Qualitätsplanung Musterklauseln

Qualitätsplanung. Zur Sicherstellung der Produktqualität für alle neuen oder geänderten Produkte ist im Rahmen eines Projektmanagements eine Qualitätsplanung VDA- Richtlinie erforderlich. Schwerpunkte sind: - Fertigung (Maschinen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Arbeitsabläufe, vorbeugende Instandhaltung). - Kapazität und Beschaffung (Personal, Material, Maschinen, Betriebs- und Prüfmittel, Unterauftragnehmer). - Handhabung, Lagerung, Konservierung, Verpackung und Versand. - Umweltschutz bei Prozessen und Recycling von Produkt und Verpackung. - Zuverlässigkeitsanalyse, Produktsicherheits-/ Herstellbarkeits- und Verfügbarkeitsanalyse, - Qualitätsplanung z. B. FMEA, SPC, MFU, Kontrollplan, Prozessablaufplan, Messmittelfähigkeit, jährliche Requalifikationsprüfungen, Prüfplan, - Sicherheitskritische Merkmale, insbesondere für Produkte mit DMBA (Dokumente mit besonderer Archivierung) und S/C (= significant characteristic)
Qualitätsplanung. Der LIEFERANT führt eine Qualitätsplanung mit dem Ziel durch, die mit ZEISS vereinbarten Leistungsspezifikationen abzusichern, einen reibungslosen Produktanlauf (first time right) zu ermöglichen und einen reproduzierbaren Produktionsprozess zu gewährleisten. Diese Planung umfasst sowohl die vom LIEFERANTEN gelieferten LEISTUNGEN als auch dessen Zukaufteile / Zukaufdienstleistungen und beinhaltet strukturierte Arbeitsschritte zur Leistungs- und Prozessqualifizierung. Der LIEFERANT legt sie eigenverantwortlich fest und dokumentiert, in welchen Arbeitsschritten und mit welchen Maßnahmen er dieses Ziel erreicht. Die Qualitätsplanung beinhaltet mindestens folgende Arbeitsschritte: Durchführen einer Herstellbarkeitsbewertung Identifikation von kritischen / besonderen Merkmalen und daraus abgeleitet die Planung bzw. Festlegung von Design und Lenkungsmaßnahmen Maßnahmen inkl. Planung zur Qualifikation des Mess-/ Prüfprozesses des Produkts und falls erforderlich zur Prozessfähigkeit Planung und Qualifizierung von Fertigungsmitteln, Montagemitteln und Prozessen Planung und Ausarbeitung von Prüfplänen inklusive Prüfmethoden und Prüfwerkzeuge, Planung und Durchführen von Qualitätsbewertungen Festlegung von präventiven Qualitätsmaßnahmen bei Zulieferern / Sublieferanten Ermittlung und Reduzierung von Risiken im Produktionsprozess durch geeignete Methoden (z. B. durch eine FMEA). Der LIEFERANT verpflichtet sich, bei Anfragen für neue oder geänderte LEISTUNGEN eine Herstellbarkeitsbewertung hinsichtlich technologischer, logistischer und qualitätsrelevanter Aspekte (Qualitätsziele) auf Basis der zugrundeliegenden Spezifikationen einschließlich aller mitgeltenden Dokumente durchzuführen. Sie ist zusammen mit dem Angebot ZEISS vorzulegen. Die Herstellbarkeitsbewertung ist ebenso bei Änderungen (siehe Änderungsmanagement) durchzuführen. Angebote des LIEFERANTEN an ZEISS setzen ein positives Ergebnis der Herstellbarkeits-analyse (uneingeschränkte Erfüllung der Anforderungen) voraus. Bei einem eingeschränkten bzw. negativen Ergebnis ist vor Angebotsabgabe eine Klärung mit ZEISS herbeizuführen. Das zu verwendende Formular für die Herstellbarkeitsbewertung wird bei Bedarf durch ZEISS zur Verfügung gestellt.
Qualitätsplanung. Zur Sicherstellung der Produktqualität für alle neuen oder geänderten Produkte ist im Rahmen eines Projektmanagements eine Qualitätsplanung gem. APQP-Richtlinien bzw. VDA-Richtlinie erforderlich. Schwerpunkte sind: - Fertigung (Maschinen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Arbeitsabläufe, vorbeugende Instandhaltung). - Kapazität und Beschaffung (Material, Maschinen, Betriebs und Prüfmittel, Unterauftragnehmer). - Handhabung, Lagerung, Konservierung, Verpackung und Versand. - Umweltschutz bei Prozessen und Recycling von Produkt und Verpackung. - Zuverlässigkeitsanalyse, - Produktsicherheits-/ Herstellbarkeits-und Verfügbarkeitsanalyse, - Qualitätsplanung z. B. FMEA, SPC, MFU, Kontrollplan, Prozessablaufplan, Messmittelfähigkeit, jährliche Requalifikationsprüfungen, Prüfplan, - Sicherheitskritische Merkmale, insbesondere für Produkte mit DMBA (Dokumente mit besonderer Archivierung) und S/C significant characteristic), C/C- (= critical characteristic) relevanten Merkmalen.
Qualitätsplanung. Falls nichts anderes vereinbart wurde, muss der Lieferant die im Internet / Lieferantenportal der MTCE hinterlegten Dokumente, als Grundlage für die nachfolgenden Fähigkeitsnachweise anwenden. Die Verwendung von eigenen / anderen Dokumenten zum Nachweis, bedürfen der Freigabe durch die MTCE und müssen schriftlich vereinbart werden. Die Dokumente sind unter nachfolgender Internetadresse zu finden:
Qualitätsplanung. Grundsätzlich ist bei der Planung neuer Produkte eine Qualitätsplanung durch den Lieferanten in Eigenverantwortung durchzufuhren. Titgemeyer versteht darunter eine systematische Bearbeitung diverser Planungselemente. Die für diesen Vertrag als erforderlich definierten Elemente sind markiert: Vertragsprüfung (Prüfung der technischen Dokumente) Prozess - FMEA Festlegung wichtiger Merkmale Prozessflussplan mit Prüfschritten Planung der SPC - Merkmale Qualitäts-Control-Plan Betriebsmittelplanung Produktionsprobelauf (Production Trial Run) Personalqualifizierung Verpackungs-und Konservierungsplanung Lieferanten Qualitätsplanung (Zulieferteile) Detaillierte Terminplanung Prüfmittelplanung und -überwachung Toleranzstudie Prüfplan für Vorserienüberwachung Methodische Umsetzung der Kundenwünsche (z. B. mittels Quality Function Deployment (QFD) Herstellbarkeitsanalyse Konstruktions-FMEA (wenn die Konstruktionsverantwortung beim Lieferanten liegt) Messkonzept für Vorserienüberwachung Statistische Versuchsplanung Titgemeyer ist jederzeit Einsicht in die Planungsunterlagen zu gewahren. Die Elemente Prozess-FMEA, Prüfplanung, Prüfmittelplanung, Festlegung der wichtigen Merkmale und die Verpackungsplanung bedürfen der Abstimmung mit Titgemeyer. Zur Überwachung und Fortschrittskontrolle ist Titgemeyer spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe ein Terminplan, der alle Planungselemente enthalt, zu überreichen. Darüber hinaus ist vom Lieferanten ein Projektverantwortlicher zu benennen, dessen Ansprechbarkeit jederzeit gewährleistet sein muss. 4 Wochen vor dem Erstmustertermin ist die abgeschlossene Zeitplanung vorzulegen. Für Serienteile aus dem Standardlieferprogramm, die neu ins Programm von Titgemeyer aufgenommen werden, ist der Nachweis der Prozessfähigkeit (Cpk ≥ 1,33) oder der Nachweis der Prozesseignung vorzulegen.
Qualitätsplanung. LIEFERANT nimmt zur Kenntnis, Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen des Leitfadens der AQAP 2009 (2110, 2120, 2130 und 2131, NATO-Qualitätssicherungsanforderungen, nach neuester Ausgabe) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung durchzuführen. Alle Anforderungen des vorliegenden Vertrags können Gegenstand einer Güteprüfung sein. LIEFERANT wird über jede Güteprüfmaßnahme, die durchgeführt werden soll, rechtzeitig benachrichtigt. LIEFERANT hat im Rahmen seiner Möglichkeiten, auch vor Ort, zusammenzuarbeiten. Es ist von LIEFERANT sicherzustellen, dass auch Unterlieferanten zur Durchführung dieser Maßnahmen verpflichtet werden.
Qualitätsplanung. 4.1. Der Lieferant ist verpflichtet, eine systematische Qualitätsvorausplanung durchzuführen mit dem Ziel, alle Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehler zu vermeiden und zu berücksichtigen, um den Serienanlauf zum gewünschten Zeitpunkt in der definierten Qualität mit den vereinbarten Mengen zu realisieren.
Qualitätsplanung. Der Lieferant führt eine angemessene Qualitätsplanung unter Berücksichtigung der 0-Fehlerforderung und der Fehlervermeidung durch. Er verwendet Methoden zur Risikoabschätzung wie FMEA. [W]ichtige, kritische Merkmale ([D]okumentationspflichtige Merkmale) und Parameter werden unsererseits gesondert gekennzeichnet, siehe Zeichnung oder Bestellungen oder Liefervorschrift. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Lieferanten im Rahmen der Qualitätsplanung weitere wichtige, kritische Produktmerkmale und Prozessparameter festzulegen. Es gelten folgende Mindestanforderungen: ppk ≥ 2,00 cpk ≥ 1,67 Werden diese nicht erreicht oder wird der Prozess als nicht stabil eingestuft, führt der Lieferant geeignete Maßnahmen durch um die Mindestanforderung zu erfüllen. Hinweise hierzu können den jeweils gültigen VDA Normen entnommen werden. Für die zur Prüfung verwendeten Messmittel ist die Messmittelfähigkeit nachzuweisen.
Qualitätsplanung. Die Null-Fehler-Strategie erfordert eine systematische Qualitätsvorausplanung (z. B. APQP) sowie eine wirksame Überwachung der Serienfertigung. Wichtige Elemente der Qualitätsvorausplanung sind u. a. - Prozess-FMEA - Prüfplanung - Prüfmittelplanung - Beschaffung- und Kapazitätsplanung (Maschinen, Material, Lieferanten) - Kurzzeit- und Langzeitprozessfähigkeitsuntersuchungen (wenn gefordert) - Herstellbarkeitsanalyse - Personalschulung und -qualifizierung - Planung von Materialfluss und Transportmittel / -behältnissen - Unterlieferanten-Qualitätsplanung (bei Zulieferteilen) Mit diesen Maßnahmen stellt der Lieferant sicher, dass die technischen Spezifikationen und Qualitätsanforderungen an das Endprodukt eingehalten werden. Die Aufbewahrungsfrist für Dokumente und Qualitätsaufzeichnungen beträgt mindestens 20 Jahre.