Common use of Rechte am Vertragsgegenstand • Urheberrecht • Immaterialgüterrechte Clause in Contracts

Rechte am Vertragsgegenstand • Urheberrecht • Immaterialgüterrechte. 7.1. Alle wie immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte am Vertragsgegenstand (Hardware, Software, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, Präsentationen, etc.), insbesondere das geistige Eigentum und das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Wartung überlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen, verbleiben ausschließlich bei Premedia (bzw. beim Lizenzgeber von Premedia). Dies gilt auch, soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und/oder durch Mitarbeit des Kunden entstanden sind, und unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen Premedia und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde hat an diesen Gegenständen damit nur die in diesen AGB genannten, nicht ausschließlichen Befugnisse. Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und Premedia im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. 7.2. Jede nicht ausdrücklich von Premedia vorweg erlaubte Kopie, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und/oder Weitergabe des Vertragsgegenstandes zum Zwecke der Verwendung durch nicht lizenzierte bzw. nicht berechtigte Benutzer ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. 7.3. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung insbesondere den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an Premedia zu melden. 7.4. Sofern die Waren nach Entwürfen, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden hergestellt bzw. geplant wurden, übernimmt der Kunde gegenüber Premedia die volle Haftung dafür, dass keine wie immer gearteten Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden, dass die solcherart erzeugten bzw. geplanten Waren den vom Kunden beabsichtigten Zwecken entsprechen und keine wie immer geartete Gefahr für Personen und Sachen darstellen und dass rechtzeitig alle erforderlichen Informationen (insbesondere über die Planung, den Gebrauch, die Erprobung, etc.) bei der Herstellung bzw. der Planung der Waren verfügbar sind. Der Kunde hält Premedia diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos, insbesondere aus allfällig geltend gemachten Ansprüchen Dritter. Premedia übernimmt diesfalls keine wie immer geartete Haftung für die Entwürfe, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden bzw. die daraus resultierenden Nachteile, egal welcher Art. Etwaige Prozesskosten sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen. 7.5. Hinweise auf den Waren über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Premedia berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen. 7.6. Sofern kein Vertrag zustande kommt, sind sämtliche Vertragsgegenstände (Hardware, Software, Unterlagen, Konzepte, Vorschläge, Testprogramme, etc.) unverzüglich vollständig an Premedia zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht (weiter) benutzt werden. 7.7. Premedia übernimmt grundsätzlich keine Haftung dafür, dass die Waren keine gewerblichen Schutzrechte oder (Urheber-)Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Premedia von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass den Rechten des Kunden Rechte Dritter entgegenstehen, kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm Premedia nicht innerhalb angemessener Frist eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der vertragsgemäßen Software verschafft. 7.8. Premedia wird auf eigene Kosten Ansprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen von Premedia gegen den Kunden erheben, soweit solche Ansprüche nicht auf einem Verhalten des Kunden beruhen. Der Kunde darf von sich aus solche Ansprüche nicht anerkennen, andernfalls er seine Ansprüche gegen Premedia verliert. Er ermächtigt Premedia, soweit gesetzlich möglich, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen und wird diesbezüglich alle erforderlichen Handlungen und Unterlassungen, im Falle eines Rechtsstreites insbesondere eine Streitverkündung gemäß § 21 ZPO, unaufgefordert unverzüglich vornehmen. Der Kunde hat Premedia unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter zu unterrichten. Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, welche Premedia zu vertreten hat, kann Premedia auf eigene Kosten den Vertragsgegenstand (insbesondere die Software) ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Kunde auf Verlangen von Premedia den Vertragsgegenstand im Original (sowie – bei Software: alle Kopien) einschließlich überlassener Unterlagen zurückzugeben. Damit sind alle Ansprüche des Kunden bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von Premedia, abschließend geregelt. 7.9. Bei Export der Waren von Premedia durch die Kunden von Premedia in Gebiete außerhalb Österreichs übernimmt Premedia keine wie immer geartete Haftung, falls durch die Erzeugnisse von Premedia Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Premedia diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten; dies gilt auch für alle wie immer gearteten Schäden bzw. sonstigen Nachteile, die Premedia durch die Ausfuhr von Waren, die nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert wurden, verursacht werden. 