Bewertungsverfahren Musterklauseln

Bewertungsverfahren. Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie
Bewertungsverfahren. Angaben zu den Bewertungsverfahren sind dem Anhang Kapitel IV. Sonstige Angaben zu entnehmen. Die Vergütungspolitik der KVG ist darauf ausgerichtet, Interessenkonflikte sowie falsche Anreize, insbesondere für Mitarbeiter, die über das Eingehen von Risiken entscheiden, zu vermeiden. Der Schwerpunkt der Vergütungspolitik liegt daher auf Zahlung von marktgerechten Fixgehältern. Gegebenenfalls werden zusätzlich feste Sonderzahlungen in Form von Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt. Die Deutsche Finance Investment hat eine Vergütungsrichtlinie implementiert, in der Regelungen getroffen sind, unter denen variable Vergütungen vereinbart werden können und dennoch keine zusätzlichen Anreize für das Eingehen unerwünschter Risiken geschaffen oder Interessenkonflikte gefördert werden. Im Geschäftsjahr 2018 betrug die Gesamtvergütungan die Mitarbeiter der externen KVG 1.075.619 EUR (Vorjahr 872.171 EUR) bei einem durchschnittlichen Mitarbeiterstand von 10 Personen (Vorjahr 8 Personen). In 2018 wurden variable Vergütungen in Höhe von 86.500 EUR (Vorjahr 45.000 EUR) ausbezahlt. Die Vergütung an leitende Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Fondsgesellschaft ausgewirkt hat, betrug 407.813 EUR (Vorjahr 342.555 EUR). Die Angaben zur Vergütung beziehen sich ausschließlich auf die Kapitalverwal- tungsgesellschaft und nicht auf Unternehmen, mit denen ein Auslagerungsverhältnis besteht. 30.09.2019
Bewertungsverfahren. Zur Ermittlung des Markt-/Verkehrswertes hat der Bewerter i.d.R. den Ertragswert der Immobilie anhand eines Verfahrens zu er- mitteln, das am jeweiligen Immobilienmarkt anerkannt ist. Zur Plausibilisierung kann der Bewerter auch andere am jeweiligen Immo- bilienanlagemarkt anerkannte Bewertungs- verfahren heranziehen, wenn er dies für eine sachgerechte Bewertung der Immobilie für erforderlich und/oder zweckmäßig hält. Im Regelfall wird der Markt-/Verkehrswert der Immobilie anhand des vereinfachten Er- tragswertverfahrens in Anlehnung an die Im- moWertV bestimmt. Bei diesem anerkannten Wertermittlungsverfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Miet-/Pachterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten ein- schließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Miet-/Pachtausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ermittelt sich aus der so er- rechneten Nettomiete/-pacht, die mit einem Faktor multipliziert wird. Dieser Faktor be- rücksichtigt eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie (unter Einbezie- xxxx xxx Xxxx, Gebäudezustand sowie der Restnutzungsdauer). Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden. Weiter wird der nach §16 ImmoWertV ermittelte und diskontierte Bo- denwert addiert. Die AIF-Verwaltungsgesellschaft hat sich für das beschriebene Bewertungsverfahren entschieden, da es gesetzlich definiert bzw. in der Branche anerkannt ist. Die Ermittlung der einzelnen Parameter und die Berech- nung des Markt-/Verkehrswertes sind hinrei- chend zu dokumentieren. Schwer zu bewertende Vermögenswerte sind nicht vorhanden. Nebenkosten, die beim Erwerb der Immobi- lie anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre, in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Wird die Immobilie wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkos- ten in voller Höhe abzuschreiben. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der „Verordnung über Inhalt, Umfang und Dar- stellung der Rechnungslegung von Sonder- vermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem In- vestmentvermögen gehörenden Vermö- gensgegenstände“ (KARBV).
