Rechteeinräumung und Freistellung Musterklauseln

Rechteeinräumung und Freistellung. 8.1. Mit dem Upload bzw. mit der Veröffentlichung von Inhalten - insbesondere von Texten, Bildern und Videos – auf einer von pro agro betriebenen Internetpräsenz durch den Nutzer, erteilt dieser pro agro im Rahmen des Vertragszwecks (Ziff. 1.) das nichtexklusive, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte (weltweite) und unbefristete Recht, diese Inhalte und Bilder – vollständig oder in Teilen – für die Dienstleistungen der Online-Plattform pro agro sowie für Werbemaßnahmen von pro agro (z.B. auf der pro agro-Website, auf Messen, innerhalb von Newslettern, auf der Facebook-Fanpage und in Anwendungen für mobile Empfangsgeräte) aufzuarbeiten und zu nutzen. 8.2. Das Nutzungsrecht nach Ziff. 8.1. umfasst neben der für eine nutzerfreundliche Verwendung erforderlichen Bearbeitung insbesondere – jedoch nicht ausschließlich - die öffentliche Zugänglichmachung – insbesondere im Internet im Rahmen der Darstellung auf pro xxxx.xx und in Anwendungen für mobile Endgeräte, bei der Darstellung von Suchergebnissen und Empfehlungen sowohl auf pro xxxx.xx als auch in Suchmaschinen (z.B. Google) und den mit der Plattform verknüpften sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) - sowie zur Affiliate-Werbung, ferner die Vorführung und öffentliche Wiedergabe/Wahrnehmbarmachung zu Werbezwecken z.B. auf Messen und Präsentationsveranstaltungen, die Sendung und Weitersendung über alle bekannten und noch bekanntwerdenden Übertragungswege (z.B. Rundfunk, Telefonnetz, ISDN, DSL, Richtfunk, Powerline/Stromleitungen) und unabhängig vom Empfangsendgerät (z. B. TV, PC, MHP, PDA, Spielekonsole, DVB-, DMB-, DAB-, UMTS-, WAP-, GPRS-Smartphone), das Recht zum Vortrag und zur Vorführung sowie zur Bearbeitung, Umgestaltung und Verfremdung der Inhalte. 8.3. Die Rechteeinräumung nach Ziffer 8.1. kann jederzeit in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) mit Wirkung für die Zukunft, und ohne Angabe von Gründen, gegenüber pro agro widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs wird pro agro die betroffenen Inhalte – soweit möglich - umgehend löschen und nicht weiter verwenden. 8.4. Der Nutzer garantiert pro agro, dass er die für die Rechteeinräumung nach 8.1. und 8.2. erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzt und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Er garantiert weiter, dass die eingestellten Inhalte und Bilder keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. 8.5. Mit Annahme dieser AGB stellt d...
Rechteeinräumung und Freistellung. 10.1 Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Erbringung seiner Leistungen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte, durch Verwertungsgesellschaften ausgeübte oder diesen übertragene Rechte, Rechte von Werkautoren oder Verlagen, Namens-, Bild- oder Vermarktungsrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er haftet weiterhin dafür, dass Ansprüche von Verwertungsgesellschaften, Werkautoren oder Verlagen durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen nicht entstehen. 10.2 Der Lieferant garantiert, dass 10.3 Wird ILS von einem Dritten wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung der vorgenannten Rechte in Anspruch genommen, stellt der Lieferant ILS insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei und hält sie schadlos. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der Kosten für eine notwendige Verteidigung oder Rechtsverfolgung. ILS wird den Lieferanten über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren. 10.4 Im Falle einer Inanspruchnahme gemäß Ziffer 10.3 wird der Lieferant auf seine Kosten unverzüglich für eine vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen sorgen und nötigenfalls die für die Erbringung seiner Leistungen unter dem Vertrag erforderlichen Rechte auf eigene Kosten erwerben. 10.5 ILS wird erst dann Verhandlungen mit dem Anspruchsteller aufnehmen oder Vereinbarungen treffen, die sich für den Lieferanten nachteilig auswirken können, wenn der Lieferant dem schriftlich zugestimmt hat oder er trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung (höchstens zehn Arbeitstage) seiner Verpflichtung nach diesen Bestimmungen nicht fristgemäß oder offensichtlich unangemessen nachkommt. 10.6 Kommt der Lieferant den Verpflichtungen aus dieser Ziffer 10 nicht nach, ist ILS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. außerordentlich zu kündigen. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