7.10. Der Kunde hat sämtliche Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, Präsentationen, etc. und dergleichen streng geheim zu halten sowie lediglich für den zur Verfügung gestellten Zweck zu verwenden. Darüber hinaus erhält bzw. erwirbt der Kunde daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Über Verlangen von Premedia sind sämtliche Unterlagen auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzustellen. 7.11. Premedia behält sich vor, zur Verfügung gestelltes Bildmaterial - seien es Aufsichtsoriginale, Qualitätsdrucke oder digitale Bilddaten – im Bedarfsfall zu verändern. Allfällige derartige Änderungen werden nur im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang vorgenommen. Der Kunde sichert jeweils zu und steht dafür ein, • dass er, sofern er selbst Hersteller ist, mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von ihm hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist; • dass er, sofern er nicht selbst Hersteller ist, der Hersteller des von ihm zur Verfügung gestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von diesem hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist; • dass allfällige auf dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial abgebildeten Personen mit der (wiederholten) Veröffentlichung des Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden sind; • dass er damit im angesprochenen Sinn zur uneingeschränkten Weitergabe des Bildmaterials an Premedia berechtigt ist und die von ihm vorgenommene Namensnennung (Herstellerbezeichnung; Bezugsquelle) richtig ist; sowie • dass er die Premedia aus sämtlichen wie immer gearteten, insbesondere urheberrechtlichen Ansprüchen, auch und vor allem dritter Personen, im Zusammenhang mit dem von ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterial sowie den oben angeführten Zusicherungen vollkommen schad- und klaglos hält, insbesondere der Premedia sämtliche aus der Verletzung von Urheberrecht im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial entstandenen Nachteile, egal welcher Art, unverzüglich ersetzt; sowie weiters der Premedia sämtliche wie immer gearteten Informationen und Daten zur Abwehr solcher Ansprüche unverzüglich zur Verfügung stellet und die Premedia bei der Abwehr solcher Ansprüche jede wie immer geartete Unterstützung zukommen lässt. • Die obigen Zusicherungen und Haftungen des Kunden gegenüber Premedia gelten unabhängig davon, in welcher Form und von wem (sei es direkt durch den Kunden, sei es durch Dritte) Premedia das Bildmaterial zur Verfügung gestellt bekommt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechte am Vertragsgegenstand • Urheberrecht • Immaterialgüterrechte. 7.1. Alle wie immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte am Vertragsgegenstand (Hardware, Software, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, Präsentationen, etc.), insbesondere das geistige Eigentum und das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung - durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Wartung überlassenen ProgrammenBetreuung, Unterlagen und Informationen, verbleiben ausschließlich bei Premedia (bzw. beim Lizenzgeber von Premedia). KöR. Dies gilt auch, soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und/oder durch Mitarbeit des Kunden entstanden sind, und unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen Premedia KöR und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde hat an diesen Gegenständen damit nur die in diesen AGB genannten, nicht ausschließlichen Befugnisse. Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und Premedia KöR im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. 7.2. Jede nicht ausdrücklich von Premedia KöR vorweg erlaubte Kopie, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und/oder Weitergabe des Vertragsgegenstandes zum Zwecke der Verwendung durch nicht lizenzierte bzw. nicht berechtigte Benutzer ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. 7.3. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung insbesondere den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an Premedia zu melden. 7.4. Sofern die Waren nach Entwürfen, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden hergestellt bzw. geplant wurden, übernimmt der Kunde gegenüber Premedia KöR die volle Haftung dafür, dass keine wie immer gearteten Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden, dass die solcherart erzeugten bzw. geplanten Waren den vom Kunden beabsichtigten Zwecken entsprechen und keine wie immer geartete Gefahr für Personen und Sachen darstellen und dass rechtzeitig alle erforderlichen Informationen (insbesondere über die Planung, den Gebrauch, die Erprobung, etc.) bei der Herstellung bzw. der Planung der Waren verfügbar sind. Der Kunde hält Premedia XxX diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos, insbesondere aus allfällig geltend gemachten Ansprüchen Dritter. Premedia XxX übernimmt diesfalls keine wie immer geartete Haftung für die Entwürfe, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden bzw. die daraus resultierenden Nachteile, egal welcher Art. Etwaige Prozesskosten sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen. 7.57.4. Hinweise auf den Waren über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Premedia KöR berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen. 7.67.5. Sofern kein Vertrag zustande kommt, sind sämtliche Vertragsgegenstände (Hardware, Software, Unterlagen, Konzepte, Vorschläge, Testprogramme, etc.) unverzüglich vollständig an Premedia KöR zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht (weiter) benutzt werden.. KöR hat das Recht für derartige Konzepte, Vorschläge o.