Bewertungsverfahren. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legt bei ihren Investitionen in Vermö- gensgegenstände Wert darauf, dass diese mit einem konsistenten, an- gemessenen und nachvollziehbaren Wertansatz unterlegt sind. Dabei gel- ten die folgenden Grundsätze: Jeder externe Bewerter muss im Hin- blick auf die gesetzlichen Anforderun- gen hinreichend qualifiziert sein, also insbesondere eine unabhängige, un- parteiische und zuverlässige natürliche oder juristische Person sein und über angemessene Fachkenntnisse sowie ausreichende praktische Erfahrung hinsichtlich der von ihm zu bewerten- den Vermögensgegenstände verfügen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird fachkundige und erfahrene Be- wertungsunternehmen in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Rege- lungen beauftragen. Der Bewerter, der die Bewertung der Vermögensgegenstände vor Ankauf durchführt, darf nicht zugleich die lau- fende Bewertung der Vermögensge- genstände durchführen. Nach Ablauf von drei Jahren darf der externe Bewer- ter erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Ende seines Bestellungszeitraumes, al- so nach Ablauf einer zweijährigen Ka- renzzeit, erneut als externer Bewerter bestellt werden. Die erforderlichen Bewertungsgut- achten zum Zwecke der Ankaufsbe- wertung der Zielfonds – bzw. der Ak- tienklassen von Ziefonds, sofern sol- che gebildet werden – gemäß § 261 Absatz 6 KAGB werden von mindes- tens einem beauftragten und geeigne- ten, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend unabhängigen exter- nen Bewerter vorgenommen. Für Ver- mögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem anderen organisierten Markt zugelas- sen sind oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezo- gen sind oder für die kein handelba- rer Kurs verfügbar ist, sind gesetzlich grundsätzlich die Verkehrswerte zu- grunde zu legen, die sich bei sorgfälti- ger Einschätzung nach geeigneten Be- wertungsmodellen unter Berücksich- tigung aktueller Marktgegebenheiten ergeben.
Bewertungsverfahren. Beispiel: Einzelunternehmen des Handwerkers € - Gewinn 150.000 (hierin GewSt.) 30.000 - Private PKW-Kosten 10.000 - Gehalt der nicht mitarbeitenden Ehefrau 25.000 - kalk. Unternehmerlohn 80.000 - Immobilie im Betriebsvermögen - Zinsen für Immobilienfinanzierung 10.000 - Afa Immobilie 6.000 - kalkulatorische Miete 40.000
Bewertungsverfahren. X. Xxxxxxxxx zur Ermittlung der bestmöglichen Ausführung und Gewichtung Die Auswahl der Ausführungsplätze, an denen die UmweltBank gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielen kann, wird nach nachfolgenden Grundsätzen getroffen: Die UmweltBank stuft alle ihre Kunden im Wertpapiergeschäft als „Privatkunden“ ein, behandelt sie also nach dem höchsten, auf Kleinanleger ausgelegten Schutz- niveau. Die Auftragsausführung orientiert sich daher am Gesamtentgelt als maßgeb- liches Kriterium für die Bestimmung des bestmöglichen Ergebnisses der Auftragsaus- führung, d. h. am Preis des Finanzinstruments und den mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Weitere Faktoren werden nur nachgeordnet und insoweit berücksichtigt, als sie zur Erzielung des bestmöglichen Gesamtentgelts beitragen. So hat die von der Liquidität der Finanzinstrumente am jeweiligen Ausführungsplatz bestimmte Ausführungs- wahrscheinlichkeit und die Ausführungsgeschwindigkeit maßgeblichen Einfluss auf das Risiko von negativen Kursveränderungen zwischen Auftragserteilung und -ausführung. Auch Art und Umfang des jeweiligen Auftrags können Einfluss auf die Preisbildung haben.
Bewertungsverfahren. Um eine den regulatorischen Vorgaben entsprechende ord- nungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten alter- nativen Investmentvermögen zu gewährleisten, hat die Ka- pitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 169 Absatz 1 KAGB eine interne Bewertungsrichtlinie erstellt, die geeignete und kohärente Verfahren für die ordnungsgemäße, transparen- te und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des alternativen Investmentvermögens festlegt.
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