Rechtsstaatlichkeit. (1) Bei ihrer Zusammenarbeit im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht messen die Vertragsparteien der Förderung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, des Zugangs zu den Gerichten und des Rechts auf ein faires Verfahren, besondere Bedeutung bei.
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Rechtsstaatlichkeit. (1) Bei ihrer Zusammenarbeit im Bereich FreiheitRecht, Freiheit und Sicherheit und Recht messen die Vertragsparteien der Förderung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, des Zugangs zu den Gerichten und des Rechts auf ein faires Verfahren, Verfahren besondere Bedeutung bei.
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Rechtsstaatlichkeit. (1) Bei ihrer Zusammenarbeit im Bereich FreiheitRecht, Sicherheit Freiheit und Recht Sicher- heit messen die Vertragsparteien der Förderung der RechtsstaatlichkeitRechtsstaat- lichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, des Zugangs Zu- gangs zu den Gerichten und des Rechts auf ein faires Verfahren, Verfahren besondere Bedeutung bei.
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