Regeln für die Vermögensbewertung und Preisermittlung. Der Wert einer Anteilsgattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilsgattung einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Investmentfonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilsgattung aus der Summe der für diese Anteilsgattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Investmentfonds. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten von der Depotbank zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: • Der Wert von Vermögenswerten, welche an Börsen oder an anderen geregelten Märkten notieren, wird grundsätzlich auf Basis des zuletzt verfügbaren Schlusskurses ermittelt. • Handelt ein Vermögenswert an keiner Börse bzw. an keinem geregelten Markt oder spiegelt der Kurs nicht den tatsächlichen Wert wieder (z.B. bei sehr eingeschränkter Liquidität), werden die Bewertungskurse mit Hilfe von Bewertungsmodellen errechnet. • Anteile an einem OGAW oder OGA werden grundsätzlich mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. bei Exchange Traded Funds (ETFs) mit den zuletzt verfügbaren Schlusskursen. • Devisentermin-Bewertungen werden unter Zuhilfenahme aktueller Marktpreise selbständig von der Verwaltungsgesellschaft berechnet. Die Vermögenswerte werden grundsätzlich mit den Marktpreisen bewertet. Bei weniger liquiden Wertpapieren, für die keine Marktpreise vorhanden sind, werden Bewertungsmodelle verwendet. Modelle werden, abgesehen von Devisentermingeschäften, nur in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen qualifizierten externen Dienstleister umgesetzt. Die verwendeten Bewertungsmodelle werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft genehmigt und von der zuständigen Organisationseinheit der Verwaltungsgesellschaft regelmäßig auf Plausibilität überprüft. Sofern in außergewöhnlichen Fällen, weder ein Kurs noch ein Bewertungsmodell verfügbar ist, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft unter Einbindung des Valuation Committees, das von Vertretern der Erste Group Bank AG und Erste Asset Management Group gebildet wird, über die weitere Vorgehensweise. Anleger werden darauf hingewiesen, dass Eventualforderungen, wie beispielsweise Forderungen im Zusammenhang mit einer Wertpapiersammelklage, wegen der Ungewissheit, die mit solchen Forderungen verbunden ist, erst nach ihrer tatsächlichen Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt werden. Nach Bekanntwerden der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird der Kurs der betroffenen Wertpapiere auf Null gesetzt, es sei denn die Verwaltungsgesellschaft kommt im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung. Forderungen aus dem Insolvenzverfahren werden wegen der Ungewissheit, die mit solchen Zahlungen verbunden ist, allerdings erst nach ihrer tatsächlichen (teilweisen) Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt. Im Falle einer solchen nachträglichen Zahlung kommt es zu keiner Korrektur des historischen Rechenwertes. Erfolgen solche oder andere Zahlungen nach Liquidation des Investmentfonds, werden diese Beträge anerkannten karitativen Organisationen gespendet.
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Samples: Investmentfonds, Investmentfondsprospekt, Investmentfonds
Regeln für die Vermögensbewertung und Preisermittlung. Der Wert einer Anteilsgattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilsgattung einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Investmentfonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilsgattung aus der Summe der für diese Anteilsgattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Investmentfonds. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten von der Depotbank zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: • Der Wert von Vermögenswerten, welche an Börsen oder an anderen geregelten Märkten notieren, wird grundsätzlich auf Basis des zuletzt verfügbaren Schlusskurses ermittelt. • Handelt ein Vermögenswert an keiner Börse bzw. an keinem geregelten Markt oder spiegelt der Kurs nicht den tatsächlichen Wert wieder (z.B. bei sehr eingeschränkter Liquidität), werden die Bewertungskurse mit Hilfe von Bewertungsmodellen errechnet. • Anteile an einem OGAW oder OGA werden grundsätzlich mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. bei Exchange Traded Funds (ETFs) mit den zuletzt verfügbaren Schlusskursen. • Devisentermin-Bewertungen werden unter Zuhilfenahme aktueller Marktpreise selbständig von der Verwaltungsgesellschaft berechnet. Die Vermögenswerte werden grundsätzlich mit den Marktpreisen bewertet. Bei weniger liquiden Wertpapieren, für die keine Marktpreise vorhanden sind, werden Bewertungsmodelle verwendet. Modelle werden, abgesehen von Devisentermingeschäften, nur in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen qualifizierten externen Dienstleister umgesetzt. Die verwendeten Bewertungsmodelle werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft genehmigt und von der zuständigen Organisationseinheit der Verwaltungsgesellschaft regelmäßig auf Plausibilität überprüft. Sofern in außergewöhnlichen Fällen, weder ein Kurs noch ein Bewertungsmodell verfügbar ist, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft unter Einbindung des Valuation Committees, das von Vertretern der Erste Group Bank AG und Erste Asset Management Group gebildet wird, über die weitere Vorgehensweise. Anleger werden darauf hingewiesen, dass Eventualforderungen, wie beispielsweise Forderungen im Zusammenhang mit einer Wertpapiersammelklage, wegen der Ungewissheit, die mit solchen Forderungen verbunden ist, erst nach ihrer tatsächlichen Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt werden. Nach Bekanntwerden der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird der Kurs der betroffenen Wertpapiere auf Null gesetzt, es sei denn die Verwaltungsgesellschaft kommt im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung. Forderungen aus dem Insolvenzverfahren werden wegen der Ungewissheit, die mit solchen Zahlungen verbunden ist, allerdings erst nach ihrer tatsächlichen (teilweisen) Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt. Im Falle einer solchen nachträglichen Zahlung kommt es zu keiner Korrektur des historischen Rechenwertes. Erfolgen solche oder andere Zahlungen nach Liquidation des Investmentfonds, werden diese Beträge anerkannten karitativen Organisationen gespendet.
