Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültig- keit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlan- gen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzuge- ben. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch in der GeldKarte gespei- cherter Betrag wird dem Karteninhaber erstattet.
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der ING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte ist die ING berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungs- weise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu ver- anlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die ING zurückzugeben bezie- hungsweise die digitale Karte zu löschen. Ein zum Zeitpunkt der Rück- gabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- ber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfer- nen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerier- ten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der ING.
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Sparkasse. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Sparkasse be- rechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Sparkasse zurückzugeben.
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kon- toverbindung oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninhaber erstat- tet. Auf der Karte befindliche unternehmensspezifische Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankspezifischen Zusatzanwendung richtet sich nach den für diese Zusatzanwendung geltenden Regeln.
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen Karte (Ausgabe einer Karte), spätestens jedoch mit Ablauf der Gültigkeit der Karte, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen oder die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Berechtigung zur Nutzung der Karte vorher, hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben oder die digitale Karte zu löschen.
Rückgabe der Karte. Bei Auflösung des Xxxxxx, bei Tod, Konkurs, Zahlungs- oder Handlungsunfähigkeit des Karteninhabers sowie bei Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen ist die Karte umgehend an die Bank zurückzugeben. Bei Widerruf einer Vollmacht hat der Kontoinhaber für die Rückgabe der Karte des Bevollmächtigten zu sorgen. Kann die Karte nicht beigebracht werden, hat dies der Kontoinhaber umgehend der Bank mitzuteilen. Die Bank sperrt hierauf die Karte. Gegenüber der Bank erlischt die Vollmacht mit der Rückgabe der Karte oder mit deren Sperrung. Die Bank behält sich im Übrigen das Recht vor, eine abgegebene Karte jederzeit zu sperren oder ohne Angabe von Gründen zurückzufordern.
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen bzw. die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu veranlassen*. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (zum Beispiel durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben bzw. die digitale Karte zu löschen*. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninhaber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwen- dung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Ver- tragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Bank.
Rückgabe der Karte. Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensbezogene Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf der Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen.
Rückgabe der Karte. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebe- nen Karten und mit Beendigung des Kartenvertrages die jeweilige Karte un- verzüglich zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Vertragsen- de nicht zurückgegebene Karten zu sperren und/oder einzuziehen. rity App SignPod installiert hat. Die Nutzung der Kreditkarte für bargeldlo- se Zahlungen im Internet mittels Mastercard® Identity Check™-Verfahren ist in den „Sonderbedingungen für das Mastercard® Identity Check™- Verfahren“ geregelt.
Rückgabe der Karte. Die Karte bleibt im Eigentum der Sparkasse. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültig- keit der Karte ist die Sparkasse berechtigt, die alte Karte zurückzuverlan- gen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kün- digung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Sparkasse zurückzugeben. Ein zum Zeitpunkt der Rückgabe noch in der GeldKarte gespeicherter Be- trag wird dem Karteninhaber erstattet. Auf der Karte be¿ndliche unterneh- mensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber bei dem Un- ternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertrags- verhältnis zwischen dem Karteninhaber und der Sparkasse.