Sonstiges/Schlussbestimmungen. 19.1. Die (Liefer)-Vereinbarung (Hauptauftrag) und diese AGB beinhalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Für Schulungen finden die Allgemeinen Seminarbestimmungen und für Online-Bestellungen die entsprechenden Abwicklungsrichtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung Anwendung. Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen, Zusätze, Zusagen, Nebenabreden und dergleichen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Ebenso müssen Vertragsänderungen und -ergänzungen schriftlich erfolgen.
19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.3. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
19.4. Keine sich zwischen Premedia und dem Kunden vollziehende Geschäftsentwicklung und keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB Premedia gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes Premedia gewährte Recht und Rechtsmittel bzw. jeder Premedia gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
19.5. Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, kann diese nicht durch die elektronische Form im Sinne des Signaturgesetzes (BGBl I 1999/190) ersetzt werden. Der Schriftform wird, sofern und soweit nicht Abweichendes bestimmt ist, aber durch Telefax und E-Mail Genüge getan; die Beweislast für den Zugang des Schriftstückes trifft diesfalls den Absender.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Verträge im Übrigen davon unberührt.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. Mündliche Nebenabreden eines Erdgas- oder Stromlieferauftrags sind nicht zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen be- dürfen der Schriftform.
Sonstiges/Schlussbestimmungen a) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen.
b) Vertragspartner/Kundenzentrum Vertragspartner: Stadtwerke Essen AG Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 – 37 45128 Essen Vorsitzender des Vorstands: Xx. Xxxxx Xxxxxxx Vorstand: Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Kundenzentrum: Stadtwerke Essen AG Kundenzentrum Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 – 37 45128 Essen Montag – Xxxxxxx: 8:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: 0201/000-0000 13121-202202 4/2017 Stadtwerke Essen AG xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Stadtwerke Essen AG Xxxxxxxxxxxxxx Xxx. 00-00 00000 Xxxxx Telefon: 0201 /800-0 xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Amtsgericht Essen Handelsregister B 4170 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Oberbürgermeister Xxxxxx Xxxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender), Bankverbindungen: Sparkasse Essen 251 900 (BLZ 360 501 05) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXX0XXXX Xxxxxxxx Xxxxx 00 00-000 (XXX 360 100 43) IBAN: XX00000000000000000000 BIC: XXXXXXXXXXX Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr Xxxxxxx 8:00 – 13:00 Uhr Stadtwerke Essen AG Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00–00 00000 Xxxxx
Sonstiges/Schlussbestimmungen. (1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der Homepage der Passauer Neuen Presse und ihrer Lokalausgaben unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen des Verlags nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.
(2) Erfüllungsort für die gegenüber dem Verlag geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Verlages. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Abonnenten, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Abonnent nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 11.1 Der Erfüllungsort ist Frankenberg (Eder).
11.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Frankenberg (Eder). XXXXXXX ist jedoch berechtigt, den Besteller auch bei dem Gericht zu ver- klagen, an dessen Sitz der Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand oder an dessen Sitz der Besteller eine Niederlassung hat.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Soweit einzelne Bestimmungen des Vertragsver- hältnisses unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der be- treffenden Formulierung am nächsten kommt.
14.2. Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
14.3. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.4. Als Erfüllungsort für die wechselseitigen Vertragspflichten gilt der Sitz von supersonic als vereinbart.
14.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von supersonic.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. 12.1. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages, auf dessen Grundlage die Transportaufträge abgeschlossen werden, ist tira- mizoo berechtigt, den Kunden unter Benutzung der eingetragenen Marken und Geschäftsbezeichnungen als Referenz auf seiner Website und in der geschäftlichen oder werblichen Kommunikation zu nennen. tiramizoo ist verpflichtet, jede darüber- hinausgehende Verwendung des Logos, der eingetragenen Marken und Geschäftsbezeichnungen sowie der Referenznen- nung dem Kunden zur Einwilligung vorzulegen.
12.2. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung der Parteien, für welche die Textform ausreichend ist, bewirbt der Kunde die vereinbarte(n) Transportdienstleistung(en) in seiner Kundenkommunikation. Dies beinhaltet die dauerhafte Anzeige im On- line-Shop sowie die gezielte Kundenansprache durch Newsletter, Social Media und/oder Paketbeileger.
12.3. tiramizoo stellt dem Kunden ein Logo für die TDL Retoure zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, dieses zur Verfügung gestellte Logo gleichberechtigt mit anderen angeschlossenen Logistikdienstleistern in seinen Medien (Online und Print) anzuzeigen.
12.4. Auf sämtliche vertraglichen Vereinbarungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München ausschließlicher Gerichtsstand. tiramizoo ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
12.5. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen tiramizoo bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von tiramizoo.
12.6. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
12.7. Änderungen und/oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
12.8. Sollte eine vertragliche Regelung eines Rahmenvertrags ganz oder in Teilen unwirksam oder nichtig und/oder undurchführ- bar sein oder werden, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt und in Kraft. Die unwirksame oder nichtige und/oder undurchführbare Regelung gilt als durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien am nächsten kommt.
Sonstiges/Schlussbestimmungen. (§ 13 des Verschmelzungsplans)
Sonstiges/Schlussbestimmungen. Dieser Vertrag enthält alle Abreden zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht getrof- fen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.