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Samples: Investmentfonds, Investmentfonds
Regeln für die Vermögensbewertung und Preisermittlung. Der Wert einer Anteilsgattung eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilsgattung Gesamtwertes des Fonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Investmentfonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilsgattung aus der Summe der für diese Anteilsgattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Investmentfonds. Der Gesamtwert des Investmentfonds Fonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente, Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, Rechte abzüglich Verbindlichkeiten von der Depotbank zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: • :
a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an Börsen einer Börse oder an einem anderen geregelten Märkten notierenMarkt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf Basis der Grundlage des zuletzt letzten verfügbaren Schlusskurses ermittelt. • Handelt .
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an keiner einer Börse bzw. oder an keinem einem anderen geregelten Markt notiert oder spiegelt gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs nicht den tatsächlichen Wert wieder (z.B. Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, so wird der Verkehrswert, der bei sehr eingeschränkter Liquidität)sorgfältiger Einschätzung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände angemessen ist, werden herangezogen. Hierbei wird auf die Bewertungskurse mit Hilfe von Bewertungsmodellen errechnet. • Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder auf andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen, sofern nachfolgend nicht anders angegeben.
c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden grundsätzlich mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen Rechenwert bewertet bzw. bei Exchange Traded Funds sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B. ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen. • Devisentermin-Bewertungen werden unter Zuhilfenahme aktueller Marktpreise selbständig .
d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Verwaltungsgesellschaft Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berechnet. Die Vermögenswerte .
e) Bankguthaben und Festgelder werden grundsätzlich mit den Marktpreisen ihrem Nennwert bewertet. Bei weniger liquiden Wertpapieren, für Angelaufene Zinsen werden berücksichtigt.
f) Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des letzten verfügbaren WM/Reuters Schlusskurses (Closing Rate) der Währung in Euro umgerechnet. Zur Preisberechnung des Fonds werden grundsätzlich die keine Marktpreise vorhanden sind, werden Bewertungsmodelle verwendetjeweils letzten veröffentlichten (= verfügbaren) Kurse herangezogen. Modelle werden, abgesehen von Devisentermingeschäften, Entspricht der letzte veröffentlichte Xxxxxxxxxxx aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situation ganz offensichtlich und nicht nur in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen qualifizierten externen Dienstleister umgesetzt. Die verwendeten Bewertungsmodelle werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft genehmigt und von der zuständigen Organisationseinheit der Verwaltungsgesellschaft regelmäßig auf Plausibilität überprüft. Sofern in außergewöhnlichen Fällen, weder ein Kurs noch ein Bewertungsmodell verfügbar ist, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft unter Einbindung des Valuation Committees, das von Vertretern der Erste Group Bank AG und Erste Asset Management Group gebildet wird, über die weitere Vorgehensweise. Anleger werden darauf hingewiesen, dass Eventualforderungen, wie beispielsweise Forderungen im Zusammenhang mit einer Wertpapiersammelklage, wegen der Ungewissheit, die mit solchen Forderungen verbunden ist, erst nach ihrer tatsächlichen Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt werden. Nach Bekanntwerden der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird der Kurs der betroffenen Wertpapiere auf Null gesetzt, es sei denn die Verwaltungsgesellschaft kommt im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung. Forderungen aus dem Insolvenzverfahren werden wegen nicht den tatsächlichen Werten, so kann eine Preisberechnung unterbleiben, wenn der UngewissheitFonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, die mit solchen Zahlungen verbunden ist, allerdings erst nach ihrer tatsächlichen (teilweisen) Erfüllung keine bzw. keine marktkonformen Kurse aufweisen. Schwer zu bewertende Vermögensgegenstände im Rechenwert Sinne des Investmentfonds berücksichtigt. I§ 17 AIFMG sowie das jeweilige Verfahren für die Bewertung der betreffenden Vermögensgegenstände werden gegebenenfalls im Falle einer solchen nachträglichen Zahlung kommt es zu keiner Korrektur des historischen Rechenwertes. Erfolgen solche oder andere Zahlungen nach Liquidation des Investmentfonds, werden diese Beträge anerkannten karitativen Organisationen gespendetRechenschaftsbericht ausgewiesen.