ä. ein Abschlagshonorar in angemessenere Höhe geltend zu machen (mind. EUR 1.000,00, max. 10% des geplanten Auftragsvolumens) 7.77.6. Premedia übernimmt grundsätzlich keine Haftung dafür, dass die Waren keine gewerblichen Schutzrechte oder (Urheber-)Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Premedia von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass den Rechten des Kunden Rechte Dritter entgegenstehen, kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm Premedia nicht innerhalb angemessener Frist eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der vertragsgemäßen Software verschafft. 7.8. Premedia KöR wird auf eigene Kosten Ansprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen von Premedia KöR gegen den Kunden erheben, soweit solche Ansprüche nicht auf einem Verhalten des Kunden beruhen. Der Kunde darf von sich aus solche Ansprüche nicht anerkennen, andernfalls er seine Ansprüche gegen Premedia XxX verliert. Er ermächtigt PremediaKöR, soweit gesetzlich möglich, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen und wird diesbezüglich alle erforderlichen Handlungen und Unterlassungen, im Falle eines Rechtsstreites insbesondere eine Streitverkündung gemäß § 21 ZPO, unaufgefordert unverzüglich vornehmen. Der Kunde hat Premedia XxX unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter zu unterrichten. Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, welche Premedia KöR zu vertreten hat, kann Premedia XxX auf eigene Kosten den Vertragsgegenstand (insbesondere die Software) ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Kunde auf Verlangen von Premedia XxX den Vertragsgegenstand im Original (sowie – bei Software: alle Kopien) einschließlich überlassener Unterlagen zurückzugeben. Damit sind alle Ansprüche des Kunden bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von PremediaKöR, abschließend geregelt. 7.97.7. Bei Export der Waren von Premedia KöR durch die Kunden von Premedia KöR in Gebiete außerhalb Österreichs übernimmt Premedia XxX keine wie immer geartete Haftung, falls durch die Erzeugnisse von Premedia KöR Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Premedia XxX diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten; dies gilt auch für alle wie immer gearteten Schäden bzw. sonstigen Nachteile, die Premedia KöR durch die Ausfuhr von Waren, die nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert wurden, verursacht werden. 7.107.8. Der Kunde hat sämtliche Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, ähnliche Präsentationen, etc. und dergleichen streng geheim zu halten sowie lediglich für den zur Verfügung gestellten Zweck zu verwenden. Darüber hinaus erhält bzw. erwirbt der Kunde daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Über Verlangen von Premedia KöR sind sämtliche Unterlagen auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzustellen. 7.117.9. Premedia KöR behält sich vor, zur Verfügung gestelltes Bildmaterial - seien es Aufsichtsoriginale, Qualitätsdrucke oder digitale Bilddaten – im Bedarfsfall zu verändern. Allfällige derartige Änderungen werden nur im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang vorgenommen. Der Kunde sichert jeweils zu und steht dafür ein, • dass er, sofern er selbst Hersteller ist, mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von ihm hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist; • dass er, sofern er nicht selbst Hersteller ist, der Hersteller des von ihm zur Verfügung gestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von diesem hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist; • dass allfällige auf dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial abgebildeten Personen mit der (wiederholten) Veröffentlichung des Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden sind; • dass er damit im angesprochenen Sinn zur uneingeschränkten Weitergabe des Bildmaterials an Premedia KöR berechtigt ist und die von ihm vorgenommene Namensnennung (Herstellerbezeichnung; Bezugsquelle) richtig ist; sowie • dass er die Premedia KöR aus sämtlichen wie immer gearteten, insbesondere urheberrechtlichen Ansprüchen, auch und vor allem dritter Personen, im Zusammenhang mit dem von ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterial sowie den oben angeführten Zusicherungen vollkommen schad- und klaglos hält, insbesondere der Premedia KöR sämtliche aus der Verletzung von Urheberrecht im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial entstandenen Nachteile, egal welcher Art, unverzüglich ersetzt; sowie weiters der Premedia KöR sämtliche wie immer gearteten Informationen und Daten zur Abwehr solcher Ansprüche unverzüglich zur Verfügung stellet und die Premedia KöR bei der Abwehr solcher Ansprüche jede wie immer geartete Unterstützung zukommen lässt. • Die obigen Zusicherungen und Haftungen des Kunden gegenüber Premedia KöR gelten unabhängig davon, in welcher Form und von wem (sei es direkt durch den Kunden, sei es durch Dritte) Premedia KöR das Bildmaterial zur Verfügung gestellt bekommt.

