Rechtsrisiken und aufsichtsrechtliche Risiken. Unter Rechtsrisiken versteht der Emittent alle aus vertraglichen Vereinbarungen sowie aus rechtlichen Rahmenbedingungen resultierenden Risiken. Aufsichtsrechtliche Risiken ergeben sich aus den für den Emittenten bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Verwirklichung von Rechtsrisiken oder eine Erhöhung aufsichtsrechtlicher Anforderungen können die betrieblichen Aufwendungen des Emittenten erheblich steigern und negative Auswirkungen auf die Vermögenslage des Emittenten haben.