Common use of Rechte an Individualsoftware Clause in Contracts

Rechte an Individualsoftware. 24.2.1 Die ausschliesslichen Rechte an der von der Leistungserbringerin eigens für die Leistungsbezügerin hergestellten Individualsoftware, einschliesslich Quellcode, Programmbeschreibungen und Dokumentationen, unabhängig ob diese in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form vorliegen, gehen mit Entstehung an die Leistungsbezügerin über. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfahren und Methoden bleiben beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsberechtigt. Die Software-Dokumentation (insbesondere dokumentierter Quellcode samt Übersicht, Daten- und Funktionsmodell sowie Funktionsbeschrieb) und die übrigen Unterlagen sind der Leistungsbezügerin vor der Abnahme und auf Verlangen vor allfälligen Teilzahlungen auszuhändigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte an Individualsoftware. 24.2.1 24.2.1. Die ausschliesslichen Rechte an der von der Leistungserbringerin Leis- tungserbringerin eigens für die Leistungsbezügerin hergestellten hergestell- ten Individualsoftware, einschliesslich Quellcode, Programmbeschreibungen Programm- beschreibungen und Dokumentationen, unabhängig ob diese in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form vorliegen, gehen ge- hen mit Entstehung an die Leistungsbezügerin über. An rechtlich recht- lich nicht geschützten Ideen, Verfahren und Methoden bleiben beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsberechtigt. Die Software-Dokumentation (insbesondere dokumentierter Quellcode samt Übersicht, Daten- und Funktionsmodell sowie Funktionsbeschrieb) und die übrigen Unterlagen sind der Leistungsbezügerin vor der Abnahme und auf Verlangen vor allfälligen Teilzahlungen auszuhändigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte an Individualsoftware. 24.2.1 Die ausschliesslichen Rechte an der von der Leistungserbringerin Leistungs- erbringerin eigens für die Leistungsbezügerin hergestellten Individualsoftware, einschliesslich Quellcode, Programmbeschreibungen Programmbe- schreibungen und Dokumentationen, unabhängig ob diese in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form vorliegen, gehen mit Entstehung an die Leistungsbezügerin über. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfahren und Methoden bleiben beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsberechtigt. Die Software-Dokumentation (insbesondere dokumentierter Quellcode Quell- code samt Übersicht, Daten- und Funktionsmodell sowie FunktionsbeschriebFunk- tionsbeschrieb) und die übrigen Unterlagen sind der Leistungsbezügerin Leis- tungsbezügerin vor der Abnahme und auf Verlangen vor allfälligen allfäl- ligen Teilzahlungen auszuhändigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ikt Leistungen

Rechte an Individualsoftware. 24.2.1 24.2.1. Die ausschliesslichen Rechte an der von der Leistungserbringerin Leistungser- bringerin eigens für die Leistungsbezügerin hergestellten hergestell- ten Individualsoftware, einschliesslich Quellcode, Programmbeschreibungen Pro- grammbeschreibungen und Dokumentationen, unabhängig unab- hängig ob diese in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form vorliegen, gehen mit Entstehung an die Leistungsbezügerin Leistungs- bezügerin über. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfahren und Methoden bleiben beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsberechtigt. Die Software-Dokumentation Do- kumentation (insbesondere dokumentierter Quellcode samt Übersicht, Daten- und Funktionsmodell sowie Funktionsbeschrieb) und die übrigen Unterlagen sind der Leistungsbezügerin vor der Abnahme und auf Verlangen Ver- langen vor allfälligen Teilzahlungen auszuhändigen.

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