Reaktion und Lösung Musterklauseln

Reaktion und Lösung a) Die Kritikalität von Incidents, die über den Allgemeinen Kundensupport gemeldet werden, ist wie folgt kategorisiert: i) critical: die gehosteten Dienste sind in Gänze nicht funktionsfähig oder eine Kernfunktion der gehosteten Dienste ist nicht verfügbar ii) moderate: eine Kernfunktion der gehosteten Dienste ist beeinträchtigt aber noch verwendbar; eine nicht zu den Kernfunktionen gehörende Funktion der gehosteten Dienste erheblich beeinträchtigt oder nicht verfügbar iii) minor: jede Beeinträchtigung der gehosteten Dienste, die nicht in die oben genannten Kategorien fällt; alle kosmetischen Incidents, die sich auf die gehosteten Dienste auswirken; Fragen zur Abrechnung und zum Konto; und Serviceanfragen. b) Der Kunde wird dem Provider vorschlagen, in welche Kategorie ein Incident fällt. Der Provider bestimmt anschließend final anhand der in a) definierten Kriterien in welche Kategorie der Incident fällt. c) Der Provider bemüht sich in angemessener Weise, Anfragen nach Supportleistungen zeitnah und in jedem Fall innerhalb der folgenden Fristen zu beantworten: i) critical: 2 Geschäftsstunden ii) moderate: 1 Geschäftstag iii) minor: 5 Geschäftstag d) Die Supportanfrage des Kunden muss die folgenden Informationen enthalten (soweit diese Informationen für die Anfrage relevant sind): i) Informationen zur Umgebung (Tenant Id oder URL, Event Id oder URL, Endgerät, Betriebssystem und Browser incl. Version des betroffenen Users) ii) Kritikalität anhand dieses SLA iii) Eine detaillierte Beschreibung des Incidents oder Service Requests. iv) Informationen zu Zeitpunkt und Dauer des Incidents. v) Anzahl und Orte der betroffenen User und Events (falls anwendbar) vi) Beschreibung und Zeitpunkte bisheriger eigener Schritte zur Fehlerbehebung e) Der Provider stellt sicher, dass die Antworten auf eine Anfrage folgende Informationen enthält (soweit diese Informationen für die Anfrage relevant sind): i) eine Empfangsbestätigung der Anfrage ii) falls möglich eine initiale Fehlerdiagnose iii) einen antizipierten Zeitplan für Maßnahmen bezogen auf die Anfrage f) Der Provider unternimmt angemessene Anstrengungen, um Incidents, die über den Allgemeinen Kundensupport eingestellt werden, innerhalb der folgenden Fristen zu lösen: i) critical: 4 Geschäftsstunden ii) moderate: 4 Geschäftstag iii) minor: 10 Geschäftstag

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.