Rechtspolitik Musterklauseln

Rechtspolitik soporatgeber Unfallversicherung Der Bereich Recht und Rechtspolitik beeinflusst den rechtspoliti- schen Diskurs über Fachaufsätze, Vorträge, Konferenzteilnahmen, Stellungnahmen (an Gerichte, Parteien und Verfassungsorgane) sowie Verlautbarungen in der Presse und durch einen engen Kontakt zu Politiker/-innen und Richter/-innen. Darüber hinaus werden einzelne Verfahren von rechtspolitischer Bedeutung im Rahmen des Rechtsschutzes für ver.di-Mitglieder im Sinne der gesamten Organisation genutzt. Der Bereich wirkt rechtspolitisch auf den Feldern des Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarechts. Herausgehobene rechtspolitische Themenfelder Mehrere Schwerpunktthemen wie der flächendeckende gesetz- liche Mindestlohn, Entwicklungen im Europarecht (Arbeitszeit, Entsendung etc.), der Beschäftigtendatenschutz oder Werkverträ- ge als Umgehungsform beschäftigten ver.di im Berichtszeitraum. ver.di war an wegweisenden Gesetzgebungsvorhaben bis hin zu ministeriellen Arbeitsgruppen beteiligt. Viele andere Themen wie zum Beispiel der institutionelle Rechtsmissbrauch bei Betriebs- übergängen, der Diskriminierungsschutz, Geschlechterquoten in Aufsichtsgremien von Unternehmen oder das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Stichwort Familienpflege- zeitgesetz) werden aus Platzgründen nicht weiter ausgeführt.
Rechtspolitik. Die Rechtspflege dient dem inneren Frieden. Sie gewährleistet, dass Konflikte in unserer Gesellschaft in geordneten und rechtsstaatlichen Bahnen entschieden werden. Jedoch muss die Justiz ihre Entscheidungen auch schnell und für die Bürgerinnen und Bürger verständlich treffen, um von den Betroffenen akzeptiert zu werden. Rechtsgewährung ist Dienst für die Menschen in unserer Stadt. Lange Verfahrensdauer, ausbleibende Vollstreckungen, langatmige Registersachen un- tergraben nicht nur die Akzeptanz der Justiz und das Rechtsstaatsbewusstsein der Bür- gerinnen und Bürger, sondern können sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen zur existenziellen Bedrohung werden. Eine stockende Justiz wird damit auch zu einem Hemmschuh wirtschaftlicher Entwicklung. Ausgehend von der unabweisbaren Pflicht des Staates zur Rechtsgewährung für den Bürger und zur Sicherung einer gleichmäßigen und qualitativ angemessenen Rechtspfle- ge und einer wirksamen Strafverfolgung vereinbaren die Koalitionsparteien, entschiede- ne Schritte zur technischen und organisatorischen Modernisierung der Berliner Justiz in Angriff zu nehmen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.