Common use of Regeln für die Vermögensbewertung und Preisermittlung Clause in Contracts

Regeln für die Vermögensbewertung und Preisermittlung. Der Wert einer Anteilsgattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilsgattung einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Investmentfonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilsgattung aus der Summe der für diese Anteilsgattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Investmentfonds. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten von der Depotbank zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: • Der Wert von Vermögenswerten, welche an Börsen oder an anderen geregelten Märkten notieren, wird grundsätzlich auf Basis des zuletzt verfügbaren Schlusskurses ermittelt. • Handelt ein Vermögenswert an keiner Börse bzw. an keinem geregelten Markt oder spiegelt der Kurs nicht den tatsächlichen Wert wieder (z.B. bei sehr eingeschränkter Liquidität), werden die Bewertungskurse mit Hilfe von Bewertungsmodellen errechnet. • Anteile an einem OGAW oder OGA werden grundsätzlich mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. bei Exchange Traded Funds (ETFs) mit den zuletzt verfügbaren Schlusskursen. • Devisentermin-Bewertungen werden unter Zuhilfenahme aktueller Marktpreise selbständig von der Verwaltungsgesellschaft berechnet. Die Vermögenswerte werden grundsätzlich mit den Marktpreisen bewertet. Bei weniger liquiden Wertpapieren, für die keine Marktpreise vorhanden sind, werden Bewertungsmodelle verwendet. Modelle werden, abgesehen von Devisentermingeschäften, nur in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen qualifizierten externen Dienstleister umgesetzt. Die verwendeten Bewertungsmodelle werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft genehmigt und von der zuständigen Organisationseinheit der Verwaltungsgesellschaft regelmäßig auf Plausibilität überprüft. Sofern in außergewöhnlichen Fällen, weder ein Kurs noch ein Bewertungsmodell verfügbar ist, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft unter Einbindung des Valuation Committees, das von Vertretern der Erste Group Bank AG und Erste Asset Management Group gebildet wird, über die weitere Vorgehensweise. Anleger werden darauf hingewiesen, dass Eventualforderungen, wie beispielsweise Forderungen im Zusammenhang mit einer Wertpapiersammelklage, wegen der Ungewissheit, die mit solchen Forderungen verbunden ist, erst nach ihrer tatsächlichen Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt werden. Nach Bekanntwerden der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird der Kurs der betroffenen Wertpapiere auf Null gesetzt, es sei denn die Verwaltungsgesellschaft kommt im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung. Forderungen aus dem Insolvenzverfahren werden wegen der Ungewissheit, die mit solchen Zahlungen verbunden ist, allerdings erst nach ihrer tatsächlichen (teilweisen) Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt. Im Falle einer solchen nachträglichen Zahlung kommt es zu keiner Korrektur des historischen Rechenwertes. Erfolgen solche oder andere Zahlungen nach Liquidation des Investmentfonds, werden diese Beträge anerkannten karitativen Organisationen gespendet.

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Samples: data.erste-am.com, data.erste-am.com, dl.avl-investmentfonds.de

Regeln für die Vermögensbewertung und Preisermittlung. Der Wert einer Anteilsgattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilsgattung einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Investmentfonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilsgattung aus der Summe der für diese Anteilsgattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Investmentfonds. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten von der Depotbank zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: • Der Wert von Vermögenswerten, welche an Börsen oder an anderen geregelten Märkten notieren, wird grundsätzlich auf Basis des zuletzt verfügbaren Schlusskurses ermittelt. • Handelt ein Vermögenswert an keiner Börse bzw. an keinem geregelten Markt oder spiegelt der Kurs nicht den tatsächlichen Wert wieder (z.B. bei sehr eingeschränkter Liquidität), werden die Bewertungskurse mit Hilfe von Bewertungsmodellen errechnet. • Anteile an einem OGAW oder OGA werden grundsätzlich mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. bei Exchange Traded Funds (ETFs) mit den zuletzt verfügbaren Schlusskursen. • Devisentermin-Bewertungen werden unter Zuhilfenahme aktueller Marktpreise selbständig von der Verwaltungsgesellschaft berechnet. Die Vermögenswerte werden grundsätzlich mit den Marktpreisen bewertet. Bei weniger liquiden Wertpapieren, für die keine Marktpreise vorhanden sind, werden Bewertungsmodelle verwendet. Modelle werden, abgesehen von Devisentermingeschäften, nur in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen qualifizierten externen Dienstleister umgesetzt. Die verwendeten Bewertungsmodelle werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft genehmigt und von der zuständigen Organisationseinheit der Verwaltungsgesellschaft regelmäßig auf Plausibilität überprüft. Sofern in außergewöhnlichen Fällen, weder ein Kurs noch ein Bewertungsmodell verfügbar ist, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft unter Einbindung des Valuation Committees, das von Vertretern der Erste Group Bank AG und Erste Asset Management Group gebildet wird, über die weitere Vorgehensweise. Anleger werden darauf hingewiesen, dass Eventualforderungen, wie beispielsweise Forderungen im Zusammenhang mit einer Wertpapiersammelklage, wegen der Ungewissheit, die mit solchen Forderungen verbunden ist, erst nach ihrer tatsächlichen Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt werden. Nach Bekanntwerden der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird der Kurs der betroffenen Wertpapiere auf Null gesetzt, es sei denn die Verwaltungsgesellschaft kommt im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung. Forderungen aus dem Insolvenzverfahren werden wegen der Ungewissheit, die mit solchen Zahlungen verbunden ist, allerdings erst nach ihrer tatsächlichen (teilweisen) Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt. Im Falle einer solchen nachträglichen Zahlung kommt es zu keiner Korrektur des historischen Rechenwertes. Erfolgen solche oder andere Zahlungen nach Liquidation des Investmentfonds, werden diese Beträge anerkannten karitativen Organisationen gespendet.

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Samples: data.erste-am.com, data.erste-am.com