Recht des Bestellers auf Rücktritt. 11.1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Betreffen Unmöglichkeit / Unvermögen wesentliche Vertragspflichten, gilt Ziffer 10. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. 11.2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes V der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller dem im Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller auch zum Rücktritt berechtigt. 11.3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. 11.4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines vom Lieferer zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden innerhalb einer ihm gestellten angemessenen Nachfrist fehlschlägt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder dauerndem Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer.
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Recht des Bestellers auf Rücktritt. 11.110.1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Betreffen Unmöglichkeit / Unvermögen wesentliche Vertragspflichten, gilt Ziffer 109. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
11.210.2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes V der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller dem im Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller auch zum Rücktritt berechtigt.
11.310.3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
11.410.4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines vom Lieferer zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden innerhalb einer ihm gestellten angemessenen Nachfrist fehlschlägt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder dauerndem Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer.
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Recht des Bestellers auf Rücktritt. 11.1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer Lieferanten die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Betreffen Unmöglichkeit / Unvermögen wesentliche Vertragspflichten, gilt Ziffer 10Lieferanten. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird ist und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
11.2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes V 6 der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller dem im in Verzug befindlichen Lieferer Lieferanten eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, ablehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller auch zum Rücktritt berechtigt.
11.3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
11.4. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferant eine im gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines vom Lieferer von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden innerhalb einer ihm gestellten angemessenen Nachfrist fehlschlägttatenlos verstreichen läßt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder dauerndem Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den LiefererLieferanten. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Recht des Bestellers auf Rücktritt. 11.11. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe Das Selbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Betreffen Unmöglichkeit / Unvermögen wesentliche Vertragspflichten, gilt Ziffer 10. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger gleicharti- ger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung Ableh- nung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller Bestel- ler die Gegenleistung entsprechend mindern.
11.22. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes V V. der Lieferbedingungen Lieferbedin- gungen vor und gewährt der Besteller dem im in Verzug befindlichen Lieferer Lie- feranten eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen ErklärungErklä- rung, dass daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, ab- lehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller auch zum Rücktritt berechtigt.
11.33. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
11.44. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung Er- satzlieferung bezüglich eines vom Lieferer von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden innerhalb einer ihm gestellten angemessenen Nachfrist fehlschlägtfruchtlos ver- streichen läßt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder dauerndem Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung Ersatzliefer- ung durch den Lieferer.
5. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen wie- tergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden irgendwel- cher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Lie- fergegenstand selbst entstanden sind.
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Samples: Sales Contracts
Recht des Bestellers auf Rücktritt. 11.11. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Betreffen Unmöglichkeit / Unvermögen wesentliche Vertragspflichten, gilt Ziffer 10durch uns. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung Gegen- leistung entsprechend mindern.
11.22. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes V IV. der Lieferbedingungen vor Lie- ferbedingungen vor, und gewährt uns der Besteller dem im Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene an- gemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehneableh- ne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller auch Bestel- ler zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche sind ausge- schlossen.
11.33. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
11.44. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung Ersatzteillieferung bezüglich eines vom Lieferer von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden innerhalb einer ihm gestellten angemessenen Nachfrist fehlschlägtunser Ver- schulden fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder dauerndem Unvermögen Unver- mögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
5. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstan- den Lieferersind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Recht des Bestellers auf Rücktritt. 11.11. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei beim Unvermögen des Lieferers. Betreffen Unmöglichkeit / Unvermögen wesentliche Vertragspflichten, gilt Ziffer 10. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, Fall so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern.
11.22. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes V IV der Lieferbedingungen vor vor, und gewährt der Besteller dem im in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller auch zum Rücktritt berechtigt.
11.33. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
11.44. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines vom Lieferer von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden innerhalb einer ihm gestellten angemessenen Nachfrist fehlschlägtfruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder dauerndem Unvermögen in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer.
5. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen