Rechnung und Einzelverbindungsnachweis. 13.1 Der Kunde erhält von dem ISP monatlich eine Rechnung. Diese enthält eine Aufstellung der zu zahlenden Verbindungsleistungen des ISPs, soweit diese nicht von einem Pauschaltarif (Flatrate) erfasst werden. 13.2 Wünscht der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, werden die aufge- führten Zielrufnummern der Verbindungsleistungen des ISPs nach Wunsch des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern gekürzt oder in vollstän- diger Länge angegeben, soweit sie für eine Nachprüfung von Teilbeträgen der Rechnung erforderlich sind. Zur Wahrung des Datenschutzes werden die Zielrufnummern der Anrufe und Verbindungen zu bestimmten Personen, Organisationen und Behörden, insbesondere der Seelsorge, nicht ausgewie- sen. Die zu bezahlenden Entgelte werden hierfür in einer Summe angege- ben. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Mitbenutzer des Telefonanschlusses darauf hinzuweisen bzw. in Kenntnis zu setzen, dass er die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises beim ISP beauftragt hat. Zudem hat er die Mit- benutzer auf die jeweils gewählte Form des 13.3 Einzelverbindungsnachweises hinzuweisen. Auch hat er zukünftige Mitbe- nutzer entsprechend zu informieren. 13.4 Eine dem ISP erteilte Einzugsermächtigung berechtigt diesen auch zum Einzug der entsprechenden Forderungen der Diensteanbieter. Im Falle von Nichtzahlung erfolgen Mahnungen und ein etwaig durchzuführendes Inkasso seitens der Diensteanbieter oder deren Erfüllungsgehilfen.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnung und Einzelverbindungsnachweis. 13.1 3.1 Der Kunde erhält von dem ISP Kabelnetzbetreiber monatlich eine Rechnung. Diese enthält eine Aufstellung der zu zahlenden Verbindungsleistungen des ISPsKabelnetzbetreibers, soweit diese nicht von einem Pauschaltarif (Flatrate) erfasst werden. Rechnungen können unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungsbeträge behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, Rechnungen in größeren Abständen zu stellen.
13.2 3.2 Wünscht der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, werden die aufge- führten aufgeführten Zielrufnummern der Verbindungsleistungen Verbindungs- leistungen des ISPs Kabelnetzbetreibers nach Wunsch des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern gekürzt oder in vollstän- diger vollständiger Länge angegeben, soweit sie für eine Nachprüfung von Teilbeträgen der Rechnung erforderlich sind. Zur Wahrung des Datenschutzes werden die Zielrufnummern der Anrufe und Verbindungen zu bestimmten Personen, Organisationen und Behörden, insbesondere der Seelsorge, nicht ausgewie- senausgewiesen. Die zu bezahlenden Entgelte werden hierfür in einer Summe angege- benangegeben. Der Kunde ist verpflichtet verpflichtet, gegenüber dem Kabelnetzbetreiber in Textform zu erklären, dass er etwaige Mitbenutzer des Telefonanschlusses darauf hinzuweisen bzw. in Kenntnis zu setzen, dass er auf die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises beim ISP beauftragt hat. Zudem in der von dem Kunden gewählten Form hingewiesen hat er die Mit- benutzer auf die jeweils gewählte Form des
13.3 Einzelverbindungsnachweises hinzuweisen. Auch hat er und zukünftige Mitbe- nutzer Mitbenutzer entsprechend zu informiereninformieren wird.
13.4 3.3 Für Verbindungsleistungen von Diensteanbietern im Offline-Billing erhält der Kunde neben der in Ziffer C 3.1 genannten Rechnung eine zweite Rechnung. Eine dem ISP Kabelnetzbetreiber erteilte Einzugsermächtigung berechtigt diesen den Kabelnetzanbieter auch zum Einzug der entsprechenden Forderungen der Diensteanbieter. Im Falle von Nichtzahlung erfolgen Mahnungen und ein etwaig durchzuführendes Inkasso seitens der Diensteanbieter oder deren Erfüllungsgehilfen.
Appears in 2 contracts
Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Internet Und Telefonie, Internet and Telephone Services Agreement
Rechnung und Einzelverbindungsnachweis. 13.1 3.1 Der Kunde erhält von dem ISP Kabelnetzbetreiber monatlich eine Rechnung. Diese enthält eine Aufstellung der zu zahlenden Verbindungsleistungen des ISPsKabelnetzbetreibers, soweit diese nicht von einem Pauschaltarif (Flatrate) erfasst werden. Rechnungen können unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungs- beträge behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, Rechnungen in größeren Abständen zu stellen.
13.2 3.2 Wünscht der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, werden die aufge- führten aufgeführten Zielrufnummern der Verbindungsleistungen Verbindungs- leistungen des ISPs Kabelnetzbetreibers nach Wunsch des Kunden entweder um die letzten drei Ziffern gekürzt oder in vollstän- diger vollständiger Länge angegeben, soweit sie für eine Nachprüfung von Teilbeträgen der Rechnung erforderlich sind. Zur Wahrung des Datenschutzes werden die Zielrufnummern der Anrufe und Verbindungen zu bestimmten Personen, Organisationen und Behörden, insbesondere der Seelsorge, nicht ausgewie- senausgewiesen. Die zu bezahlenden Entgelte werden hierfür in einer Summe angege- benangegeben. Der Kunde ist verpflichtet verpflichtet, gegenüber dem Kabelnetzbetreiber in Textform zu erklären, dass er etwaige Mitbenutzer des Telefonanschlusses darauf hinzuweisen bzw. in Kenntnis zu setzen, dass er auf die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises beim ISP beauftragt hat. Zudem in der von dem Kunden gewählten Form hingewiesen hat er die Mit- benutzer auf die jeweils gewählte Form des
13.3 Einzelverbindungsnachweises hinzuweisen. Auch hat er und zukünftige Mitbe- nutzer Mitbenutzer entsprechend zu informiereninformieren wird.
13.4 3.3 Für Verbindungsleistungen von Diensteanbietern im Offline-Billing erhält der Kunde neben der in Ziffer C 3.1 genannten Rechnung eine zweite Rechnung. Eine dem ISP Kabelnetzbetreiber erteilte Einzugsermächtigung berechtigt diesen den Kabelnetzanbieter auch zum Einzug der entsprechenden Forderungen der Diensteanbieter. Im Falle von Nichtzahlung erfolgen Mahnungen und ein etwaig durchzuführendes Inkasso seitens der Diensteanbieter oder deren Erfüllungsgehilfen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen