Common use of Regeln für die Vermögensbewertung Clause in Contracts

Regeln für die Vermögensbewertung. Der Wert eines Anteiles einer Anteilsgattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes einer Anteilsgattung einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilsgattung. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Fonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilsgattung aus der Summe der für diese Anteilsgattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Fonds. Der Gesamtwert des Fonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geld- marktinstrumente, Anteile an Investmentfonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds ge- hörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbind- lichkeiten zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichar- tiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rechenwert bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B. ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen. d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berech- net. e) Bankguthaben und Festgelder werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet. Angelaufene Zin- sen werden berücksichtigt. f) Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des letz- ten verfügbaren WM/Reuters Schlusskurses (Closing Rate) der Währung in Euro umgerechnet.

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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus