, Abwasser, luft- und Lärmbelastung minimieren. Hierzu hat er ein angemes- senes Umweltmanagement in Orientierung an DIN ISO 14001:2015 einzuführen und aufrecht zu erhalten.
Umweltmanagement. Um der besonderen Umweltverantwortung Rechnung zu tragen, erwartet WAM, dass der Auftragnehmer ein Umweltmanagementsystem entsprechend der internationalen Umweltnorm DIN EN ISO 14001:2009 oder EMAS anwendet und unterhält oder eine konkrete Planung für die Einführung vorliegt. Im Fall der Zertifizierung soll das System durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen (3rd. Party Audit) zertifiziert sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich neben der Einhaltung der Umweltvorschriften aus den getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dem Lastenheft, zur Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Produkte und deren Herstellung. Dies sind insbesondere Vorschriften für Chemikalien/ Stoffe oder sonstiger Umweltvorschriften in Deutschland, der EU und anderen relevanten Staaten, unter anderem: • IMDS (Internationales MaterialDatenSystem, xxx.xxxxxxxx.xxx): in Erzeugnissen und Gemischen dürfen nur Stoffe enthalten sein oder daraus freigesetzt werden, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("REACH") innerhalb der zeitlichen Fristen für die vorgesehenen Verwendungen registriert und zugelassen sind. Insbesondere: o Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“; o Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“; o Richtlinie 1999/45/EG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen“; o Richtlinie 67/548/EWG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe“; o Richtlinie 2000/53/EG „Richtlinie über Altfahrzeuge“. • GADSL (Global Automotive Declarable Substance List, xxx.xxxxx.xxx): Alle in der GADSL mit P = Verboten (Prohibited) gekennzeichneten Stoffe dürfen die jeweiligen Grenzwerte in den vorgegebenen Anwendungsfeldern nicht überschreiten. Je OEM können weitere Verbote zutreffend sein, z. B. das Verbot des Einsatzes radioaktive Stoffe, die der Auftragnehmer entsprechend berücksichtigen wird. Bei vorliegenden Substitutionsempfehlungen ist eine Alternativenbewertung dokumentiert durchzuführen. Dies bezieht sich neben dem gelieferten Produkt auch auf Einzelstoffe, die im Produkt verarbeitet, als Hilfs- und Betriebsstoff eingesetzt oder als Beschichtung aufgebracht werden. Der Auftragnehmer hat Systeme, die der Einhaltung solcher Vorschriften dienen, z.B. Internationales Materialdatensystem (IMDS), mit den benötigten Informati...
Umweltmanagement. Im Sinne der gemeinsamen Umweltverantwortung wird der Auftragnehmer ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS oder ISO 14001 unterhalten. Die Überprüfung dieser Elemente kann Bestandteil eines Audits beim Auftragnehmer sein. Auftragnehmer ohne eine o.g. Zertifizierung sind aufgefordert: - eine Zertifizierung anzustreben - ein Programm zum Umweltschutz zu unterhalten - die Umweltgesetze und relevanten Verordnungen und Vorschriften zu kennen und sie zu befolgen - sich über rechtliche Veränderungen zu informieren - Umweltaspekte und Auswirkungen zu dokumentieren, zu messen und daraus entsprechende Verbesserungsprogramme abzuleiten - Schulung der Mitarbeiter zu umweltrelevanten Themen durchzuführen Es ist für jeden Auftragnehmer verpflichtend mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammenzuarbeiten.
Umweltmanagement. ProMinent-Group hat zum Ziel, negative Auswirkungen seiner und der zugekauften Produkte auf Mensch, Tier und Natur auszuschließen. FIRMENNAME verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen, gültigen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen. Die von FIRMENNAME Materialien und Betriebsstoffe, sowie deren Inhaltsstoffe müssen den gesetzlichen Bestimmungen, bzgl. Umwelt, Sicherheit und Recycling entsprechen, gegebenenfalls den gesondert, schriftlich vereinbarten Kundennormen oder Zeichnungsangaben. Ein nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagement ist wünschenswert und wird bei der Lieferantenbwertung entsprechend positiv berücksichtigt.
