Common use of Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr, Aufrechnung, Zurückbe- haltungsrechte, Abtretung Clause in Contracts

Rechnungsstellung, Zahlungsverkehr, Aufrechnung, Zurückbe- haltungsrechte, Abtretung. 1. Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalender- tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Geht die Rechnung dem Auftraggeber später als 10 Kalendertage nach Rechnungsdatum zu, ist sie abweichend von Satz 1 innerhalb von 3 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx unter Ausschluss bundeseinheitlicher gesetzlicher Feier- tage) ab Zugang zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt drei Werktage nach Rechnungsdatum an die vom Auftraggeber zuletzt mitgeteilte Rechnungsadresse als dem Auftraggeber zugegangen. Dem Auftrag- geber bleibt der Nachweis eines späteren oder nicht erfolgten Zu- gangs, dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines früheren Zu- gangs vorbehalten.

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