Regelbetrieb Musterklauseln

Regelbetrieb. 3.4.1 Nach Endabnahme des Netzanschlusses beginnt der Regelbetrieb. 3.4.2 Die Verfügbarkeit des Netzanschlusses im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 1 GasNZV ist ab dem Beginn des Regelbetriebs sicherzustellen. 3.4.3 Wird der Netzanschluss während des Regelbetriebes durch schuldhaftes Handeln des Anschlussnehmers/-nutzers gemäß § 16 Netzanschluss- und Anschlussnutzungsver- trag unterbrochen, und kann ONTRAS die Unterberechnung nicht durch Fernwirktech- nik beheben, so kann ONTRAS eine Kostenerstattung für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Netzanschlusses verlangen. 🡪 Grafik Die Eigentumsgrenze zwischen den Anlagen der ONTRAS und den Anlagen des An- schlussnehmers bildet die Eingangsschweißnaht des Iso-Stückes nach der Biogasaufberei- tungsanlage. Der Einspeisepunkt ist der Anschlusspunkt. Die geografische Lage des Netzanschlusspunkts wird im Anschluss an die Errichtung mittels Einmessung festgestellt. 🡪 entfällt da Netzbetreiberanlage Parameter Grenzwert2 Brennwert am Eingang (aufbereitetes Biogas) kWh ≤ Methangehalt am Eingang (aufbereitetes Biogas) Vol. % ≤ Sauerstoff (O2) Vol. % ≥ Feuchtegehalt (H2O) mg/m3 ≥ Schwefelwasserstoff (H2S) mg/m³ ≥ Wasserstoff (H2) Vol. % ≥ Kohlenstoffdioxid (CO2) Vol. % ≥ Minimale Temperatur am Eingang °C ≤ Maximale Temperatur Eingang °C ≥ Eingangsdruck barg ≤ Einspeisekapazität m³/h i.N. ≥ Mindestvolumenstrom m³/h i.N. ≤ Weitere Abschaltbedingungen können sein (nicht abschließend): ▪ Sammelstörung beider Messschienen, ▪ Störung beider Mengenumwerter am Eingang oder Störung beider Mengenumwerter am Ausgang, ▪ Störung aller Verdichter, ▪ Störung PGC, ▪ Ausfall Elektroenergie, ▪ Überschreitung der in den technischen und eichrechtlichen Regelwerken und Betriebs- anweisungen für die Messgeräte enthaltenen Vorgaben für die Angleichung des Brennwertes mittels Flüssiggas-Konditionierung sowie ▪ instabiler und diskontinuierlicher Bereitgestellung des aufbereiteten Biogases. Erfolgt die Abschaltung gemäß der vorgenannten Kriterien und hat der Anschlussnehmer/- nutzer die Ursache für die Abschaltung zu vertreten, so wird der Zeitraum in dem der Netz- anschluss nicht verfügbar ist, sowie der Zeitraum der für ein ordnungsgemäßes Wiederan- fahren der Anlage benötigt wird, nicht bei der Ermittlung der Verfügbarkeit nach § 14 NAANV berücksichtigt.
Regelbetrieb. Für den sicheren Dosierbetrieb ist die Methanoldosieranlage mit einer automatischen Steue- rung ausgestattet. Eine Nitratsonde jeweils am Ablauf der Tropfkörper und - Denitrifikation senden ein Steuersignal an die SPS, dort wird das Signal umgesetzt und an die Dosierpum- pen weitergeleitet. Abhängig von der Nitrat – Konzentration im Ablauf der Denitrifikation wird die Methanolzugabemenge vorgegeben. Steigt das Nitrat im Xxxxxx zur Denitrifikation über einen bestimmten Wert, erhöht sich die Dosiermenge automatisch auf einen bereits vorgege- benen höheren Wert. Die notwendigen Dosiermengen können am Touch – Paneel im vorge- gebenen Grenzbereich verändert werden. Je nach den Anforderungen an die zu dosierende Menge können beide Dosieranlagen ein- zeln oder gemeinsam betrieben werden.

Related to Regelbetrieb

  • Betrieb Sicherstellung des laufenden Betriebes Hierunter fallen alle Aufgaben, die zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit notwendig sind, insbesondere die Bereitstellung aller zum Betrieb erfor­ derlichen Ressourcen (Räume, Energie, etc.). Die Stadt veranlasst Vorbeugungsmaßnahmen zur Aufrechterhal­ tung des störungsfreien Betriebes und stimmt diese Maß­ nahmen mit der Kommune ab. Im Einzelnen werden folgende Detailleistungen erbracht:

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb.

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und sonstiger Maßnahmen für Zahnprophylaxe nach dem Abschnitt der Gebührenordnung für Zahnärzte, der prophylaktische Leistungen regelt,

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.