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Rechte am Vertragsgegenstand • Urheberrecht • Immaterialgüterrechte. 7.1. Alle wie immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte am Vertragsgegenstand (Hardware, Software, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, Präsentationen, etc.), insbesondere das geistige Eigentum und das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung - durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Wartung überlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen, verbleiben ausschließlich bei Premedia TTG (bzw. beim Lizenzgeber von PremediaTTG). Dies gilt auch, soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und/oder durch Mitarbeit des Kunden entstanden sind, und unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen Premedia TTG und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde hat an diesen Gegenständen damit nur die in diesen AGB genannten, nicht ausschließlichen Befugnisse. Sofern mit den Waren Immaterialgüterrechte Dritter verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Rechte vollumfänglich zu beachten und Premedia TTG im Hinblick auf die Verletzung dieser Pflicht vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. 7.2. Jede nicht ausdrücklich von Premedia TTG vorweg erlaubte Kopie, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und/oder Weitergabe des Vertragsgegenstandes zum Zwecke der Verwendung durch nicht lizenzierte bzw. nicht berechtigte Benutzer ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. 7.3. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung insbesondere den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an Premedia TTG zu melden. 7.4. Sofern die Waren nach Entwürfen, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden hergestellt bzw. geplant wurden, übernimmt der Kunde gegenüber Premedia TTG die volle Haftung dafür, dass keine wie immer gearteten Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden, dass die solcherart erzeugten bzw. geplanten Waren den vom Kunden beabsichtigten Zwecken entsprechen und keine wie immer geartete Gefahr für Personen und Sachen darstellen und dass rechtzeitig alle erforderlichen Informationen (insbesondere über die Planung, den Gebrauch, die Erprobung, etc.) bei der Herstellung bzw. der Planung der Waren verfügbar sind. Der Kunde hält Premedia TTG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos, insbesondere aus allfällig geltend gemachten Ansprüchen Dritter. Premedia TTG übernimmt diesfalls keine wie immer geartete Haftung für die Entwürfe, Anordnungen, Weisungen bzw. Anforderungen des Kunden bzw. die daraus resultierenden Nachteile, egal welcher Art. Etwaige Prozesskosten sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen. 7.5. Hinweise auf den Waren über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Premedia TTG berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen. 7.6. Sofern kein Vertrag zustande kommt, sind sämtliche Vertragsgegenstände (Hardware, Software, Unterlagen, Konzepte, Vorschläge, Testprogramme, etc.) unverzüglich vollständig an Premedia TTG zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht (weiter) benutzt werden. 7.7. Premedia TTG übernimmt grundsätzlich keine Haftung dafür, dass die Waren keine gewerblichen Schutzrechte oder (Urheber-)Rechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Premedia TTG von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass den Rechten des Kunden Rechte Dritter entgegenstehen, kann der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vom Vertrag zurücktreten, sofern ihm Premedia TTG nicht innerhalb angemessener Frist eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der vertragsgemäßen Software verschafft. 7.8. Premedia TTG wird auf eigene Kosten Ansprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen von Premedia TTG gegen den Kunden erheben, soweit solche Ansprüche nicht auf einem Verhalten des Kunden beruhen. Der Kunde darf von sich aus solche Ansprüche nicht anerkennen, andernfalls er seine Ansprüche gegen Premedia TTG verliert. Er ermächtigt PremediaTTG, soweit gesetzlich möglich, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen und wird diesbezüglich alle erforderlichen Handlungen und Unterlassungen, im Falle eines Rechtsstreites insbesondere eine Streitverkündung gemäß § 21 ZPO, unaufgefordert unverzüglich vornehmen. Der Kunde hat Premedia TTG unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter zu unterrichten. Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, welche Premedia TTG zu vertreten hat, kann Premedia TTG auf eigene Kosten den Vertragsgegenstand (insbesondere die Software) ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Kunde auf Verlangen von Premedia TTG den Vertragsgegenstand im Original (sowie – bei Software: alle Kopien) einschließlich überlassener Unterlagen zurückzugeben. Damit sind alle Ansprüche des Kunden bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von PremediaTTG, abschließend geregelt. 7.9. Bei Export der Waren von Premedia TTG durch die Kunden von Premedia TTG in Gebiete außerhalb Österreichs übernimmt Premedia TTG keine wie immer geartete Haftung, falls durch die Erzeugnisse von Premedia TTG Schutzrechte/Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Premedia TTG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten; dies gilt auch für alle wie immer gearteten Schäden bzw. sonstigen Nachteile, die Premedia TTG durch die Ausfuhr von Waren, die nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert wurden, verursacht werden. 7.10. Der Kunde hat sämtliche Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, Konzepte, Entwürfe, Muster, Kataloge, Websites (inklusive Entwürfe), Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige ähnliche, insbesondere technische Unterlagen, Präsentationen, etc. und dergleichen streng geheim zu halten sowie lediglich für den zur Verfügung gestellten Zweck zu verwenden. Darüber hinaus erhält bzw. erwirbt der Kunde daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Über Verlangen von Premedia TTG sind sämtliche Unterlagen auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzustellen. 7.11. Premedia TTG behält sich vor, zur Verfügung gestelltes Bildmaterial - seien es Aufsichtsoriginale, Qualitätsdrucke oder digitale Bilddaten – im Bedarfsfall zu verändern. Allfällige derartige Änderungen werden nur im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang vorgenommen. Der Kunde sichert jeweils zu und steht dafür ein, • dass er, sofern er selbst Hersteller ist, mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von ihm hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist; • dass er, sofern er nicht selbst Hersteller ist, der Hersteller des von ihm zur Verfügung gestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes mit der (wiederholten) Veröffentlichung des von diesem hergestellten Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (egal, in welcher Form und auf welche Art, z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden ist; • dass allfällige auf dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial abgebildeten Personen mit der (wiederholten) Veröffentlichung des Lichtbildwerkes/Lichtbildes sowie mit Abänderungen hieran (z.B. durch digitale Manipulationen, Einscannen, Farbänderungen, Bildausschnitten, etc.) einverstanden sind; • dass er damit im angesprochenen Sinn zur uneingeschränkten Weitergabe des Bildmaterials an Premedia TTG berechtigt ist und die von ihm vorgenommene Namensnennung (Herstellerbezeichnung; Bezugsquelle) richtig ist; sowie • dass er die Premedia TTG aus sämtlichen wie immer gearteten, insbesondere urheberrechtlichen Ansprüchen, auch und vor allem dritter Personen, im Zusammenhang mit dem von ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterial sowie den oben angeführten Zusicherungen vollkommen schad- und klaglos hält, insbesondere der Premedia TTG sämtliche aus der Verletzung von Urheberrecht im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial entstandenen Nachteile, egal welcher Art, unverzüglich ersetzt; sowie weiters der Premedia TTG sämtliche wie immer gearteten Informationen und Daten zur Abwehr solcher Ansprüche unverzüglich zur Verfügung stellet und die Premedia TTG bei der Abwehr solcher Ansprüche jede wie immer geartete Unterstützung zukommen lässt. • Die obigen Zusicherungen und Haftungen des Kunden gegenüber Premedia TTG gelten unabhängig davon, in welcher Form und von wem (sei es direkt durch den Kunden, sei es durch Dritte) Premedia TTG das Bildmaterial zur Verfügung gestellt bekommt.

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