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Samples: Aif Anlegerinformation
Regeln für die Vermögensbewertung und Preisermittlung. Der Wert einer Anteilsgattung eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilsgattung Gesamtwertes des Fonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Investmentfonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilsgattung aus der Summe der für diese Anteilsgattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Investmentfonds. Der Gesamtwert des Investmentfonds Fonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente Geld- marktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds Fonds gehörenden Finanzanlagen, GeldbeträgeGeldbe- träge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten von der Depotbank Verwahrstelle zu ermittelnermit- teln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt nach folgenden Grundsätzen ermittelt: • :
a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an Börsen einer Börse oder an einem anderen geregelten Märkten notierenMarkt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf Basis der Grundlage des zuletzt letzten verfügbaren Schlusskurses Kurses ermittelt. • Handelt .
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an keiner einer Börse bzw. oder an keinem einem anderen geregelten Markt notiert oder spiegelt gehan- delt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs nicht den tatsächlichen Wert wieder (z.B. bei sehr eingeschränkter Liquidität)Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden wird auf die Bewertungskurse mit Hilfe von Bewertungsmodellen errechnet. • Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.
c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden grundsätzlich mit den dem zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. bei Exchange Traded Funds sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B. ETFs) mit den zuletzt jeweils letzten verfüg- baren Schlusskursen.
d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Schlusskursen. • Devisentermin-Bewertungen werden unter Zuhilfenahme aktueller Marktpreise selbständig von der Verwaltungsgesellschaft Abwicklungspreises berechnet. Die Vermögenswerte Zur Preisberechnung des Fonds werden grundsätzlich mit den Marktpreisen bewertetdie jeweils letzten veröffentlichten Kurse der vom Fonds erworbenen Vermögenswerte herangezogen. Bei weniger liquiden Wertpapieren, für die keine Marktpreise vorhanden sind, werden Bewertungsmodelle verwendet. Modelle werden, abgesehen von Devisentermingeschäften, Entspricht der letzte veröffentlichte Bewertungskurs aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen qualifizierten externen Dienstleister umgesetzt. Die verwendeten Bewertungsmodelle werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft genehmigt und von der zuständigen Organisationseinheit der Verwaltungsgesellschaft regelmäßig auf Plausibilität überprüft. Sofern in außergewöhnlichen Fällen, weder ein Kurs noch ein Bewertungsmodell verfügbar ist, entscheidet die Verwaltungsgesellschaft unter Einbindung des Valuation Committees, das von Vertretern der Erste Group Bank AG und Erste Asset Management Group gebildet wird, über die weitere Vorgehensweise. Anleger werden darauf hingewiesen, dass Eventualforderungen, wie beispielsweise Forderungen im Zusammenhang mit einer Wertpapiersammelklage, wegen der Ungewissheit, die mit solchen Forderungen verbunden ist, erst nach ihrer tatsächlichen Erfüllung im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt werden. Nach Bekanntwerden der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird der Kurs der betroffenen Wertpapiere auf Null gesetzt, es sei denn die Verwaltungsgesellschaft kommt im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung. Forderungen aus dem Insolvenzverfahren werden wegen der Ungewissheitnicht den tatsächli- chen Werten, so kann eine Preisberechnung für den Fonds unterbleiben, wenn dieser 5% oder mehr seines Fonds- vermögens in Vermögenswerte investiert hat, die mit solchen Zahlungen verbunden ist, allerdings erst nach ihrer tatsächlichen (teilweisen) Erfüllung keine bzw. keine marktkonformen Kurse aufweisen. Schwer zu bewertende Vermögensgegenstände iSd § 17 AIFMG sowie das jeweilige Verfahren für die Bewertung der betreffenden Vermögenswerte werden gegebenenfalls im Rechenwert des Investmentfonds berücksichtigt. Im Falle einer solchen nachträglichen Zahlung kommt es zu keiner Korrektur des historischen Rechenwertes. Erfolgen solche oder andere Zahlungen nach Liquidation des Investmentfonds, werden diese Beträge anerkannten karitativen Organisationen gespendetRechenschaftsbericht ausgewiesen.
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