Rechte des Pächters bei Nichterfüllung des Vertrags und bei Mängeln. 1 Verletzt der Pächter trotz schriftlicher Mahnung des Verpächters seine Pflicht zu Sorgfalt, Rücksichtnahme oder Unterhalt weiter, so dass dem Verpächter oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist, so kann der Verpächter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindes- tens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
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Samples: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht), Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)
Rechte des Pächters bei Nichterfüllung des Vertrags und bei Mängeln. 1 Verletzt der Pächter trotz schriftlicher Mahnung des Verpächters seine Pflicht zu Sorgfalt, Rücksichtnahme oder Unterhalt weiter, so dass dem Verpächter oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Pachtverhältnisses Pachtverhält- nisses nicht mehr zuzumuten ist, so kann der Verpächter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindes- tens mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
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Samples: Bundesgesetz, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht), Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Obligationenrecht)
Rechte des Pächters bei Nichterfüllung des Vertrags und bei Mängeln. 1 Verletzt der Pächter trotz schriftlicher Mahnung des Verpächters seine Pflicht zu Sorgfalt, Rücksichtnahme oder Unterhalt weiter, so dass dem Verpächter oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist, so kann der Verpächter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindes- tens minde- stens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
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Samples: Bundesgesetz