Umweltmanagement. Der AN hat in seinem Betrieb ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eingeführt.
Umweltmanagement. 14.1 Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass seine Ware den zum Zeitpunkt der Lieferung allen geltenden und einschlägigen Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmunen und -vorschriften sowie etwaigen Auflagen entspricht. Er haftet für die Verletzung solcher Bestimmungen und hat DGH Sand Casting auf erstes Verlangen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten.
Umweltmanagement. Sofern bedeutende umweltrelevante Prozesse betrieben werden, insbesondere genehmigungspflichtige Anlagen, wird die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 empfohlen. LIEFERANT identifiziert seine wesentlichen Umweltaspekte, wie z.B. Abfall, Abwasser, Wasserverbrauch Emissionen, etc. und führt kontinuierlich Verbesserungen in diesen Bereichen durch. Zudem verpflichtet sich LIEFERANT, dass die gesetzlichen Anforderungen bezüglich des Umweltschutzes eingehalten werden.
Umweltmanagement. Der AG betreibt ein zertifiziertes Umwelt- und Energiemanagementsystem. Daher sind Nachhaltigkeit, Energieeffizienz sowie die jeweiligen Umweltaspekte der beschafften Produkte und Dienstleistungen ein wichtiges Kriterium bei der Bestellung. Der AN ver- pflichtet sich, bei seinen Lieferungen/Leistungen sowie bei Zulieferun- gen/Nebenleistungen Dritter - im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglich- keiten - die Umweltgrundsätze aktiv zu unterstützen und nachhaltige, umweltverträgliche und energieeffiziente Produkte, Verfahren und Verpackungen einzusetzen sowie die gel- tenden Umweltschutzvorschriften einzuhalten. Der AN hat die von ihm erzeugten Abfälle gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich und auf seine Kosten zu entsorgen. Die Verpackungen der von dem AG beigestellten Materialien gehen mit der Übergabe an den AN in dessen Besitz und Eigentum über und sind von diesem zu ver- werten bzw. der Verwertung zuzuführen. Ausgenommen sind Mehrweg- Transportverpackungen wie z. B. Trommeln, Euro-Holzpaletten, Gitterbox-Paletten, Pa- letten aus Stahlblech; diese sind für den Rücktransport an das jeweilige Lager bereitzu- stellen. Der AN verpflichtet sich, in das Unternehmen des AG eingebrachte Gefahrstoffe dem AG vorab anzuzeigen und ein gültiges Sicherheitsdatenblatt beizulegen.
Umweltmanagement. Der Kirchort Sankt Xxxxxxxxx ist seit 2010 EMAS III-zertifiziert. Dies hat weitreichende Konsequenzen z. B. für die Hausordnung und muss durch einen neuen Verwaltungsrat bestätigt werden. Zentrales Pfarrbüro in Frauenfrieden: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx vormittags 9 – 12 9 – 12 9 – 12 9 – 12 9 – 12 Dienst- gespräch 14:30 – 16:30 nachmittags 14 – 17 14 – 17 14 – 17 17 – 19 geschlossen Sankt Xxxxxxxxx 16 – 18 10 – 12 Sankt Antonius 9 – 11 16 – 18 Xxxxxx-Xxxxx 00 – 17 9 – 11 Sankt Anna 16 – 18 9 – 11 „Der Pastoralausschuss spricht sich für die Übergangszeit ab 01.01.2017 für das modifi- zierte Logo 1 aus. Der neu gewählte PGR soll das Logo im Jahr 2020 überprüfen.“ Das Abstimmungsergebnis lautet: 7-4-1 (Pro-Kontra-Enthaltungen) Anhang 2: Logo von Sankt Marien Frankfurt am Main „Der Pastoralausschuss spricht sich für die Übergangszeit ab 01.01.2017 für das modifi- zierte Logo 1 aus. Der neu gewählte PGR soll das Logo im Jahr 2020 überprüfen.“
Umweltmanagement. 3.6.1 Der AUFTRAGNEHMER verfügt über einen Umweltmanagementplan, der den Umfang der ARBEITEN abdeckt, mit denen er beauftragt wurde.