Rechteeinräumung und Freistellung. 8.1. Soweit der Kunde mediapool im Rahmen der ver- traglichen Zusammenarbeit Inhalte (z.B. Bilder, Texte, Audio- und/oder Videocontent, Kundendaten etc.) zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass er die dafür erforderlichen Rechte – insbesondere das Recht zur Über- tragung des für die Verwendung im Rahmen der vertrags- gegenständlichen Veranstaltung notwendigen Nutzungs- rechts – hat und keine Rechte Dritter entgegenstehen. 8.2. Der Kunde garantiert weiter, dass die übermittel- ten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrech- te, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. 8.3. Mit Annahme dieser AGB stellt der Kunde medi- apool von allen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Markenrechts-, Wett- bewerbsrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen – die gegen mediapool im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten erhoben wer- den, auf erstes Anfordern hin frei. 8.4. mediapool ist berechtigt, selbst geeignete Maß- nahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter vorzuneh- men. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz ange- messener – nicht auf das RVG beschränkter – Kosten, die mediapool durch die notwendige Rechtsverfolgung/-ver- teidigung entstehen.
Rechteeinräumung und Freistellung. 9.1. Soweit der Auftragnehmer urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringt, überträgt er mediapool an den jeweiligen Arbeitsergebnissen - jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstellung - das zeitlich und räumlich uneingeschränkte, ausschließliche und vollumfängliche sowie auf Dritte ganz oder teilweise übertragbare und unwiderrufliche Nutzungsrecht. Dieses Recht beinhaltet insbesondere das Recht zur Ausübung und Verwertung etwaiger Urheber- und sonstiger Rechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung usw.) an den Arbeitsergebnissen, einschließlich der Nutzung im Zusammenhang von Ausstellungen, Präsentationsräu- men und -pavillons, Veranstaltungen, Messen, Museen, Erlebniswelten, Science Centern, u.ä. Einrichtungen, einschließlich damit verbundener Bewerbung dieser Einrichtungen und damit verbundener Filme, Medien u.ä. Dies beinhaltet das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht für mediapool jederzeit und nach eigenem Ermessen die Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise, zu bearbeiten, abzuändern oder auch unverän- dert zu übernehmen, selbst wenn durch eine Änderung der Gesamteindruck und das Gesamterscheinungsbild des Werkes erheblich verändert werden. Weiterhin ist es mediapool ausdrücklich gestattet, die Leistungen für eigenwerbliche Zwecke und die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. 9.2. Der Auftragnehmer verzichtet dauerhaft auf sein Recht aus § 25 UrhG. Ferner verzichtet er dauerhaft auf sein Recht als Autor/Urheber der von ihm erstellten Ar- beitsergebnisse benannt zu werden 9.3. Soweit der Auftragnehmer mediapool im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Inhalte (z.B. Bilder, Texte, Audio- und/oder Videocontent, Kundendaten etc.) zur Verfügung stellt bzw. urheberrechtlich geschützte Leistungen ggü. mediapool erbringt, garantiert der Auf- tragnehmer, dass er die dafür erforderlichen Rechte – ins- besondere das Recht zur Übertragung des für die Verwen- dung im Rahmen des vertragsgegenständlichen Projekts notwendigen Nutzungsrechts – hat und keine Rechte Dritter entgegenstehen. 9.4. Der Auftragnehmer garantiert weiter, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte sowie sämtliche geliefer- ten Sachgüter und sonstigen Leistungen keine Rechte Dritter (z.B. Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, Na- mensrechte, Markenrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. 9.5. Mit Annahme dieser AGEB stellt der Auftrag- nehmer mediapool von allen Ansprüchen Dritter - ins- besondere ...

