Reduzierung des Treuhandvermögens durch den Anleger. Der Anleger kann jederzeit den Förderkreis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende anweisen, auf seine Rechnung gehaltene Genossenschaftsanteile an Oikocredit zurückzugeben, wobei der Wert des verbleibenden Treuhandvermögens insgesamt mindestens EUR 200,– betragen muss.
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Samples: Treuhandvertrag
Reduzierung des Treuhandvermögens durch den Anleger. Der Anleger kann jederzeit den Förderkreis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende anweisen, auf seine Rechnung Rech- nung gehaltene Genossenschaftsanteile an Oikocredit zurückzugebenzu- rückzugeben, wobei der Wert des verbleibenden Treuhandvermögens Treuhand- vermögens insgesamt mindestens EUR 200,– 200,- betragen muss.
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Samples: Treuhandvertrag
Reduzierung des Treuhandvermögens durch den Anleger. Der Anleger kann jederzeit den Förderkreis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende anweisen, auf seine Rechnung gehaltene Genossenschaftsanteile an Oikocredit zurückzugeben, wobei der Wert des verbleibenden Treuhandvermögens Treu handvermögens insgesamt mindestens EUR 200,– betragen muss.
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Samples: www.westdeutsch.oikocredit.de
Reduzierung des Treuhandvermögens durch den Anleger. Der Anleger kann jederzeit den Förderkreis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende anweisen, auf seine Rechnung gehaltene Genossenschaftsanteile Genos- senschaftsanteile an Oikocredit zurückzugeben, wobei der Wert des verbleibenden Treuhandvermögens Treuhandver- mögens insgesamt mindestens EUR 200,– betragen 200,- betra- gen muss.
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Samples: Treuhandvertrag
Reduzierung des Treuhandvermögens durch den Anleger. Der Anleger kann jederzeit den Förderkreis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende anweisen, auf seine Rechnung gehaltene Genossenschaftsanteile an Oikocredit zurückzugeben, wobei der Wert des verbleibenden Treuhandvermögens insgesamt mindestens EUR 200,– 200,- betragen muss.
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Samples: Treuhandvertrag (Anlage 1 Zur Beitrittsvereinbarung)