Rechte des Käufers Musterklauseln

Rechte des Käufers. 5.1. Der Käufer kann den vorliegenden Kaufvertrag innert zehn Tagen ab Unterzeichnung durch schriftliche Erklärung rückgängig machen. Dabei hat er das allenfalls bereits übergebene Tier zurückzugeben. In diesem Fall schuldet er dem Verkäufer einen Viertel des vereinbarten Kaufpreises als Umtriebsentschädigung.
Rechte des Käufers. 112 Ist die geleistete Sache mangelhaft, so kann der Käufer nach § 437 BGB zwischen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wählen. Der Anspruch auf Nacherfüllung und die Minderung sind im Kaufrecht speziell ausgeformt (§§ 439, 441 BGB), während sich die Voraussetzungen von Rücktritt, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen weitgehend in Anlehnung an das allgemeine Leistungsstörungsrecht bestimmen, §§ 440, 280 ff., 323, 326 BGB. Die Rechte des Käufers sind unter bestimmten Voraussetzungen allgemein ausgeschlossen, insbesondere wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder ein wirksamer Haftungsausschluss vereinbart worden ist, § 444 BGB. Die Verjährung bestimmt sich nach § 438 BGB. 113 Die Nacherfüllung entspricht in den Augen des Gesetzgebers regelmäßig sowohl den Erwartungen des Käufers, der die Sache doch noch in der vereinbarten Beschaffenheit beziehungsweise Qualität erhalten soll, als auch den Interessen des Verkäufers, der die Möglichkeit „zur zweiten Andienung“ haben soll. Die übrigen, in § 437 BGB genannten Rechte stehen dem Käufer daher grundsätzlich nur zu, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, siehe § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB (Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen), § 323 Abs. 1 BGB (Rücktritt), § 441 Abs. 1 BGB („statt zurückzutreten“, Minderung) sowie Fall: Die Rassekatze. 114 Der Anspruch setzt allein voraus, dass die gelieferte Sache mangelhaft ist. Er ist unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Der Anspruch entsteht im Übrigen kraft Gesetzes mit Lieferung einer mangelhaften Kaufsache und setzt keine Fristsetzung durch den Käufer voraus. Die Nacherfüllung kann auf „Beseitigung des Mangels“ (= Nachbesserung) oder auf „Lieferung einer mangelfreien Sache“ (= Neulieferung) gerichtet sein, § 439 Abs. 1 BGB. Die Xxxx, ob der Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache geliefert werden soll, steht dem Käufer zu („die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung“, § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB). Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie unmöglich ist oder ein relevantes Leistungshindernis besteht, § 275 Abs. 1 – 3 BGB. Bezieht sich das Leistungshindernis nur auf eine Art der Nacherfüllung, so ist auch nur diese ausgeschlossen. Einen speziellen Fall der Nacherfüllung regelt § 439 Abs. 3 BGB.
Rechte des Käufers. (a) Weist der erworbene Kunstgegenstand einen Rechtsmangel auf, weil an ihm Rechte Dritter bestehen, so kann der Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren wegen dieses Rechtsmangels vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Übrigen werden die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, der Rechtsmangel ist arglistig verschwiegen worden.
Rechte des Käufers. Das Recht auf Schadenersatz – insbesondere das Recht auf Schadenersatz anstelle der Leistungserbringung – bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Rechte des Käufers aus diesem Paragraphen verstehen sich ergänzend zu seinen anderen Rechten im Rahmen dieses Auftrags und sind nicht so zu verstehen, dass sie Rechte und Ansprüche gegenüber dem Lieferanten einschränken.
Rechte des Käufers. Sollte der Käufer mit der Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder diese unrichtig geworden sein, wird der Verkäufer auf eine entsprechende schriftliche Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur
Rechte des Käufers. 1) Der Käufer ist im Rahmen der vorliegenden Garantiebedingungen berechtigt, die kostenlose Ausbesserung oder den Austausch des Produktes zu verlangen, falls die Ausbesserung nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt. Auf Vereinbarung der Parteien kann die Beseitigung oder die Entschädigung des Mangels auch auf eine andere Weise erfolgen;

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.