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  • Rechteeinräumung 10.1. Sie übertragen uns mit ihrer Entstehung alle Recht an für uns erstellten und gelieferten Designs und Software. Soweit diese Rechte nicht übertragbar sind sowie bezüglich aller übrigen urheberrechtlich oder sonst gesetzlich geschützten Werken aus der Durchführung der Lieferung und zur Verfügung gestellten Materialien räumen Sie uns mit Entstehung die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt und unwiderruflich ein, soweit diese für die bestimmungsgemäße Benutzung, Weiterverarbeitung sowie Veräußerung benötigt werden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere die Rechte zur vollständigen oder teilweisen, dauerhaften oder vorübergehenden Veröffentlichung oder Vervielfältigung sowie zur Verbreitung, einschließlich des Rechts zur Vermietung und zur Leihe, gleich ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, und zur sonstigen Weitergabe an Dritte z. B. für evtl. Folgeaufträge, zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung oder Umgestaltung und zur Unterlizenzierung. Umfasst von der Rechtseinräumung an uns sind Nutzungsrechte für sämtliche bekannten Nutzungsarten sowie auch Nutzungsarten, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind. 10.2. Wurde im Rahmen der Vertragsdurchführung durch Sie eine Software erstellt oder bearbeitet, so steht uns auch der Source-Code einschließlich aussagekräftiger und nachvollziehbarer Dokumentation mit seiner Erstellung zu und ist jederzeit auf Anforderung an uns herauszugeben. 10.3. Sie werden im Hinblick auf die beteiligten Mitarbeiter und mit Rücksicht auf das Arbeitnehmererfindungsgesetz in geeigneter Form sicherstellen, dass sowohl Diensterfindungen als auch freie Erfindungen unverzüglich auf uns übergehen. 10.4. Mit Zahlung der geschuldeten Vergütung gemäß diesem Vertrag sind alle Ansprüche von Ihnen für die Einräumung der Rechte gemäß dieser Ziff. 5 abgegolten. Dies gilt auch für die Rechtseinräumung an unbekannten Nutzungsarten, es sei denn, dies ist für Sie unter Berücksichtigung der Erträge und Vorteile aus der neuen Nutzungsart nicht zumutbar. 10.5. Beinhalten die Lieferungen Leistungen, die nicht im Rahmen der Durchführung der Lieferung selbst entstanden sind (z.B. Standardsoftware von Ihnen oder von Dritten), werden Sie uns hierüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Annahme des Auftrages schriftlich in hervorgehobener Weise informieren. Sie räumen uns an solchen Leistungen Nutzungs- und Verwertungsrechte gemäß Ziff. 9.1 mit der Maßgabe ein, dass diese nicht ausschließlich und nur an verbundene Unternehmen unterlizenzierbar sind.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rechtseinräumung 2.1 Ihr Hardware Auftrag besteht aus folgenden Komponenten: Betriebssystem (wie in Ihrer Konfiguration definiert), Integrierte Software und sämtliches Hardware Equipment (einschließlich Komponenten, Optionen und Ersatzteile) wie im jeweiligen Auftrag angeführt. Ihr Hardware Auftrag kann auch Integrierte Software Optionen enthalten. Integrierte Software Optionen dürfen erst nach Ihrer separaten Bestellung dieser und Ihrer Zustimmung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren aktiviert oder genutzt werden. 2.2 Es wird Ihnen das Recht zur Nutzung des mit der Hardware gelieferten Betriebssystems gemäß den Bestimmungen des/der Lizenzvertrags/Lizenzverträge, der/die mit der Hardware geliefert wird/werden, eingeräumt. Die aktuellen Versionen der Lizenzverträge sind unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung des Betriebssystems und sämtlicher Updates des Betriebssystems, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. 2.3 Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der mit der Hardware gelieferten Integrierten Software gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H und der zugehörigen Dokumentation eingeräumt. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung der Integrierten Software und sämtlicher Updates der Integrierten Software, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der Integrierten Software Optionen, die Sie separat gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H, der entsprechenden Dokumentation und den Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen bestellt haben, eingeräumt. Die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen sind integraler Bestandteil dieses Anhangs H. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung dieser Integrierten Software Optionen und sämtlicher Updates der Integrierten Software Optionen, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Zum vollständigen Verständis der Ihnen für etwaige, von Ihnen separat bestellte Integrierten Software Optionen eingeräumten Lizenzrechte sollten Sie die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen durchlesen. Für den Fall, dass der Rahmenvertrag und die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gehen die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen vor. 2.4 Das Betriebssystem, die Integrierte Software oder die Integrierten Software Optionen (oder alle drei) können separate Bestandteile enthalten, die in einem Readme-File, einem Notice-File oder in der entsprechenden Dokumentation beschrieben sind und die unter "Open Source" oder ähnlichen Lizenzbestimmungen lizenziert sind. Ihr Recht, das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen gemäß jenen Bestimmungen zu nutzen, wird durch den Rahmenvertrag, samt diesem Anhang H, in keiner Weise beschränkt. Die entsprechenden Bestimmungen zu diesen separaten Bestandteilen können in den Readme-Files, den Notice-Files oder in der mit dem Betriebssystem, der Integrierten Software und den Integrierten Software Optionen mitgelieferten Dokumentation nachgelesen werden. 2.5 Mit der Zahlung für zur Hardware Bestellbaren Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs H übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt; jedoch können für bestimmtes Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 3.1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Pkt. 1 oder 2 vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegen- heit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 3.2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E- Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 3.3. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Haftungsfreistellung Der Verkäufer sorgt für die Schadloshaltung, Haftungsfreistellung und auf Verlangen von Apple für die Verteidigung von Apple, seiner leitenden Angestellten, Vorstandsmitglieder, Erfüllungsgehilfen und Beschäftigten in Bezug auf alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Schadensersatzforderungen, Verluste und Kosten, einschließlich gesetzlicher Anwaltskosten, die aus oder auf irgendeine schuldhafte Weise in Verbindung mit den vertraglichen Waren oder Leistungen erwachsen, wie etwa (i) sämtliche Ansprüche infolge eines Todesfalls oder Personenschadens, der Vernichtung oder Beschädigung von Eigentum oder einer Umweltverschmutzung und sämtliche zugehörigen Säuberungskosten, einschließlich sämtlicher Ansprüche im Rahmen der Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie einer lokalen Rechtssprechung zur Durchsetzung dieser Richtlinie, (ii) die Nichteinhaltung von steuerbehördlichen Richtlinien für selbständige Unternehmer seitens des Verkäufers, (iii) sämtliche Ansprüche auf Grund von Fahrlässigkeit, Unterlassungen oder vorsätzliches ordnungswidriges Verhalten des Verkäufers oder eines Vertreters des Verkäufers und (iv) sämtliche Ansprüche seitens Dritter gegenüber Apple, bei denen behauptet wird, dass die vertraglichen Waren oder Leistungen, die Ergebnisse dieser vertraglichen Leistungen oder andere vertragsgegenständliche Produkte oder Prozesse ein Patent, Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis oder ein anderes Eigentumsrecht Dritter verletzen, unabhängig davon, ob sie allein oder in Verbindung mit anderen Produkten, Software oder Prozessen bereitgestellt werden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und andere gesetzliche Ansprüche bestehen zusätzlich. Der Verkäufer darf einen solchen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Apple beilegen. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Kosten zu zahlen bzw. zu erstatten, die Apple bei der Durchsetzung dieser Haftungsfreistellung entstehen, einschließlich gesetzlicher Anwaltsgebühren. Sollte die Nutzung von vertraglichen Waren oder Leistungen durch Apple, seine Händler, Unterauftragnehmer oder Kunden durch eine richterliche Verfügung oder ein Urteil untersagt werden, sorgt der Verkäufer unabhängig von einem Verschulden auf alleinige Kosten und Auslagen dafür, dass entweder (i) die vertraglichen Waren oder Leistungen durch in vollem Umfang gleichwertige Waren oder Leistungen, bei denen keine Verletzung gegeben ist, ersetzt werden, (b) die vertraglichen Waren oder Leistungen modifiziert werden, so dass keine weitere Verletzung gegeben ist, aber die volle Gleichwertigkeit hinsichtlich ihrer Funktionalität gewahrt bleibt, (c) für Apple, seine Händler, Unterauftragnehmer oder Kunden das Recht der fortgesetzten Nutzung der vertraglichen Waren oder Leistungen erworben wird oder (d) anderenfalls, wenn keine der vorstehenden Optionen möglich ist und ein Verschulden des Verkäufers vorliegt, alle für die verletzenden vertraglichen Waren oder Leistungen gezahlten Kosten erstattet werden.

  • Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?