Umweltmanagement. Der Lieferant muss bei der Leistungserbringung und der Planung die notwendigen Ressourcen effizient nutzen und Um- weltbelastungen, insbesondere in Hinblick auf Abfall, Abwasser, luft- und Lärmbelastung minimieren. Hierzu hat er ein angemes- senes Umweltmanagement in Orientierung an DIN ISO 14001:2015 einzuführen und aufrecht zu erhalten.
Umweltmanagement. 15.1. Der Lieferant verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen und Leistungen sowie bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltverträgliche und energieeffiziente Produkte, Verfahren und Verpackungen einzusetzen sowie bei allen Tätigkeiten zur Vertragserfüllung die geltenden Umweltschutzvorschriften einzuhalten (insbesondere Gewässer- und Bodenschutz, Ressourceneinsatz, Biodiversität, Abfall, Natur- und Klimaschutz, Immissionsschutz, Gefahrgut, Energiemanagement).
15.2. Der Lieferant hat die bei der Auftragsdurchführung anfallenden Abfälle nach Maßgabe der abfallrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich und auf seine Kosten zu entsorgen.
15.3. Der Lieferant ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände im Entsorgungsfall auf Wunsch der ZE zurückzunehmen und ordnungsgemäß nach den zum Zeitpunkt der Übernahme gültigen Rechtsvorschriften zu entsorgen. Über die Verrechnung der entstehenden Kosten nach Zeit und Aufwand sowie eine nach dem Marktwert bemessene Vergütung für wiederverwertbare Stoffe wird zu gegebener Zeit eine Vereinbarung getroffen.
Umweltmanagement. Im Sinne der gemeinsamen Umweltverantwortung wird der Auftragnehmer ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS oder ISO 14001 unterhalten. Die Überprüfung dieser Elemente kann Bestandteil eines Audits beim Auftragnehmer sein. Auftragnehmer ohne eine o.g. Zertifizierung sind aufgefordert: - eine Zertifizierung anzustreben - ein Programm zum Umweltschutz zu unterhalten - die Umweltgesetze und relevanten Verordnungen und Vorschriften zu kennen und sie zu befolgen - sich über rechtliche Veränderungen zu informieren - Umweltaspekte und Auswirkungen zu dokumentieren, zu messen und daraus entsprechende Verbesserungsprogramme abzuleiten - Schulung der Mitarbeiter zu umweltrelevanten Themen durchzuführen Es ist für jeden Auftragnehmer verpflichtend mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammenzuarbeiten.
Umweltmanagement. Um der besonderen Umweltverantwortung Rechnung zu tragen, erwartet WAM, dass der Auftragnehmer ein Umweltmanagementsystem entsprechend der internationalen Umweltnorm DIN EN ISO 14001:2009 oder EMAS anwendet und unterhält oder eine konkrete Planung für die Einführung vorliegt. Im Fall der Zertifizierung soll das System durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen (3rd. Party Audit) zertifiziert sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich neben der Einhaltung der Umweltvorschriften aus den getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dem Lastenheft, zur Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Produkte und deren Herstellung. Dies sind insbesondere Vorschriften für Chemikalien/ Stoffe oder sonstiger Umweltvorschriften in Deutschland, der EU und anderen relevanten Staaten, unter anderem: • IMDS (Internationales MaterialDatenSystem, xxx.xxxxxxxx.xxx): in Erzeugnissen und Gemischen dürfen nur Stoffe enthalten sein oder daraus freigesetzt werden, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("REACH") innerhalb der zeitlichen Fristen für die vorgesehenen Verwendungen registriert und zugelassen sind. Insbesondere: o Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“; o Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“; o Richtlinie 1999/45/EG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen“; o Richtlinie 67/548/EWG „Richtlinie für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe“; o Richtlinie 2000/53/EG „Richtlinie über Altfahrzeuge“. • GADSL (Global Automotive Declarable Substance List, xxx.xxxxx.xxx): Alle in der GADSL mit P = Verboten (Prohibited) gekennzeichneten Stoffe dürfen die jeweiligen Grenzwerte in den vorgegebenen Anwendungsfeldern nicht überschreiten. Je OEM können weitere Verbote zutreffend sein, z. B. das Verbot des Einsatzes radioaktive Stoffe, die der Auftragnehmer entsprechend berücksichtigen wird. Bei vorliegenden Substitutionsempfehlungen ist eine Alternativenbewertung dokumentiert durchzuführen. Dies bezieht sich neben dem gelieferten Produkt auch auf Einzelstoffe, die im Produkt verarbeitet, als Hilfs- und Betriebsstoff eingesetzt oder als Beschichtung aufgebracht werden. Der Auftragnehmer hat Systeme, die der Einhaltung solcher Vorschriften dienen, z.B. Internationales Materialdatensystem (IMDS), mit den benötigten Informati...
Umweltmanagement. 14.1 Der Lieferant hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass seine Waren den Bestimmungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Die nach dieser Verordnung an uns mitzuteilenden Informationen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten: xxxxx@xxxxxxxx.xx.
