Rechteeinräumung. 2.1. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Lizenznehmer das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikation am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen. Dieses Recht ist bei mitgelieferter Hardware ausschließlich auf die Nutzung auf dieser Hardware beschränkt. Bei selbständiger Software ist die Nutzung ausschließlich auf der im Vertrag nach Type, Anzahl und Aufstellungsort definierten Hardware zulässig. Eine Nutzung auf einer anderen als im Vertrag definierter Hardware und auf mehreren Arbeitsplätzen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Rechteeinräumung. 5.1. Für die jeweilige Vertragslaufzeit räumt der Kunde der 00000.xxx an den im Zusammenhang mit den Werbebannern zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien, die weltweiten einfachen Nutzungsrechte ein, welche für die uneingeschränkte Verwendung im Internet für die Durchführung dieses Vertrages notwendig sind.
Rechteeinräumung. 7.1. Der Kunde räumt dem Verlag im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten. Insbesondere ist der Verlag berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.
Rechteeinräumung. 6.1 Der Kunde erhält ein nichtausschließliches (einfaches), zeitlich auf die Laufzeit des SaaS-Vertrags beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von safechat nach Maßgabe des im Angebot eingeräumten Umfangs (im Folgenden: „Lizenzübersicht“).
Rechteeinräumung. 10.1. Sie übertragen uns mit ihrer Entstehung alle Recht an für uns erstellten und gelieferten Designs und Software. Soweit diese Rechte nicht übertragbar sind sowie bezüglich aller übrigen urheberrechtlich oder sonst gesetzlich geschützten Werken aus der Durchführung der Lieferung und zur Verfügung gestellten Materialien räumen Sie uns mit Entstehung die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt und unwiderruflich ein, soweit diese für die bestimmungsgemäße Benutzung, Weiterverarbeitung sowie Veräußerung benötigt werden. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte beinhalten insbesondere die Rechte zur vollständigen oder teilweisen, dauerhaften oder vorübergehenden Veröffentlichung oder Vervielfältigung sowie zur Verbreitung, einschließlich des Rechts zur Vermietung und zur Leihe, gleich ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, und zur sonstigen Weitergabe an Dritte z. B. für evtl. Folgeaufträge, zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung oder Umgestaltung und zur Unterlizenzierung. Umfasst von der Rechtseinräumung an uns sind Nutzungsrechte für sämtliche bekannten Nutzungsarten sowie auch Nutzungsarten, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt sind.
Rechteeinräumung. Soweit von uns erbrachte Leistungen Urheber- oder andere Leitungsrechte erfassen, gelten die nachfolgenden Regelungen: Die im Rahmen des Vertrages durch uns erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Urheber und Rechteinhaber bleiben wir als Auftragnehmer. Unsere Kunden erwerben – jedoch erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung - für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an von uns im Rahmen des Vertrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungen, welche hierüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns. Unsere Urheberschaft ist an üblicher und geeigneter Stelle zu vermerken. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung durch den Kunden selbst, nicht jedoch die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung beziehungsweise Veränderung etc., es sei denn, im konkreten Vertrag mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart. Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel / Produkte / Designs / Software etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und bewertende Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden ausgeschlossen werden. Unsere Leistungen (unabhängig davon, ob es sich um die Programmierung von Software oder die Entwicklung eines Designs etc. handelt) dürfen vom Kunden oder Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion noch sonst geändert werden. Jede Änderung oder Nachahmung etc., auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht uns ein angemessenes zusätzliches Honorar zu. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, gesonderte vergütungspflichtig und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
Rechteeinräumung. 1. Der Advertiser räumt tracdelight und dem jeweils gemäß A.4 akzeptierten Publisher ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.
Rechteeinräumung. 14.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des je- weils fälligen Entgelts gemäß Ziffern 3 und 17 dieses Vertrages ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht über- tragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nut- zung der App mit der in der Vertragsdokumentation ver- einbarten Anzahl von Quadratmetern.
Rechteeinräumung. 2.6.1. S-Public räumt dem Vertragspartner hinsicht- lich der im Brandbook gemäß Ziffer 2.4 aufge- führten giropay-Marken das nicht-ausschließli- che (einfache), zeitlich maximal auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Wortmarke "giropay" und die Wort/ Bildmarke "giropay" (gemeinsam als "giropay-Marken" bezeichnet") in der Europäischen Union nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, um giro- pay als Bezahlverfahren anzubieten.
Rechteeinräumung. Der Vertragspartner räumt S-Public, soweit nicht abwei- chend vereinbart, das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbe-schränkte Recht ein, Logos und Marken des Vertragspartners, insbesondere den Namen des Vertrags- partners, für die Dauer dieses Vertrages auf der S-Public Website, in Produktprospekten sowie in sowie in sonstigen Marketingmaterialien als Referenz zu nutzen.