Rechtsbehelfsfrist für alle Parteien außer der WADA. Für alle Parteien außer der WADA gilt für das Einlegen eines Rechts- behelfs die Frist, die in den anwendbaren Regeln der für das Ergeb- nismanagement-/Disziplinarverfahren zuständigen Anti-Doping-Or- ganisation festgelegt ist.
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Samples: www.karate.de, bvdk.de
Rechtsbehelfsfrist für alle Parteien außer der WADA. Für alle Parteien außer der WADA gilt für das Einlegen eines Rechts- behelfs Rechtsbehelfs die Frist, die in den anwendbaren Regeln der für das Ergeb- nismanagement-/Disziplinarverfahren Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren zuständigen Anti-Doping-Or- ganisation Organisation festgelegt ist.
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Samples: www.alpenverein.de
Rechtsbehelfsfrist für alle Parteien außer der WADA. Für alle Parteien außer der WADA gilt für das Einlegen eines Rechts- behelfs Rechtsbehelfs die Frist, die in den anwendbaren Regeln der für das Ergeb- nismanagement-/Disziplinarverfahren Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren zuständigen Anti-Doping-Or- ganisation Doping- Organisation festgelegt ist.
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Samples: www.dsv.de