14.2 Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zu liefernden Waren uneingeschränkt den Anforderungen der Richtlinien: RoHS 2011/65/EU, VDA-Liste 232- 101 für deklarationspflichtige Stoffe, IMDS (= International Material Data System), CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, GADSL (= Global Automotive Declarable Substance List), Altauto-Richtlinie 2000/53/EG (ELV = End of live vehicles), EG-Richtlinie 2003/11/EG (Verwendung von bromhaltigen Flammschutzmittels) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
14.3 Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der in Section 1502 des "Wall Street Reform and Consumer Protection Act" ("Dodd-Frank Act") festgelegten Bestimmungen über Konfliktmineralien (Zinn, Gold, Wolfram, Tantal = "Konfliktmineralien"). Sollten Konfliktmineralien im Rahmen der Herstellung oder für die Funktion der vom Lieferanten gelieferten Waren erforderlich sein, ist deren Herkunft offenzulegen. Es dürfen nur Konfliktmineralien aus zertifizierten Hüttenwerken ("CFSI Compliant Smelter" - Liste) zum Einsatz kommen.
Umweltmanagement. 14.1 Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass seine Ware den zum Zeitpunkt der Lieferung allen geltenden und einschlägigen Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmunen und -vorschriften sowie etwaigen Auflagen entspricht. Er haftet für die Verletzung solcher Bestimmungen und hat DGH Sand Casting auf erstes Verlangen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten.
14.2 Für Materialien und Gegenstände (insbesondere gefährliche Stoffe und Zubereitungen), von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes bei Einsatz und/oder Inbetriebnahme Gefahren für die Umwelt oder für Sachen und Mitarbeiter ausgehen können und die deshalb aufgrund von Vorschriften einer Sonderbehandlung in Bezug auf Verpackung, Transport, Lagerung, Umfang und Abfallentsorgung bedürfen, wird der Lieferant DGH Sand Casting vor der Lieferung ein vollständig ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und EU-Richtlinien und ein Unfallmerkblatt für den Transport übergeben. Bei Änderungen der Materialien und der Rechtslage wird der Lieferant DGH Sand Casting aktualisierte Daten und Merkblätter übergeben.
14.3 Bei der Lieferung von Anlagen sind zusätzlich alle sicherheitsrelevanten Merkmale der Anlage, deren mögliche Auswirkungen auf die Produktionsbedingungen und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen in einer Betriebsanleitung oder einem vergleichbaren Dokument darzustellen und zu bewerten.
14.4 Der Lieferant garantiert, ausschließlich Materialien zu liefern, deren ionisierende Strahlung die einschlägigen gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten. Soweit vertraglich geregelt, hat der Lieferant auf Verlangen von DGH Sand Casting jederzeit entsprechende Prüfnachweise durch geeignete Messgeräte vorzuweisen.
14.5 Bei allen an DGH Sand Casting gelieferten/geleisteten Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen müssen seitens des Lieferanten die aus der REACH-Verordnung resultierenden Vorgaben und Maßnahmen erfüllt werden. Der Lieferant muss Produkte mit Materialien, welche im US-amerikanischen Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (“Conflict Minerals”) aufgelistet sind, DGH Sand Casting gegenüber identifizieren und den in diesem Zusammenhang von DGH Sand Casting bereit gestellten Conflict Mineral Report ausfüllen.
Umweltmanagement. Der AG betreibt ein zertifiziertes Umwelt- und Energiemanagementsystem. Daher sind Nachhaltigkeit, Energieeffizienz sowie die jeweiligen Umweltaspekte der beschafften Produkte und Dienstleistungen ein wichtiges Kriterium bei der Bestellung. Der AN ver- pflichtet sich, bei seinen Lieferungen/Leistungen sowie bei Zulieferun- gen/Nebenleistungen Dritter - im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglich- keiten - die Umweltgrundsätze aktiv zu unterstützen und nachhaltige, umweltverträgliche und energieeffiziente Produkte, Verfahren und Verpackungen einzusetzen sowie die gel- tenden Umweltschutzvorschriften einzuhalten. Der AN hat die von ihm erzeugten Abfälle gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich und auf seine Kosten zu entsorgen. Die Verpackungen der von dem AG beigestellten Materialien gehen mit der Übergabe an den AN in dessen Besitz und Eigentum über und sind von diesem zu ver- werten bzw. der Verwertung zuzuführen. Ausgenommen sind Mehrweg- Transportverpackungen wie z. B. Trommeln, Euro-Holzpaletten, Gitterbox-Paletten, Pa- letten aus Stahlblech; diese sind für den Rücktransport an das jeweilige Lager bereitzu- stellen. Der AN verpflichtet sich, in das Unternehmen des AG eingebrachte Gefahrstoffe dem AG vorab anzuzeigen und ein gültiges Sicherheitsdatenblatt beizulegen.
Umweltmanagement. Sofern bedeutende umweltrelevante Prozesse betrieben werden, insbesondere genehmigungspflichtige Anlagen, wird die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 empfohlen. LIEFERANT identifiziert seine wesentlichen Umweltaspekte, wie z.B. Abfall, Abwasser, Wasserverbrauch Emissionen, etc. und führt kontinuierlich Verbesserungen in diesen Bereichen durch. Zudem verpflichtet sich LIEFERANT, dass die gesetzlichen Anforderungen bezüglich des Umweltschutzes eingehalten werden.
Umweltmanagement. Der AN hat in seinem Betrieb ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eingeführt.
Umweltmanagement. Der Kirchort Sankt Xxxxxxxxx ist seit 2010 EMAS III-zertifiziert.